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Wichtige Versicherungen für den Auslandsaufenthalt

Wichtige Versicherungen für den Auslandsaufenthalt

QUICK-INFO-BOX

Hier findest du Infos zu 4 (wichtigen) Versicherungen für deinen Auslandsaufenthalt:

Die Auslandskrankenversicherung
Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung
Hausratversicherung
Reisegepäckversicherung

4 Policen thematisiert

Ob Freiwilligenarbeit in den USA, Work & Travel in Australien oder die neue Festanstellung in Europa: Wer über einen längeren Zeitraum im Ausland tätig ist, sollte seinen individuellen Versicherungsschutz sorgfältig prüfen. Einige Policen müssen ergänzt und neu abgeschlossen werden, um am Zielort optimal gegen potenzielle Risiken abgesichert zu sein. In diesem Ratgeber werden vier wichtige Versicherungen vorgestellt.

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1. Pflicht: Die Auslandsreisekrankenversicherung

Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung ist bereits für weniger als 20 Euro im Jahr erhältlich und ein Muss für alle Reisenden. Mit der elektronischen Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) genießen Versicherte zwar grundsätzlich in ganz Europa alle medizinischen Leistungen (ambulant und stationär), die nicht bis zum Ende der Auslandsreise warten können. Wird im Ausland beispielsweise eine Behandlung im Krankenhaus nötig, übernehmen die Krankenkassen die Kosten allerdings nur im Rahmen des deutschen Tarifs. Umfasst ist in der Regel lediglich die medizinische Grundversorgung nach landestypischem Standard. Liegen die tatsächlichen Behandlungskosten im Ausland darüber, müssen Versicherte ohne Auslandsreisekrankenversicherung die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Hinzu kommt, dass der Rücktransport in das Heimatland nicht Teil des allgemeinen Krankenversicherungsschutzes ist. Wer zum Beispiel mit einem Helikopter nach Hause transportiert wird, muss pro Minute Flugzeit teilweise mit 100 Euro Transportkosten rechnen. Die Summe kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Besonders teuer wird der Rücktransport unter anderem aus Australien und Thailand: Rund 80.000 Euro werden hier fällig. Auch sämtliche Eigenanteile, Zuzahlungen und Behandlungskosten von privaten Leistungserbringern sind ohne Auslandsreisekrankenversicherung nicht abgedeckt.

Beim Vergleichen dieser Auslandsreiseversicherungen sollten ausschließlich Angebote mit Rücktransport einbezogen werden. Auch im Todesfall sollte die Überführung abgedeckt sein, um Hinterbliebene vor den Unkosten zu schützen. Weitere entscheidende Leistungen bei Krankheiten oder Unfällen:

  • Stationäre und ambulante Heilbehandlungen
  • Verbands-, Heil- und Arzneimittel / Hilfsmittel mit ärztlicher Verordnung
  • Notwendige Zahnbehandlungen (konservierend, schmerzstillend), provisorischer Zahnersatz / Reparaturen, Zahnfüllungen
  • Transporte im Ausland ins nächste Krankenhaus oder zum Arzt sowie in die ausländische Unterkunft
  • Freie Arztwahl
Hubschrauber für den Krankentransport - Krankenversicherung
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2. Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung

Muss ein lange im Voraus gebuchter Auslandsaufenthalt kurzfristig abgesagt oder verschoben werden, sind die Stornokosten erheblich. „Bis zu 90 Prozent des Reisepreises können bei Stornierungen in letzter Minute fällig werden“, erklärt die NDR-Redaktion in einem Verbrauchertipp zum Reiserücktritt. Ebenfalls teuer kann es werden, wenn bereits angetretene Reisen früher als geplant abgebrochen oder aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung verlängert werden müssen.

