Als Freelancer im Ausland arbeiten
Als Freelancer kannst du in vielen Ländern arbeiten und diese gleichzeitig bereisen. Das große Versprechen dieser Visa ist, dass du auch bezahlte Jobs annehmen und so die Reise von unterwegs mitfinanzieren kannst. Doch nicht immer ist es einfach, in fernen Ländern wie Japan oder Australien auch einen gutbezahlten Job zu ergattern. In den Work & Travel-Ländern im asiatischen Raum gibt es gerade zu Beginn oft Sprachbarrieren. In beliebten Work & Travel-Ländern wie Australien und Neuseeland gibt es dagegen viel Konkurrenz und Work & Traveller werden tendenziell eher für einfache Aushilfstätigkeiten und Saison-Jobs eingestellt. Daher ist die freiberufliche, ortsunabhängige Tätigkeit für Auftraggeber in Deutschland oder anderen Ländern eine ideale Alternative, um beim Work & Travel Geld zu verdienen. So machst du dich unabhängig vom lokalen Arbeitsmarkt in deiner Work & Travel-Destination, kannst auf schon vorhandene berufliche Kontakte aus der Heimat aufbauen und evtl. mehr Geld verdienen als der durchschnittliche Work & Traveller. Doch wie genau funktioniert die freiberufliche Tätigkeit im Ausland? Welche Möglichkeiten gibt es? Und vor allem: Welche bürokratischen Gänge sind notwendig?
Warum sich Freelancen lohnt
Die freiberufliche Tätigkeit während eines Work & Travel-Aufenthalts lohnt sich auf jeden Fall. Sollte die Jobsuche vor Ort nicht so ideal laufen, hast du jederzeit die Möglichkeit, Aufträge von Arbeitgebern aus Deutschland anzunehmen. So erweiterst du deine Jobchancen enorm und kannst ggf. auf schon vorhandene berufliche Kontakte zurückgreifen. Du fängst nicht bei null an und kannst unter Umständen mehr Geld verdienen, vor allem, wenn es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handelt. Davon abgesehen musst du deine Einkünfte nicht komplett aus der freiberuflichen Tätigkeit bestreiten. Auch ein guter Mix aus Work & Travel-Jobs vor Ort und der freiberuflichen Tätigkeit für Arbeitgeber daheim oder auch in anderen Ländern (Österreich, Schweiz, USA etc.) ist möglich und oft auch attraktiv. So erlebst du den Arbeitsalltag vor Ort, was ein spannender Aspekt der Work & Travel-Erfahrung ist. Gleichzeitig kannst du auch ortsunabhängig beispielsweise während des Reisens Geld verdienen und zum Beispiel während eines Roadtrips ein wenig Geld in die Reisekasse spülen. Oft reicht es dann schon, wenn du etwa zwei bis drei Stunden pro Tag arbeitest. Wenn du vor Ort mal keinen Job findest, bietet dir die freiberufliche Tätigkeit immer eine Alternative, mit der du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Auch wenn du aus verschiedenen Gründen kein Working-Holiday-Visum beantragen kannst oder willst, kannst du als Freelancer unterwegs trotzdem Geld verdienen, da du in Deutschland gemeldet bist und auch dort Steuern zahlst. Doch wie funktioniert die Arbeit als Freelancer von unterwegs genau und was für Möglichkeiten gibt es?
Welche Job-Möglichkeiten es gibt
Als Freelancer kannst du ganz verschiedene Tätigkeiten ausüben. Es kommt es vor allem auf deine Talente, besonderen Fähigkeiten und Berufserfahrungen an.
Zu den typischen ortsunabhängigen Freelancer-Tätigkeiten zählen:
- Übersetzen
- Texten
- Web- & Grafikdesign
- Online Marketing (z.B. Suchmaschinenoptimierung, E-Mail oder Social Media-Beratung)
- Virtuelle Assistenz (Recherche, E-Mail-Korrespondenz, Datenpflege etc.)
- Programmieren
- Fotografieren
- Journalismus
- Korrektorat und Lektorat
- Transkriptionen
Alle diese Tätigkeiten haben den Vorteil, dass man sie mit einem Laptop und Internetanschluss überall auf der Welt ausüben kann.
Wie kommt man an die ersten Jobs?
Der Einstieg als ortsunabhängiger Freelancer muss nicht schwer sein. Am einfachsten haben es definitiv diejenigen, die schon Berufserfahrungen in der angestrebten Freelancer-Tätigkeit sammeln konnten. Sie bringen nicht nur das notwendige Knowhow mit, sondern im besten Fall auch relevante berufliche Kontakte. Diese kann man dann einfach anschreiben und seine Dienstleistung anbieten.
Online-Jobbörsen
Wer noch keine Kontakte hat, muss sein Glück auf Online-Jobbörsen für Freelancer probieren. Dort schreiben meist Arbeitgeber ihre Aufträge aus, mitunter kann man auch selbst seine Dienstleistungen anbieten und darauf hoffen, kontaktiert zu werden. In der Regel bewirbt man sich jedoch auf die Angebote mit einem kurzen Text und ggf. auch Arbeitsproben sowie einem Lebenslauf.
