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Als Freelancer im Ausland arbeiten

Als Freelancer im Ausland arbeiten

Als Freelancer kannst du in vielen Ländern arbeiten und diese gleichzeitig bereisen. Das große Versprechen dieser Visa ist, dass du auch bezahlte Jobs annehmen und so die Reise von unterwegs mitfinanzieren kannst. Doch nicht immer ist es einfach, in fernen Ländern wie Japan oder Australien auch einen gutbezahlten Job zu ergattern. In den Work & Travel-Ländern im asiatischen Raum gibt es gerade zu Beginn oft Sprachbarrieren. In beliebten Work & Travel-Ländern wie Australien und Neuseeland gibt es dagegen viel Konkurrenz und Work & Traveller werden tendenziell eher für einfache Aushilfstätigkeiten und Saison-Jobs eingestellt. Daher ist die freiberufliche, ortsunabhängige Tätigkeit für Auftraggeber in Deutschland oder anderen Ländern eine ideale Alternative, um beim Work & Travel Geld zu verdienen. So machst du dich unabhängig vom lokalen Arbeitsmarkt in deiner Work & Travel-Destination, kannst auf schon vorhandene berufliche Kontakte aus der Heimat aufbauen und evtl. mehr Geld verdienen als der durchschnittliche Work & Traveller. Doch wie genau funktioniert die freiberufliche Tätigkeit im Ausland? Welche Möglichkeiten gibt es? Und vor allem: Welche bürokratischen Gänge sind notwendig?

Unser Tipp: Job-Angebot als Freelancer

 weltweit
Call-Center Agent/in (deutschsprachig) in Vollzeit/Teilzeit, selbständige Basis im Homeoffice
KMB Marketing
Kundenservice & Beratung
Vollzeit
– Unbefristet
10 offene Stellen
Job Ansehen
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Warum sich Freelancen lohnt

Die freiberufliche Tätigkeit während eines Work & Travel-Aufenthalts lohnt sich auf jeden Fall. Sollte die Jobsuche vor Ort nicht so ideal laufen, hast du jederzeit die Möglichkeit, Aufträge von Arbeitgebern aus Deutschland anzunehmen. So erweiterst du deine Jobchancen enorm und kannst ggf. auf schon vorhandene berufliche Kontakte zurückgreifen. Du fängst nicht bei null an und kannst unter Umständen mehr Geld verdienen, vor allem, wenn es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handelt. Davon abgesehen musst du deine Einkünfte nicht komplett aus der freiberuflichen Tätigkeit bestreiten. Auch ein guter Mix aus Work & Travel-Jobs vor Ort und der freiberuflichen Tätigkeit für Arbeitgeber daheim oder auch in anderen Ländern (Österreich, Schweiz, USA etc.) ist möglich und oft auch attraktiv. So erlebst du den Arbeitsalltag vor Ort, was ein spannender Aspekt der Work & Travel-Erfahrung ist. Gleichzeitig kannst du auch ortsunabhängig beispielsweise während des Reisens Geld verdienen und zum Beispiel während eines Roadtrips ein wenig Geld in die Reisekasse spülen. Oft reicht es dann schon, wenn du etwa zwei bis drei Stunden pro Tag arbeitest. Wenn du vor Ort mal keinen Job findest, bietet dir die freiberufliche Tätigkeit immer eine Alternative, mit der du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Auch wenn du aus verschiedenen Gründen kein Working-Holiday-Visum beantragen kannst oder willst, kannst du als Freelancer unterwegs trotzdem Geld verdienen, da du in Deutschland gemeldet bist und auch dort Steuern zahlst. Doch wie funktioniert die Arbeit als Freelancer von unterwegs genau und was für Möglichkeiten gibt es?

Scroll Anchor: “job-moeglichkeiten-freelancer”

Welche Job-Möglichkeiten es gibt

Als Freelancer kannst du ganz verschiedene Tätigkeiten ausüben. Es kommt es vor allem auf deine Talente, besonderen Fähigkeiten und Berufserfahrungen an.

Zu den typischen ortsunabhängigen Freelancer-Tätigkeiten zählen:

  • Übersetzen
  • Texten
  • Web- & Grafikdesign
  • Online Marketing (z.B. Suchmaschinenoptimierung, E-Mail oder Social Media-Beratung)
  • Virtuelle Assistenz (Recherche, E-Mail-Korrespondenz, Datenpflege etc.)
  • Programmieren
  • Fotografieren
  • Journalismus
  • Korrektorat und Lektorat
  • Transkriptionen

Alle diese Tätigkeiten haben den Vorteil, dass man sie mit einem Laptop und Internetanschluss überall auf der Welt ausüben kann.

