Im Ausland als Expatriate arbeiten
Internationalisierung und Mobilität gehören zu den großen Themen dieser globalisierten Welt. Nicht nur Azubis und Studierende, auch Arbeitnehmer können eine Zeitlang im Ausland arbeiten – und zwar ohne ihren aktuellen Arbeitsvertrag zu unterzubrechen oder gar zu kündigen. Als “Expatriate” bist du im Namen deines Unternehmens fernab der Heimat tätig. Wenn auch du mithilfe deines Arbeitgebers im Ausland jobben möchtest, haben wir hier wichtige Informationen für dich.
Mithilfe des Arbeitgebers im Ausland arbeiten
Mit der weltweiten Vernetzung von Unternehmen wird auch der internationale Wissenstransfer immer wichtiger. Dazu benötigen Firmen fortlaufend Experten, die gemeinsam mit dem Team im Ausland Projekte im Sinne des Stammunternehmens realisieren. Diese “Expatriates” (von lat.: „aus dem Vaterland“) – kurz: Expats – werden vorrübergehend von einem deutschen Betrieb in alle Welt entsendet. Sei es, um eine Niederlassung aufzubauen oder technische Netzwerke zu installieren.
Vorteile Expatriate
Diese Auslandsaufenthalte können nur wenige Tage dauern (z.B. Montage), aber auch mehrere Jahre. Vor allem der Lerneffekt im Rahmen längerer Entsendungen ist nicht zu unterschätzen: du baust deine sprachlichen Fähigkeiten aus, musst dich in einer neuen Umgebung zurechtfinden und machst dich mit ungewohnten Arbeitsabsläufen vertraut.
Als Expat bist du im Auftrag deines Arbeitgebers unterwegs – unabhängig davon, von wem die Initiative dazu ausging. Das bedeutet, dass er sich in der Regel auch um die finanziellen Aspekte (Steuern, Versicherungen) kümmert. Ggf. Unterstützt er dich darüber hinaus in organisatorischer Hinsicht (Wohnungssuche, Umzug).
Entsendung: Pflichten des Arbeitgebers
In jedem Fall aber muss er dich umfassend über die Rahmenbedingungen dieser Entsendung aufklären, sofern sie das Arbeitsverhältnis betreffen (Sozialversicherung, Steuerrecht). Er sollte dich aber auch über kulturelle und landesspezifische Gegebenheiten an deinem neuen Arbeitsort informieren. Wirst du in anderen Klimazonen beschäfigt, solltest du vorher ein Arzt untersuchen lassen, ob du für einen Aufenthalt in dem Land geeignet bist.
Lt. §17, SGB V bleiben du und deine Familie in der Regel über deinen deutschen Arbeitgeber krankenversichert. Da die Kosten für Ärzte und Behandlungen im Ausland aber um einiges höher sein können als hierzulande, wird vor allem bei langfristigen Auslandszeiten deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse in eine sogenannte “Anwartschaft” umgewandelt. D.h. sie ruht bis zu deiner Rückkehr. Während dessen zahlst du nur minimale Beiträge (ohne Leistungsanspruch).
Sonderfall Secondment
Eine Alternative zur Entsendung von Arbeitskräften innerhalb eines international agierenden Firmen ist das sogenannte “Secondment” (dt: vorübergehende Versetzung”). Dabei handelt es sich um die zeitweise Überlassung von Mitarbeitern und Führungskräften an ausländische Betriebe. Diese Form des “Schüleraustauschs” auf hochprofessionellem Niveau ist vor allem in der Forschung verbreitet.
Damit werden bestehende Netzwerke zwischen den beteiligten Unternehmen ausgebaut und gefestigt. Darüber hinaus profitiert dein Arbeitgeber nach deiner Rückkehr von deinen neu gewonnenen Erkenntnissen.
Wichtig: Achte auf deinen Arbeitsvertrag!
Wer entsendet wird, will nicht nicht (unbedingt) auswandern. Doch eine vertraglich garantierte Rückkehr ist eher selten. Daher solltest du vor Ort keinen lokalen Arbeitsvertrag unterschreiben. Achte stattdessen darauf, dass du während deines Auslandsaufenthalts explizit „in Deutschland“ angestellt bist (und bleibst).