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Schritt 15: Der Arbeitsvertrag für einen Auslandsjob

Schritt 15: Der Arbeitsvertrag für einen Auslandsjob

Immer mehr Arbeitnehmer zieht es für einen Auslandsjob in die Ferne. Madrid statt München, Beijing statt Berlin, Rio statt Rheinland – Davon erhoffen sich viele Arbeitnehmer nicht nur Abwechslung vom Alltag, sondern auch einen ordentlichen Karrieresprung. Auch viele Arbeitgeber schicken in Zeiten der zunehmenden Globalisierung und weltweiten Vernetzung immer mehr Arbeitnehmer als sogenannte Expatriates auf Zeit ins Ausland. So ist die Zahl der deutschen Arbeitnehmer im Ausland in den vergangenen Jahren beachtlich gestiegen und dieser Trend wird sicher auch in den kommenden Jahren weiter anhalten. Arbeitnehmer sollten ihren Auslandsaufenthalt jedoch gut organisieren. Dazu gehört auf jeden Fall auch, den Arbeitsvertrag gründlich zu prüfen.

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Behalte ich meinen deutschen Arbeitsvertrag?

Auch wenn der deutsche Arbeitsvertrag Auslandseinsätze prinzipiell ermöglicht, empfiehlt sich in der Regel eine Vertragsanpassung anlässlich der Auslandsentsendung. Darin sollte neben den Details der Entsendung auch die rechtliche Situation bei der Rückkehr ins Heimatland geregelt sein. Wenn du für deinen Auslandsjob deinen deutschen Arbeitsvertrag behältst und dieser nur um einige Punkte für die Entsendung erweitert wird, hat das einige Vorteile für dich: Beispielsweise zahlst du weiterhin in die deutschen Sozialversicherungen wie Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein und es entstehen durch den Auslandaufenthalt keine Beitragslücken. Außerdem garantiert dir das in der Regel die Rückkehr in deine alte oder eine vergleichbare Stelle bei der Firma, wenn du aus dem Ausland zurückkommst.

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Lokaler Arbeitsvertrag im Ausland

Eine weitere Möglichkeit, die viele Firmen anlässlich einer Auslandsentsendung nutzen, ist, das inländische Arbeitsverhältnis während der Zeit im Ausland ruhen zu lassen. Du bleibst zwar weiterhin Mitarbeiter des deutschen Arbeitgebers, bekommst aber einen neuen, den Bedingungen im Ausland angepassten Arbeitsvertrag. Wenn dein Arbeitgeber das so handhaben möchte, sollte jedoch auf jeden Fall ein Stichtag vereinbart werden, an dem du in die Heimat zurückkehrst und mit der Rückkehr auch sofort wieder in den alten Vertrag mit allen Rechten und Pflichten eintrittst. Nur so sicherst du dir Rückkehr in deine alte oder zumindest eine vergleichbare Stelle. Wenn du dagegen deinen deutschen Vertrag zugunsten eines lokalen Arbeitsvertrags aufgibst, ist eine Rückkehr in deine alte Stelle nicht sicher. Mitunter verlierst du für diese Zeit auch deinen Anspruch auf Leistungen aus den deutschen Sozialversicherungen.

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Bleibe ich in Deutschland krankenversichert?