Um sich vor unvorhergesehenen Ereignissen und den damit verbundenen Folgekosten zu schützen, lässt sich eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung abschließen. Diese Policen erstatten das bereits gezahlte Geld für die Reise anteilig oder komplett. Allerdings werden die Kosten für Reiserücktritte und Reiseabbrüche nicht aus jedem erdenklichen Grund bezahlt. Typische Fälle für eine Kostenübernahme sind:

  • Arbeitsplatzverlust
  • familiärer Todesfall
  • schwere Erkrankung
  • Unfallverletzungen

Aber auch Impfunverträglichkeiten oder Schwangerschaftskomplikationen sind denkbare Gründe. Für entsprechende Fälle verlangen die Versicherer aussagekräftige Beweise wie Sterbeurkunden und ärztliche Bescheinigungen.

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3. Reisegepäckversicherung – oft teuer und keine große Hilfe

Viele Reisende gehen davon aus, dass Reisegepäckversicherungen sie generell vor hohen Kosten schützen – auch hinsichtlich der Elektronik. Ein Trugschluss, der nicht selten hohe Versicherungsprämien verursacht und im Schadensfall kaum Versicherungsschutz bringt. Zum Verständnis: Reisegepäckversicherungen umfassen Kleider, Souvenirs und alles andere, was dem persönlichen Bedarf entspricht. Darüber hinaus sind Visa und Ausweise versichert. Brillen, Prothesen, Bargeld, Fahrkarten oder Wertpapiere sind hingegen nicht geschützt. Auch Elektronik und Gerätschaften für sportliche Aktivitäten sind vorwiegend ausgeschlossen. Außerdem gilt:

  • Alles, was Versicherte versehentlich vergessen, stehen- beziehungsweise liegenlassen, zählt als Eigenverschulden und ist nicht Teil des Versicherungsschutzes.
  • Gegenüber Beschädigungen und Verlust ist das Gepäck nur versichert, während es sich zum Beispiel in einer Unterkunft oder Gepäckaufbewahrung befindet.
  • Gegen Diebstahl, Raub, Feuer, Transportmittelunfälle und Naturkatastrophen ist das Gepäck während der gesamten Reise versichert.
  • Bei Diebstahl gilt jedoch: Wer fahrlässig handelt und sein Gepäck aus den Augen lässt, darf nicht mit Schadenersatz rechnen.
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4. Wertgegenstände versichern mit der Hausratversicherung?

Wertgegenstände versicherung - Hausratversicherung

Wer beruflich im Ausland ist, hat oft wertvolle Mobilgeräte wie Smartphones, Notebooks und Kameras dabei. Während diese Geräte Zuhause über die Hausratversicherung gegenüber Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus versichert sind, ist für Reisen meist eine separate Police erforderlich. Eine Ausnahme ist der gewaltsame Einbruch in Hotelzimmer beziehungsweise der schwere Raub – hier haften Hausratversicherungen mit Außenversicherung in der Regel auch für Elektrogeräte. Kein Geld gibt es hingegen, wenn mobile Geräte zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Restaurants gestohlen werden und es sich um einen einfachen Taschendiebstahl handelt.

Soll Elektronik von hohem Wert im Ausland über den gesamten Auslandsaufenthalt bestmöglich versichert sein, braucht es eine individuelle Sachversicherung. Beim Abschluss derartiger Sachversicherungen ist bei Bedarf zu klären, ob auch gewerblich genutzte Elektrogeräte vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Gut zu wissen:

  • Umfasst die Hausratversicherung keine Außenversicherung, zahlt der Versicherer bei Schäden am Hausrat im Ausland nicht.
  • Bei der Außenversicherung gibt es zudem eine zeitliche Deckelung, sodass womöglich nach drei Monaten Auslandsaufenthalt kein Versicherungsschutz mehr für den Hausrat außerhalb der Wohnung besteht.
  • Hinzu kommt eine Grenze bei der Entschädigung für Wertsachen, die bei zahlreichen Policen rund 20 Prozent der Versicherungssumme beträgt. Für besonders hochwertige Dinge kann das knapp werden.

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