Deine Arbeit schickst du einfach per E-Mail oder über einen Online-Dienst wie Dropbox an den Auftraggeber.
Dein Arbeitgeber sollte dabei natürlich über deinen Aufenthaltsort Bescheid wissen, vor allem wegen der Zeitverschiebung.
In der Regel haben die Arbeitgeber kein Problem mit der geografischen Distanz, solange du deine Arbeit zuverlässig erledigst. Schließlich musst du für diese Tätigkeiten nicht physisch anwesend sein und wichtige oder dringende Angelegenheiten können auch via Internet-Telefonie besprochen werden.
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Wie kommt man an die ersten Jobs?

Der Einstieg als ortsunabhängiger Freelancer muss nicht schwer sein. Am einfachsten haben es definitiv diejenigen, die schon Berufserfahrungen in der angestrebten Freelancer-Tätigkeit sammeln konnten. Sie bringen nicht nur das notwendige Knowhow mit, sondern im besten Fall auch relevante berufliche Kontakte. Diese kann man dann einfach anschreiben und seine Dienstleistung anbieten.

Online-Jobbörsen

Wer noch keine Kontakte hat, muss sein Glück auf Online-Jobbörsen für Freelancer probieren. Dort schreiben meist Arbeitgeber ihre Aufträge aus, mitunter kann man auch selbst seine Dienstleistungen anbieten und darauf hoffen, kontaktiert zu werden. In der Regel bewirbt man sich jedoch auf die Angebote mit einem kurzen Text und ggf. auch Arbeitsproben sowie einem Lebenslauf.

Mittlerweile gibt es sehr viel Jobbörsen für Freelancer im Internet, zum Beispiel:

  • Freelancer.com
  • MachDuDas.de
  • DNXjobs.com
  • Freelance.de
  • Twago.de
  • Jomondo.de
  • Bloggerjobs.de
  • Upwork.com (englischsprachig)

Bei einer weiteren Recherche im Internet wirst du noch viele weitere Jobbörsen finden, mitunter auch spezialisierte Jobbörsen wie Tolingo.com für Übersetzungen, DasAuge.de für Designer oder Texterjobboerse.de für Schreiberlinge. Sehr hilfreich ist außerdem eine eigene Webseite, auf der man sich selbst und seine Arbeit präsentiert. Ist man einmal etabliert findet man oft auch über das eigene Netzwerk sowie Weiterempfehlungen zufriedener Kunden Jobs.