Mittlerweile gibt es sehr viel Jobbörsen für Freelancer im Internet, zum Beispiel:
- Freelancer.com
- MachDuDas.de
- DNXjobs.com
- Freelance.de
- Twago.de
- Jomondo.de
- Bloggerjobs.de
- Upwork.com (englischsprachig)
Bei einer weiteren Recherche im Internet wirst du noch viele weitere Jobbörsen finden, mitunter auch spezialisierte Jobbörsen wie Tolingo.com für Übersetzungen, DasAuge.de für Designer oder Texterjobboerse.de für Schreiberlinge. Sehr hilfreich ist außerdem eine eigene Webseite, auf der man sich selbst und seine Arbeit präsentiert. Ist man einmal etabliert findet man oft auch über das eigene Netzwerk sowie Weiterempfehlungen zufriedener Kunden Jobs.
Hier Jobs im Ausland finden
Eine freiberufliche Tätigkeit anmelden
Wer freiberuflich für Auftraggeber in Deutschland arbeiten möchte, kommt allerdings auch um einige bürokratische Angelegenheiten nicht herum. Am besten erledigt man das schon vor der Reise. Spätestens einen Monat, nachdem du deinen ersten Auftrag angenommen hast, musst du deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen. Wer bereits unterwegs ist, kann das zuständige Finanzamt auch per Post über die freiberufliche Tätigkeit informieren.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Daraufhin erhält man vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den man sich alternativ auch im Internet herunterladen kann. Den Fragebogen sollte man nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen und dann unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ans Finanzamt zurückschicken. Hauptsächlich handelt es sich um Fragen zu den voraussichtlichen Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit, eventuelle Einnahmen aus anderen Tätigkeiten (nur Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden) und sonstige Einkünfte, zum Beispiel durch Vermietung oder Verpachtung. Außerdem muss die Art der Tätigkeit genau beschrieben werden. Anhand der Beschreibung stuft das Finanzamt die Tätigkeit als freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit ein.
Diese Einstufung ist sehr wichtig, da sie einige steuerliche und bürokratische Konsequenzen hat. Gegen die Einordung des Finanzamtes kann man deshalb auch Widerspruch einlegen und beim Finanzgericht klagen. Wichtig: Wer außerdem für Auftraggeber aus anderen EU-Staaten arbeiten möchte, muss zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Das kann man online machen.
Freiberufliche Tätigkeit vs. Gewerbe
Wichtig zu wissen: Als Freiberufler braucht man kein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Das hat viele Vorteile:
- Du zahlst keine Gewerbesteuer
- Im Vergleich zu Gewerbetreibenden hast du eine vereinfachte Buchführung
- Es gibt weniger Melde- und Prüfvorschriften
- Du genießt zahlreiche weitere Sonderrechte
Daher ist es für jeden Freelancer wünschenswert, vom Finanzamt als Freiberuflicher eingestuft zu werden. Da Gewerbetreibender aber mehr Steuergelder in die Kassen der Städte und Gemeinden spülen, tendieren einige Finanzämter dazu, neuere Tätigkeiten, die in keine klare Kategorie fallen, als Gewerbe einzustufen. Traditionell zählen zu den freiberuflichen Tätigkeiten sogenannte Katalogberufe, die eine umfassende akademische Ausbildung erfordern, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ingenieure und Journalisten. Aber auch selbstständig ausgeübte Tätigkeiten im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen und erzieherischen Bereich gehören in die Kategorie der freiberuflichen Tätigkeiten.
- Die meisten Tätigkeiten, die man als digitaler Freelancer ortsunabhängig ausüben kann, zählen zu dieser Kategorie.
- Freie Texter, Übersetzerinnen, Dolmetscher und Lektorinnen werden in der Regel vom Finanzamt als Freie Berufe anerkannt.
Etwas anders sieht es bei Webdesignern und Programmierern aus: Diese müssen dem Finanzamt ihre Freiberuflichkeit meist nachweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden sie auch als Freiberufliche behandelt. Entscheidend ist vor allem, dass du nicht hauptsächlich durch Handel oder den Verkauf eigener Produkte dein Geld verdienst, da das dann eher einer gewerblichen Tätigkeit entspräche.
Als Freelancer Rechnungen schreiben
Als selbständiger Freelancer musst du außerdem Rechnungen schreiben!
Damit deine Rechnungen rechtsgültig sind und vom Finanzamt anerkannt werden, müssen sie gewissen Anforderungen genügen und folgende Punkte enthalten:
- Dein Name und deine Anschrift
- Name & Anschrift des Rechnungsempfängers
- Rechnungsdatum
- Termin der Dienstleistung
- Art, Umfang oder Menge der erbrachten Dienstleistung
- Rechnungsnummer (einmalig sowie fortlaufend, zum Beispiel 1-2015, 2-2016 etc.)
