Auslandspraktika sind in den unterschiedlichsten Branchen/Bereichen und in fast allen Ländern weltweit möglich, deshalb ist das Auslandspraktikum nach wir vor eine der beliebesten Formen des Auslandsaufenthalts. Da die meisten Praktika im Ausland nicht bezahlt sind, stellt sich vielen angehenden Praktikanten die Frage, wie sie ihren Auslandsaufenthalt finanzieren können. Die beste Möglichkeit dafür ist ein Auslandspraktikum-Stipendium. Welche Stipendien es für Auslandspraktika es gibt, und was jeweils die Vorraussetzungen für diese Stipendien sind, erfährst du auf dieser Seite.
THEMEN DIESER SEITE:
- Stipendium 1: Kurzstipendium
- Stipendium 2: Carlo-Schmid-Programm
- Möglichkeit 3: Promos-Stipendium
- Stipendium 4: RISE weltweit
- Alternative: Auslands-BAföG
- Alle Auslandspraktika-Angebote im Überblick
Stipendium 1: Kurzstipendium
Für selbst beschaffte Praktika im Ausland vergibt der DAAD ein Kurzstipendium, um den Auslandsaufenthalt von Studierenden ab dem 2. Semester bzw. Masterstudierenden, die für die Dauer des Praktikums vollimmatrikuliert sind, zu fördern. Es werden jedoch nur Praktika an bestimmten Institutionen wie Goethe-Institute e.V. oder Deutsche Schulen im Ausland gefördert.
Ob dein Praktikumsplatz gefördert wird, kannst du hier nachlesen:
Stipendium 2: Carlo-Schmid-Programm
Bei einem Praktikum im internationalem Kontext einer Organisation, Institution der Europäischen Union oder Nichtregierungsorganisation, kannst du dich auch auf das Carlo-Schmid-Programm bewerben, das Studierende und Graduierte fördert, die eine internationale Arbeitstätigkeit anstreben. Das Stipendium wird einmal im Jahr ausgeschrieben und umfasst auch in Eigeninitiative erworbene Praktika.
Weitere Informationen sind hier zu finden:
Möglichkeit 3: Promos-Stipendium
Das Programm zur Steigerung der Mobilität deutscher Studierenden (Promos) des DAADs stellt Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandspraktika von Studierenden zur Verfügung. Beinhalten tut dies Reisekosten- und Kursgebührenpauschalen, Teilstipendien als auch Zuschüsse zu den Studiengebühren und Reisekosten. Ob die entsprechende Finanzierung jedoch tatsächlich gewährt wird, entscheidet das akademische Auslandsamt deiner Universität im Einzelfall und ist abhängig von Faktoren wie der rechtzeitigen Vorlage aller Unterlagen und dem Erfüllen aller Anforderungen an den Bewerber/die Bewerberin. Wichtig ist, dass die Dauer des Aufenthaltes die 6 Monate nicht überschreiten darf.
Stipendium 4: RISE weltweit
Studierende der Natur-, Ingenieurs- und Geowissenschaften sowie Medizin können sich auch auf Projektangebote im Rahmen des RISE-weltweit-Programmes bewerben. Du hast hierüber die Möglichkeit, als Stipendiat an Forschungsprojekten ausländischer Hochschulen teilzunehmen. Ein Forschungsaufenthalt ist hiernach weltweit möglich vorausgesetzt du befindest dich in den unteren Fachsemestern also dem Anfang deines Studiums. Studierende bewerben sich hierzu an der entsprechenden deutschen Universität und werden nach Prüfung durch den DAAD in einer Bewerberdatenbank aufgenommen. Hier kannst du dich dann um drei Stellenangebote bemühen. Der Anbieter – ein Professor, Postdoktorand oder Wissenschaftler der entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtung oder Hochschule – wählt dann die passenden Bewerber auf die Stelle als Forschungsassistent aus.
Weitere Informationen zu diesem Auswahlverfahren erhältst du hier:
Alternative: Auslands-BAföG
Auch für einen Praktikumsaufenthalt im Ausland (in- und außerhalb Europas) gibt es die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es ein Pflichtpraktikum im Rahmen deines Studiums ist, demnach auch den Anforderungen der Prüfungsordnung entspricht und eine Mindestdauer von 12 Wochen hat.