Arbeiten im Ausland: Recht & Steuern

Was du beachten musst, wenn du angestellt und selbständig bist

Ins Ausland gehen, dort als Arbeitnehmer arbeiten und nebenbei selbständig arbeiten – klingt nach einer spannenden Option. Doch du solltest beachten, dass du dich rechtlich mit diesem Set-up in einem etwas komplizierten Bereich bewegst. Aber keine Sorge, wir zeigen dir, worauf du achten musst, damit du auf der sicheren Seite bist. Schauen wir uns die wichtigsten Punkte an, die du wissen solltest – besonders in Bezug auf Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht und Steuern.

Darfst du das überhaupt – laut Visum und Aufenthaltsrecht?

In der EU hast es mit der deutschten Staatsbürgerschaft erst mal einfach: Du darfst dich in jedem EU-Land frei aufhalten und dort sowohl angestellt als auch selbständig arbeiten. Meistens musst du deine selbständige Tätigkeit aber vor Ort anmelden – zum Beispiel beim Finanzamt oder einer lokalen Behörde.

Anders sieht’s in Ländern außerhalb der EU aus. Viele Visa gelten nur für eine bestimmte Stelle bei einem bestimmten Arbeitgeber – deine Selbständigkeit ist dann nicht automatisch erlaubt. In manchen Ländern brauchst du dafür ein zusätzliches Visum oder eine gesonderte Erlaubnis.

Bevor du loslegst: Klär unbedingt mit der Botschaft oder den Behörden im Zielland, ob du neben deinem Job auch selbständig arbeiten darfst – und ob du dich irgendwo registrieren musst.

Was sagt dein Arbeitgeber zur Nebentätigkeit?

Auch wenn du im Ausland angestellt bist: Dein Arbeitgeber hat ein Wörtchen mitzureden, wenn du zusätzlich selbständig arbeiten willst. In vielen Arbeitsverträgen steht, dass du Nebentätigkeiten melden oder genehmigen lassen musst – das gilt auch, wenn du nur „nebenbei“ arbeitest.

Wichtig ist auch: Deine Selbständigkeit darf nicht mit deinem Hauptjob in Konkurrenz stehen und darf ihn zeitlich nicht beeinträchtigen. Wenn du zum Beispiel tagsüber für deinen Arbeitgeber arbeitest und abends eigene Kund:innen betreust, sollte das klar getrennt sein – und transparent.

Sprich offen mit deinem Arbeitgeber über deine Pläne. In den meisten Fällen ist eine Nebentätigkeit okay – solange du ehrlich bist und keine Interessenkonflikte entstehen.


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Wie funktioniert das mit den Steuern?

Jetzt wird’s spannend – denn steuerlich musst du deine beiden Einkunftsarten getrennt behandeln:

Dein Gehalt als Angestellte (m/w/d)
Deine Einkünfte aus der Selbständigkeit

Je nachdem, wie lange du im Ausland lebst und arbeitest, wirst du dort möglicherweise steuerlich ansässig. Hier gilt die 183 Tage Regel. Wenn du also höchstens 183 im EU Ausland lebst und arbeitest, bleibst du meist in Deutschland steuerlich gemeldet.

Lebst du länger im Ausland bedeutet das, dass du dein gesamtes Einkommen – also auch das aus der Selbständigkeit – im Ausland versteuern musst.

Aber Achtung: Vielleicht bist du trotzdem noch in Deutschland steuerpflichtig – zum Beispiel, wenn du hier noch Immobilien, Konten oder andere Einkünfte hast. Dann greift oft ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses regelt, welches Land welche Einkünfte versteuern darf und wie du eine doppelte Besteuerung vermeidest.