Hier Jobs im Ausland finden

 Italien
Animateure (m/w/d) für die Saison 2024 in Italien und in anderen Ländern gesucht
Tourism Jobs
Tourismus
Vollzeit
Ab sofort – 1 – 3 oder auch 4 – 6 Monate
60 offene Stellen
Job Ansehen
 Weltweit
Top-Job
Good Time Group Logo
Weltweite Hotel-Job-Angebote bei Good Time
Good Time Group
Hotel & Hostel
Vollzeit
Jederzeit – 6 Monate
500 offene Stellen
Job Ansehen
 Weltweit
Top-Job
Good Time Group Logo
Arbeite als Animateur (m/w/d) in sonnigen Urlaubsregionen in 2024
Good Time Group
Tourismus
Vollzeit
Jederzeit – 4 bis 6 Monate
500 offene Stellen
Job Ansehen
 USA
Top-Job
Summercamp in den USA – Camp Counselor Programme
ODC
Entwicklungshilfe & Soziales
Vollzeit
Mai / Juni 2024 – bis zu 9 Wochen
Job Ansehen
 Irland
German Speaking Account Executive (m/f/x), Ireland
Scurri
Vertrieb & Verkauf
Vollzeit
ab sofort – Unbefristet
1 offene Stellen
Job Ansehen
 Österreich
Dialog Direct Marketing GmbH Logo
Promotion für Hilfsorganisationen – auf Reisen quer durch Österreich – 2.830 €
Dialog Direct Marketing GmbH
Vertrieb & Verkauf
Vollzeit
frei wählbar – unbefristet
10 offene Stellen
Job Ansehen
 Österreich
Top-Job
DialogDirect Marketing GmbH Logo
Der Ferienjob 2024: Reisen durch Österreich, social Impact und 2.830 € fix!
DialogDirect Marketing GmbH
Vertrieb & Verkauf
Vollzeit
ab sofort – Unbegrenzt
10 offene Stellen
Job Ansehen
 Portugal
Top-Job
Webhelp Portugal Logo
Deutschsprachige Mitarbeiter (m/w/d) im Kundenservice, Lissabon – Umzugspaket inklusive
Webhelp Portugal
Kundenservice & Beratung
Vollzeit
ab sofort – 6 – 12 Monate
10 offene Stellen
Job Ansehen
 Thailand
Top-Job
CLBS Logo
Deutschsprachiger Call-Center-Agent im Inbound (w/m/d)
CLBS
Kundenservice & Beratung
Vollzeit
ab sofort – Unbefristet
50 offene Stellen
Job Ansehen
 Estland
Hurtigruten Logo
Hurtigruten sucht deutschsprachige Reiseberater (m/w/d) in Estland
Hurtigruten
Tourismus
Vollzeit
ab 20.05.2024 – Unbefristet
6 offene Stellen
Job Ansehen
 Neuseeland
Resort-Jobs in Neuseeland
Culture XL
Hotel & Hostel
Vollzeit
Sept bis Nov / Juni bis Juli – 18 bis 52 Wochen
Job Ansehen
 Polen
Top-Job
TELUS International Logo
Deutschsprachiger Kundenbetreuer für Marketinglösungen (m/w/d) in Polen gesucht
TELUS International
Vertrieb & Verkauf
Vollzeit
Ab sofort – Unbefristet
3 offene Stellen
Job Ansehen
 Belgien
POS Service Group Logo
Servicetechniker (m/w/d) für die Reparatur von Polstermöbeln in Belgien gesucht
POS Service Group
Handwerk
Vollzeit
Ab sofort – Unbefristet
2 offene Stellen
Job Ansehen
 Weltweit
sea chefs Logo
Night Auditor (w/m/d) an Bord der Mein Schiff Flotte – sea chefs
sea chefs
Hotel & Hostel
Vollzeit
Aufstieg jederzeit möglich – Vertragslaufzeit: 4 – 6 Monate, Folgeverträge möglich
5 offene Stellen
Job Ansehen
 Japan
Praktikum in Tokio & Japan
World Unite
Sonstiges
Vollzeit
Jederzeit – 4 Wochen bis 12 Monate
Job Ansehen
 Bulgarien
Flow Logic Ltd.  Logo
Customer Experience Specialists (m/w/d) in Bulgarien gesucht
Flow Logic Ltd.
Kundenservice & Beratung
Vollzeit
Ab sofort – Unbefristet
50 offene Stellen
Job Ansehen
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Eine freiberufliche Tätigkeit anmelden

Wer freiberuflich für Auftraggeber in Deutschland arbeiten möchte, kommt allerdings auch um einige bürokratische Angelegenheiten nicht herum. Am besten erledigt man das schon vor der Reise. Spätestens einen Monat, nachdem du deinen ersten Auftrag angenommen hast, musst du deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen. Wer bereits unterwegs ist, kann das zuständige Finanzamt auch per Post über die freiberufliche Tätigkeit informieren.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Daraufhin erhält man vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den man sich alternativ auch im Internet herunterladen kann. Den Fragebogen sollte man nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen und dann unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ans Finanzamt zurückschicken. Hauptsächlich handelt es sich um Fragen zu den voraussichtlichen Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit, eventuelle Einnahmen aus anderen Tätigkeiten (nur Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden) und sonstige Einkünfte, zum Beispiel durch Vermietung oder Verpachtung. Außerdem muss die Art der Tätigkeit genau beschrieben werden. Anhand der Beschreibung stuft das Finanzamt die Tätigkeit als freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit ein.

Diese Einstufung ist sehr wichtig, da sie einige steuerliche und bürokratische Konsequenzen hat. Gegen die Einordung des Finanzamtes kann man deshalb auch Widerspruch einlegen und beim Finanzgericht klagen. Wichtig: Wer außerdem für Auftraggeber aus anderen EU-Staaten arbeiten möchte, muss zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Das kann man online machen.

