Voraussetzungen für Work and Travel
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Voraussetzungen für…
- Australien
- Neuseeland
- Kanada
- USA
- Japan
- Südkorea
- Hongkong
- Singapur
Für Work and Travel gibt es je nach Zielland unterschiedliche Voraussetzungen. In der Regel hängen aber fast alle Voraussetzungen mit den jeweiligen Visabedingungen zusammen. Darüber hinaus sind es häufig Fremdsprachenkenntnisse die eine Voraussetzung sein können. Wenn du dein Work and Travel mit einer Organisation machst bzw. bei einem Veranstalter buchst, können in einzelnen Fällen zusätzliche Voraussetzungen Teil des Programms sein. Da (wie bereits angedeutet) die entscheidenden Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Visum stehen, konzentrieren wir uns an dieser Stelle auf die Länder mit Working-Holiday-Visa. Infos zu den Voraussetzungen in anderen Ländern erhältst du, wenn du über den Punkt “Länder” zum Ziel deiner Wahl navigierst.
>> Visa-Übersichtstabelle mit den Voraussetzungen und Besonderheiten aller Working-Holiday-Länder
>> Weltweite Programm-Angebote für Auslandsaufenthalte hier finden
THEMEN DIESER SEITE:
- Voraussetzungen Work and Travel Australien
- Voraussetzungen Work and Travel Neuseeland
- Voraussetzungen Work and Travel Kanada
- Voraussetzungen Work and Travel USA
- Voraussetzungen Work and Travel Japan
- Voraussetzungen Work and Travel Südkorea
- Voraussetzungen Work and Travel Hongkong
- Voraussetzungen Work and Travel Singapur
- Warum Work and Travel nicht für Ältere möglich ist
- Voraussetzungen für alle Working-Holiday-Visa
- Working Holidays ohne Working Holiday Visum
- Weitere Infos im Netz…
Voraussetzungen Work and Travel Australien
Für Australien kannst du bis zu deinem 30. Lebensjahr ein Working-Holiday-Visum beantragen. Voraussetzung ist, dass du keine Vorstrafen hast und nicht an Tuberkulose erkrankt bist. Pflicht ist auch der Nachweis einer ausreichenden Auslandskrankenversicherung für Australien. Kinder dürfen im Rahmen des Visums nicht mit nach Australien einreisen. Das WHV erlaubt “Multiple Entry”: Während deines Work-and-Travel-Aufenthaltes in Australien darfst du das Land beliebig oft verlassen und anschließend wieder einreisen. Mit dem WHV darfst du maximal sechs Monate an einem Stück für einen Arbeitgeber tätig sein.
>> Working-Holiday-Visum Australien
>> Work & Travel-Programme für Australien
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Voraussetzungen Work and Travel Neuseeland
Neuseeland stellt Bewerbern bis 30 Jahren ein Working-Holiday-Visum aus. Auch hier ist ausgeschlossen, dass du Kinder nach Neuseeland mitbringst. Verlangt werden ein Nachweis über deine Krankenversicherung und gegebenenfalls ein Tuberkulosetest. Mit dem WHV darfst du vor Ort nicht 12 Monate permanent beschäftigt sein. Seit einigen Jahren möglich: Du kannst dein 12 Monate gültiges Working-Holiday-Visum vor Ort in Neuseeland um 3 Monate verlängern.
>> Working-Holiday-Visum Neuseeland
>> Work & Travel-Programme für Neuseeland
Voraussetzungen Work and Travel Kanada
Für ein Working-Holiday Visum Kanada dürfen Bewerber nicht älter als 35 Jahre sein. Notwendig ist überdies eine Auslandskrankenversicherung. Auch nach Kanada darfst du als Work-and-Traveller keine Kinder mitnehmen. Wie lange du vor Ort für einen Arbeitgeber tätig sein möchtest, entscheidest du selbst.
Das Kontingent für kanadische Working-Holiday-Visa ist beschränkt!
>> Working-Holiday-Visum Kanada
>> Work & Travel-Programme für Kanada
Voraussetzungen Work and Travel USA
Innerhalb der USA gibt es mehrere verschiedene Varianten von Work & Travel. Dazu zählt man unter anderem Summerjobs, Au-pair-Aufenthalte und Freiwilligenarbeit. Ein klassisches Working-Holiday-Visum stellt die Regierung jedoch nicht aus. Aus diesem Grund sind auch die Voraussetzungen jeweils recht unterschiedlich. In der Regel musst du jedoch mindestens 18 Jahre alt sein. Für viele Varianten benötigst du ein J1-Visum. Das J1-Visum erfüllt jedoch denselben Zweck wie ein Workig-Holiday-Visum: es ermöglicht dir die Kombination von arbeiten und reisen (Work and Travel) innerhalb der USA.
>> J1-Visum USA
>> Work & Travel-Programme für die USA
Voraussetzungen Work and Travel Japan
Bei Antragstellung für ein Working-Holiday-Visum Japan musst du zwischen 18 und 25 Jahre, in Ausnahmefällen bis 30 Jahre alt sein. Um ein Visum zu bekommen, solltest du bei guter Gesundheit und selbstverständlich straffrei sein. Pflicht ist der Nachweis einer entsprechenden Auslandskrankenversicherung. Auch nach Japan dürfen Work-and-Traveller keine Kinder mitbringen. Die japanische Regierung legt Wert darauf, dass Work & Travel Japan ein “Ferien-Arbeitsaufenthalt” ist. Dies bedeutet, dass das Reisen im Vordergrund steht und jobben lediglich dazu dienen soll die Reisekasse aufzubessern. Im Rahmen von Work & Travel Japan darfst du nicht in Nachtclubs oder Kneipen jobben.