- Steuernummer des Freiberuflers
- Das Zahlungsziel in Form eines konkreten Datums (z.B. „Bitte überweisen Sie den Betrag XY bis zum 1.12.2015“)
- Deine Kontaktdaten (Telefon, E-Mail etc.)
Hinweis für Kleinunternehmer:
Hinweis auf den Steuerbefreiungsparagrafen gemäß § 19 UStG, z.B: „Laut Kleinunternehmer-Reglung wird die Mehrwertsteuer nach §19 UStG nicht ausgewiesen und abgeführt.“ Wurde die Rechnung nicht korrekt mit allen erforderlichen Angaben erstellt, ist der Empfänger nicht verpflichtet, diese zu begleichen. Daher suchst du dir am besten eine entsprechende Vorlage im Internet.
Folgende häufige Fehler solltest du vermeiden:
Kleinunternehmerregelung
Besonders wichtig für die Rechnung ist die Frage, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.
Freiberufliche, die die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen können oder wollen, müssen auf der Rechnung folgende Punkte zusätzlich angeben:
Steuererklärung
Hast du dich einmal als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet, musst du jedes Jahr bis Ende Mai eine Steuererklärung abgeben, auch wenn du vielleicht nur ein paar hundert Euro verdient hast. Bei sehr geringen Einnahmen ist eine Steuererklärung aber glücklicherweise kein großer Aufwand, da du dann ohnehin keine Steuern zahlst. Es gilt ein Grundfreibetrag von ca. 8.300 Euro. Das bedeutet, wenn du diese Einkommensgrenze innerhalb eines Jahres nicht überschreitest, zahlst du auch keine Steuern. Wirst du diesen Betrag vermutlich überschreiten, solltest du anfangen, fleißig Belege zu sammeln. Alle Anschaffungen, die du zur Ausübung deiner freiberuflichen Tätigkeit brauchst, kannst du von der Steuer absetzen. Je nach Tätigkeit zählen dazu Laptop, Kamera und Als weiteres technisches Equipment sowie alles, was du für dein (digitales) Büro benötigst. Auch Fahrtkosten, Restaurantbesuche mit Kunden sowie Kosten für das Büro (Coworking Space, Konsum im Café oder Teile der Miete für die eigene Wohnung) können von der Steuer abgesetzt werden. Ab einem gewissen Zeitpunkt sollte man über einen Steuerberater nachdenken. Der kostet zwar Geld, aber meist hast du mehr davon, da dich dieser optimal beraten kann und du im Idealfall deutlich weniger Steuern zahlst.
Soziale Absicherung
Wer als Work & Traveller im Ausland unterwegs ist und währenddessen etwas Geld mit freiberuflichen Tätigkeiten verdient, braucht sich noch keine großen Gedanken über die soziale Absicherung machen. Das wird erst wichtig, wenn man sich zurück in Deutschland dazu entscheidet, die freie Tätigkeit hauptberuflich auszuüben. Denn im Gegensatz zu Angestellten bist du nicht sozialversicherungstechnisch abgesichert. Das bedeutet vor allem, dass du keine Krankenversicherung und Rentenversicherung hast. Im außereuropäischen Ausland brauchst du aber ohnehin eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die dich in akuten Fällen absichert. Zurück im Heimatland muss man sich als freier Selbstständiger dann für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden und sich auch um die Rentenversicherung kümmern. Alle die künstlerisch, gestalterisch oder publizistisch tätig sind, können sich bei der Künstlersozialkasse bewerben. Wird man dort angenommen, übernimmt die Kasse die Hälfte der Beiträge, genau wie ein regulärer Arbeitgeber. Vor allem Texter, Web- und Grafikdesigner haben gute Chancen, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Hast Du generell Fragen zu deiner Krankenversicherung in Deutschland und bist dir unsicher, was in der Zeit im Ausland mit dieser Versicherung passiert? Hier findest du Antworten z.B. auf die wichtige Frage:
Fazit
Auch wenn die Arbeit als Freiberufler mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden ist, lohnt sie sich in den meisten Fällen für Work & Traveller und andere Langzeitreisende. Man kann sich unterwegs ein Taschengeld dazu verdienen oder im besten Fall auch komplett seinen Lebensunterhalt damit bestreiten, ohne auf den Arbeitsmarkt im Gastland angewiesen zu sein. So ist man noch freier, da man nicht an feste Arbeitszeiten oder einen Ort gebunden ist. Wer Erfahrungen und spezielle Kenntnisse mitbringt, kann mitunter mehr Geld verdienen als bei typischen Work & Travel-Jobs. Solange man nicht mehr als 17.500 Euro innerhalb eines Jahres umsetzt, kann man außerdem die Kleinunternehmerregelung anwenden und schlägt sich mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand rum. Da immer mehr Unternehmen Aufgaben outsourcen, für die man nicht physisch vor Ort sein muss, gibt es tendenziell immer mehr Arbeit für ortsunabhängige Freelancer.