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Freiberufliche Tätigkeit vs. Gewerbe

Wichtig zu wissen: Als Freiberufler braucht man kein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Das hat viele Vorteile:

  • Du zahlst keine Gewerbesteuer
  • Im Vergleich zu Gewerbetreibenden hast du eine vereinfachte Buchführung
  • Es gibt weniger Melde- und Prüfvorschriften
  • Du genießt zahlreiche weitere Sonderrechte

Daher ist es für jeden Freelancer wünschenswert, vom Finanzamt als Freiberuflicher eingestuft zu werden. Da Gewerbetreibender aber mehr Steuergelder in die Kassen der Städte und Gemeinden spülen, tendieren einige Finanzämter dazu, neuere Tätigkeiten, die in keine klare Kategorie fallen, als Gewerbe einzustufen. Traditionell zählen zu den freiberuflichen Tätigkeiten sogenannte Katalogberufe, die eine umfassende akademische Ausbildung erfordern, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ingenieure und Journalisten. Aber auch selbstständig ausgeübte Tätigkeiten im künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen und erzieherischen Bereich gehören in die Kategorie der freiberuflichen Tätigkeiten.

  • Die meisten Tätigkeiten, die man als digitaler Freelancer ortsunabhängig ausüben kann, zählen zu dieser Kategorie.
  • Freie Texter, Übersetzerinnen, Dolmetscher und Lektorinnen werden in der Regel vom Finanzamt als Freie Berufe anerkannt.

Etwas anders sieht es bei Webdesignern und Programmierern aus: Diese müssen dem Finanzamt ihre Freiberuflichkeit meist nachweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden sie auch als Freiberufliche behandelt. Entscheidend ist vor allem, dass du nicht hauptsächlich durch Handel oder den Verkauf eigener Produkte dein Geld verdienst, da das dann eher einer gewerblichen Tätigkeit entspräche.

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Als Freelancer Rechnungen schreiben

Als selbständiger Freelancer musst du außerdem Rechnungen schreiben!

Rechnungen sind wichtige Dokumente im Geschäftsleben, die nach einem ganz bestimmten Muster erstellt werden und in denen einige Angaben zwingend enthalten sein müssen.
Rechnungen zählen zu den wichtigsten Belegen in deiner Buchführung. Gesetzlich bist du dazu verpflichtet, Rechnungen und andere geschäftliche Belege für zehn Jahre aufzubewahren.
Mit diesen Belegen kannst du dem Finanzamt deine tatsächlichen Einnahmen nachweisen, auf deren Grundlage deine Steuerzahlungen berechnet werden.

Damit deine Rechnungen rechtsgültig sind und vom Finanzamt anerkannt werden, müssen sie gewissen Anforderungen genügen und folgende Punkte enthalten:

  • Dein Name und deine Anschrift
  • Name & Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Rechnungsdatum
  • Termin der Dienstleistung
  • Art, Umfang oder Menge der erbrachten Dienstleistung
  • Rechnungsnummer (einmalig sowie fortlaufend, zum Beispiel 1-2015, 2-2016 etc.)
  • Steuernummer des Freiberuflers
  • Das Zahlungsziel in Form eines konkreten Datums (z.B. „Bitte überweisen Sie den Betrag XY bis zum 1.12.2015“)
  • Deine Kontaktdaten (Telefon, E-Mail etc.)

Folgende häufige Fehler solltest du vermeiden:

Hinweise auf die Kleinunternehmerregelung vergessen
Der Zeitpunkt der Leistungserbringung steht nicht auf der Rechnung
Rechnung ohne Steuernummer
Keine einzigartige Rechnungsnummer

Kleinunternehmerregelung

Besonders wichtig für die Rechnung ist die Frage, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.

Für freiberufliche Kleinunternehmer, die weniger als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften, gelten Sonderreglungen, die vor allem Berufsanfängern den Einstieg in den Unternehmeralltag und die Buchführung erleichtern.
Die Regelung betrifft vor allem die Umsatzsteuer, die man als Kleinunternehmer nicht ausweisen muss. Man gilt solange als Kleinunternehmer, wie die Einnahmen innerhalb eines Jahres die Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag gilt immer für zwölf Monate, auch wenn du mitten im Jahr mit deiner Selbstständigkeit startest.
Bei der Grenze handelt es sich um Bruttobeträge, deshalb muss die Umsatzsteuer in Höhe von sieben Prozent mit einkalkuliert werden.
Kleinunternehmer haben die Wahl, ob sie die Kleinunternehmerregelung anwenden möchten oder nicht. In der Regel ist es aber sehr sinnvoll, da es viele Dinge gerade am Anfang erleichtert.
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss auf seine Einnahmen keine Umsatzsteuer erheben und diese auch nicht auf den Rechnungen ausweisen.