Wenn du selbständig arbeitest, musst du oft noch mehr beachten:

Die Selbständigkeit beim Finanzamt im Ausland anmelden
Eventuell Umsatzsteuer abführen
Eine ordentliche Buchhaltung führen
Belege sammeln und ggf. doppelte Buchführung machen

Sozialversicherungspflicht: Was gilt, wenn du im Ausland arbeitest und selbständig bist

Neben Steuern ist auch das Thema Sozialversicherung wichtig – gerade, wenn du als Angestellte:r ins Ausland gehst und nebenbei selbständig arbeitest. Denn hier gelten je nach Land, Tätigkeit und Dauer des Auslandsaufenthalts unterschiedliche Regeln. Ob du weiterhin in Deutschland versichert bist oder ins ausländische System wechselst, hängt von deiner konkreten Situation ab.

Wenn du innerhalb der EU angestellt im Ausland arbeitest, gilt grundsätzlich: Du bist nur in einem Land sozialversichert – und zwar dort, wo du arbeitest. Deine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlst du also in der Regel im Ausland.

Aber: Wenn du nur vorübergehend entsendet wirst – also weiterhin für ein deutsches Unternehmen arbeitest und nur eine gewisse Zeit im Ausland bist – kannst du in der deutschen Sozialversicherung bleiben. Dafür brauchst du die sogenannte A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung ist ein offizielles Formular, das bescheinigt, dass du weiterhin in Deutschland sozialversichert bist, auch wenn du im EU-Ausland arbeitest. Sie wird vom Träger deiner Sozialversicherung (meist die Krankenkasse) ausgestellt und muss rechtzeitig beantragt werden – idealerweise vor Antritt des Auslandsjobs.

In Drittstaaten (z. B. USA, Australien, Kanada) ist es komplizierter. Hier hängt es davon ab, ob es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land gibt – und was genau es regelt. In vielen Fällen wirst du ins ausländische System aufgenommen und zahlst dort Beiträge. Deine deutschen Ansprüche können dann ggf. ruhen oder nur teilweise angerechnet werden.

Und was ist mit der Selbständigkeit?

Wenn du in Deutschland hauptberuflich angestellt bist und zusätzlich eine nebenberufliche Selbständigkeit ausübst, dann bist du sozialversicherungsrechtlich über deinen Angestelltenjob abgesichert. Dies gilt ebenso, wenn du im EU-Ausland sowohl als Angestellte:r arbeitest als auch nebenberuflich selbständig bist: Das Sozialversicherungsrecht dieses Landes gilt für dich komplett.

Was heißt das für deine Rente?

Du zahlst Beiträge in deinem EU-Land ein, in dem du arbeitest – und erwirbst dort deine Rentenansprüche. Wenn du später mal in Deutschland lebst oder arbeitest, zählen deine ausländischen Versicherungszeiten mit, wenn du in Rente gehst.

Das wird über die EU-Rentenkoordinierung geregelt. Du bekommst dann aus jedem Land einen Teil deiner Rente – je nachdem, wie lange du dort versichert warst.

Wenn du ins Ausland gehst, solltest du dich frühzeitig mit dem Thema Sozialversicherung beschäftigen – besonders, wenn du angestellt und selbständig arbeitest. Wichtig ist:

Wo bist du sozialversicherungspflichtig?
Was musst du anmelden oder beantragen (z. B. A1)?
Wie sicherst du dich bei der Selbständigkeit ab?
Und wie wirkt sich das Ganze auf deine Rentenansprüche aus?

Klingt nach viel Bürokratie – ist aber mit dem richtigen Plan gut machbar. Und du sparst dir später jede Menge Stress.

Fazit

Du siehst, wenn du im Ausland als Arbeitnehmer tätig bist und gleichzeitig selbständig arbeitest, ist das grundsätzlich möglich – aber nur, wenn du dich vorher gut informierst. Du brauchst eventuell Genehmigungen, musst deinen Arbeitgeber einbeziehen und deine steuerliche Situation genau kennen. Nimm dir die Zeit, dich sauber aufzustellen. Dann kannst du die Vorteile der doppelten Tätigkeit voll ausschöpfen – ohne schlaflose Nächte wegen Steuern, Visum oder Ärger mit dem Chef.

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