>> Working-Holiday-Visum Japan
>> Work & Travel-Programme für Japan
Voraussetzungen Work and Travel Südkorea
Auch Work & Travel in Südkorea fällt unter die Kategorie “Ferienarbeitsaufenthalt” – mit Betonung auf Ferien und Freizeit. Um ein Working-Holiday-Visum zu bekommen musst du nachweisen können, dass du deine ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren kannst. Außerdem brauchst du für Südkorea gültige Kranken- und Haftpflichtversicherungen sowie ein Gesundheitsattest. Die Altersobergrenze für ein WHV Südkorea liegt bei 30 Jahren. Klasse: Die Anzahl der Working-Holiday-Visa, die Südkorea jungen Leuten ausstellt, ist unbegrenzt.
>> Working-Holiday-Visum Südkorea
Voraussetzungen Work and Travel Hongkong
Wenn du ein Working-Holiday-Visum für Hongkong beantragen willst, muss dein erster Wohnsitz in Deutschland sein. Überdies brauchst du zwingend eine Auslandskrankenversicherung und darfst für das Visum nicht älter als 30 Jahre sein. Work & Travel in Hongkong ist ebenfalls ein Ferienarbeitsaufenthalt. Der Lohn aus deinen Jobs vor Ort dient also allein der Aufpolsterung deines Reisebudgets.
>> Working-Holiday-Visum Hongkong
Voraussetzungen Work and Travel Singapur
Das Working-Holiday-Visum für Singapur heißt offiziell “Work-Holiday-Pass” (WHP), ist aber den anderen Working-Holiday-Visa sehr ähnlich. Der Work-Holiday-Pass erlaubt es jungen Leuten zwischen 17 und 30 Jahren sich bis zu sechs Monate lang in Singapur aufzuhalten. Der Pass ermöglicht es kurzfristige bezahlte Jobs anzunehmen oder auch ein Praktikum zu machen. Um einen Working-Holiday-Pass zu erhalten, ist dein Status als Uniabsolvent oder Vollzeitstudent Voraussetzung. Dein erster Wohnsitz muss außerdem in Deutschland liegen. Das Kontingent der WHP ist begrenzt. Wenn du nach deinem Work-and-Travel-Aufenthalt noch mal nach Singapur zurückkehren möchtest, hast du die Chance, den Pass ein zweites Mal zu beantragen.
>> Working-Holiday-Visum Singapur
>> Auslandspraktikum in Singapur
Warum Work and Travel nicht für Ältere möglich ist
Die Altersbeschränkung für das Working-Holiday-Visum wird für viele Reiselustige zum Stolperstein. Die meisten Länder vergeben dieses Visum nur an Personen zwischen 18 und 30 Jahren. Wer noch nicht alt genug ist, muss sich einfach etwas gedulden. Wer allerdings die 30 Jahre schon überschritten hat, für den ist es in den meisten Ländern schlichtweg zu spät. Das mag unfair scheinen, jedoch ist das Ziel der Working-Holiday-Abkommen, den interkulturellen Austausch junger Menschen zu fördern. Warum die Altersbegrenzung mitunter auch sinnvoll ist und welche Alternativen es für ältere Menschen jenseits der 30 gibt, zeigen wir in diesem Beitrag.
>> Warum Work and Travel nicht für Ältere möglich ist
Voraussetzungen für alle Working-Holiday-Visa
Egal, für welches Working-Holiday-Land bzw. -Gebiet du dich entscheidest – folgende Voraussetzungen gelten grundsätzlich:
- du musst mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahme: Singapur)
- du musst deutscher Staatsbürger oder Staatsbürger eines anderen Staates sein, mit dem das Zielland ein Working-Holiday-Abkommen hat
- Nachweis von finanziellen Rücklagen, zum Beispiel für Rückflug und Unterhalt vor Ort (ggf. auch Vorlage eines Rückflugtickets)
- du solltest für dein Zielland kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sein
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Besitz eines gültigen Reisepasses
Tabelle: Alle Working-Holiday-Visa im Überblick
PDf-Download: Tabelle mit allen Working-Holiday-Visa Voraussetzungen im Überblick
Working Holidays ohne Working Holiday Visum
Wie schon erwähnt gibt es auch zahlreiche Working Holidays, die man auch ohne Working Holiday Visum machen kann. Dies ist deshalb möglich, da man eben NICHT gegen ein Entgelt sondern bspw. für Kost & Logis arbeitet. Unter “Jobben im Ausland” zeigen wir einige dieser Möglichkeiten auf, die ihr auch mit dem ganz normalen Touristenvisum machen kann.
Weitere Infos im Netz…
Unser Tipp: Freiwilligenarbeit im Ausland
>> Infos zu Freiwilligenarbeit im Ausland
>> Freiwilligenarbeit-Programme weltweit
>> Work and Travel mit Freiwilligenarbeit kombinieren