Freiberufliche, die die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen können oder wollen, müssen auf der Rechnung folgende Punkte zusätzlich angeben:

Umsatzsteuer
Differenzierung nach Steuersätzen (für einige Leistungen gelten unterschiedliche Steuersätze)
Netto-Beträge der einzelnen Leistungen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Steuererklärung

Hast du dich einmal als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet, musst du jedes Jahr bis Ende Mai eine Steuererklärung abgeben, auch wenn du vielleicht nur ein paar hundert Euro verdient hast. Bei sehr geringen Einnahmen ist eine Steuererklärung aber glücklicherweise kein großer Aufwand, da du dann ohnehin keine Steuern zahlst. Es gilt ein Grundfreibetrag von ca. 8.300 Euro. Das bedeutet, wenn du diese Einkommensgrenze innerhalb eines Jahres nicht überschreitest, zahlst du auch keine Steuern. Wirst du diesen Betrag vermutlich überschreiten, solltest du anfangen, fleißig Belege zu sammeln. Alle Anschaffungen, die du zur Ausübung deiner freiberuflichen Tätigkeit brauchst, kannst du von der Steuer absetzen. Je nach Tätigkeit zählen dazu Laptop, Kamera und Als weiteres technisches Equipment sowie alles, was du für dein (digitales) Büro benötigst. Auch Fahrtkosten, Restaurantbesuche mit Kunden sowie Kosten für das Büro (Coworking Space, Konsum im Café oder Teile der Miete für die eigene Wohnung) können von der Steuer abgesetzt werden. Ab einem gewissen Zeitpunkt sollte man über einen Steuerberater nachdenken. Der kostet zwar Geld, aber meist hast du mehr davon, da dich dieser optimal beraten kann und du im Idealfall deutlich weniger Steuern zahlst.

Scroll Anchor: “soziale-absicherung”

Soziale Absicherung

Wer als Work & Traveller im Ausland unterwegs ist und währenddessen etwas Geld mit freiberuflichen Tätigkeiten verdient, braucht sich noch keine großen Gedanken über die soziale Absicherung machen. Das wird erst wichtig, wenn man sich zurück in Deutschland dazu entscheidet, die freie Tätigkeit hauptberuflich auszuüben. Denn im Gegensatz zu Angestellten bist du nicht sozialversicherungstechnisch abgesichert. Das bedeutet vor allem, dass du keine Krankenversicherung und Rentenversicherung hast. Im außereuropäischen Ausland brauchst du aber ohnehin eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die dich in akuten Fällen absichert. Zurück im Heimatland muss man sich als freier Selbstständiger dann für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden und sich auch um die Rentenversicherung kümmern. Alle die künstlerisch, gestalterisch oder publizistisch tätig sind, können sich bei der Künstlersozialkasse bewerben. Wird man dort angenommen, übernimmt die Kasse die Hälfte der Beiträge, genau wie ein regulärer Arbeitgeber. Vor allem Texter, Web- und Grafikdesigner haben gute Chancen, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Hast Du generell Fragen zu deiner Krankenversicherung in Deutschland und bist dir unsicher, was in der Zeit im Ausland mit dieser Versicherung passiert? Hier findest du Antworten z.B. auf die wichtige Frage:

WAS PASSIERT MIT DER KRANKENVERSICHERUNG IN DEUTSCHLAND BEI EINEM AUSLANDSAUFENTHALT?

Fazit

Auch wenn die Arbeit als Freiberufler mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden ist, lohnt sie sich in den meisten Fällen für Work & Traveller und andere Langzeitreisende. Man kann sich unterwegs ein Taschengeld dazu verdienen oder im besten Fall auch komplett seinen Lebensunterhalt damit bestreiten, ohne auf den Arbeitsmarkt im Gastland angewiesen zu sein. So ist man noch freier, da man nicht an feste Arbeitszeiten oder einen Ort gebunden ist. Wer Erfahrungen und spezielle Kenntnisse mitbringt, kann mitunter mehr Geld verdienen als bei typischen Work & Travel-Jobs. Solange man nicht mehr als 17.500 Euro innerhalb eines Jahres umsetzt, kann man außerdem die Kleinunternehmerregelung anwenden und schlägt sich mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand rum. Da immer mehr Unternehmen Aufgaben outsourcen, für die man nicht physisch vor Ort sein muss, gibt es tendenziell immer mehr Arbeit für ortsunabhängige Freelancer.

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