Wenn du im Ausland deinen deutschen Arbeitsvertrag behältst, bist du auch weiterhin in Deutschland krankenversichert, vor allem dann, wenn du bei einer gesetzlichen Kasse versichert bist. Das ist ideal, wenn du für maximal zwei Jahre in ein EU-Mitgliedsstaat oder auch nach Norwegen, Island, Lichtenstein oder in die Schweiz entsendet wirst. Denn in diesen Ländern kommen die deutschen Krankenkassen für die Arztkosten auf. Wer jedoch im außereuropäischen Ausland arbeiten möchte oder viele Jahre lang wegbleibt, muss sich um einen privaten Versicherungsschutz kümmern. Dabei solltest du beachten, dass deine Police auch in Drittländern gilt. Denn auch bei möglichen Urlaubs- oder  Dienstreisen in andere Länder sowie bei Heimatbesuchen brauchst du einen Versicherungsschutz. Am einfachsten haben es meist Arbeitnehmer, die privat versichert sind. Sie können ihr private Versicherung in Deutschland in der Regel ruhen lassen, zahlen nur einen kleinen Betrag für eine sogenannte Anwartschaft und stellen ihren Vertrag für die Zeit des Auslandsaufenthalts auf einen Auslandsschutz um. Im Idealfall enthält der Auslandschutz zusätzlich einen Schutz bei Heimatbesuchen. Oft sind die Beiträge für das Ausland sogar günstiger als die Beiträge für die inländische Privatversicherung. Bei deiner Rückkehr wirst du dann aufgrund der Anwartschaft sofort wieder in deine Versicherung aufgenommen – zu den alten Konditionen und ohne erneuten Gesundheitscheck. Wer während der Zeit im Ausland nicht in die deutsche Krankenversicherung einzahlt, sollte sich überlegen, die relativ geringen Beträge für die Pflegeversicherung weiterzuzahlen, da für einen uneingeschränkten Anspruch keine Lücken entstehen dürfen.

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Sonderleistungen und Vergünstigungen

Wer von seinem Arbeitgeber eine Zeit lang ins Ausland entsendet wird, hat in der Regel auch Anspruch auf Sonderleistungen und Vergünstigungen. Dazu können beispielsweise zählen:

Eine Dienstwohnung in deinem Gastland
Dienstfahrzeug
Je nach Land auch ein Chauffeur
Aufwendungen für eine Haushaltshilfe
Schulgeld für die Kinder
Freiflüge in die Heimat
und einiges mehr

Das solltest du mit deinem Arbeitgeber je nach Zielland und Dauer des Einsatzes individuell aushandeln. Wenn du für die Firma extra ins Ausland ziehst, sollte das von deinem Arbeitgeber entsprechend honoriert werden.

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Arbeitsvertrag im Ausland

Arbeitsverträge müssen natürlich auch im Ausland unbedingt schriftlich fixiert werden. Vor allem die Sozialversicherungen sollten im ausländischen Arbeitsvertrag geregelt sein, dazu zählen:

Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Unfallversicherung
Arbeitslosenversicherung
Familienleistungen

Diese Punkte musst du in deinem Arbeitsvertrag unbedingt prüfen bevor du unterschreibst. Prinzipiell ist es in der EU und in der Schweiz so geregelt, dass dir als Arbeitnehmer kaum Nachteile entstehen, wenn du eine Zeit lang im Ausland arbeitest. Deine Rechte aus einem Arbeitsvertrag in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz können nämlich auf ein anderes EU-Land übertragen werden. Das bedeutet, du kannst dir beispielsweise deine Rentenbeiträge später in Deutschland anrechnen lassen. Dazu musst du bei der Rückkehr nach Deutschland deine versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten im Ausland bei der zuständigen Behörde melden. Nur so werden dir deine Versicherungsbeiträge im EU-Ausland auch in Deutschland angerechnet, was zum Beispiel später für deine Rentenansprüche oder auch für den Bezug von Arbeitslosengeld wichtig ist. Auch einige Ländern außerhalb Europas haben ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland. Du solltest dich daher auf jeden Fall kundig machen, ob das auf dein Zielland zutrifft. Prinzipiell unterliegst du als Arbeitnehmer im Ausland den Sozialversicherungsregeln und hast die gleichen Rechte und Pflichten wie Staatsangehörigen des jeweiligen Landes.

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Kündigungsschutz

Auch der Kündigungsschutz hängt davon ab, in welchem Land der Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Behältst du deinen deutschen Arbeitsvertrag, der lediglich um eine Entsendungsklausel erweitert wird, unterliegst du weiterhin dem deutschen Kündigungsschutz. Auch bei deiner Rückkehr nach Deutschland, muss ein Wiedereintritt in die gleiche oder eine vergleichbare Stelle gewährleistet sein. Wenn du einen Arbeitsvertrag bei einer ausländischen Firma im Zielland unterschreibst, unterliegst du dagegen natürlich den dort geltenden Regeln. Ob das für dich gut oder schlecht ist, hängt ganz von dem jeweiligen Land ab. Der Kündigungsschutz ist in den verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich geregelt. Als Arbeitnehmer im Ausland müssen für dich jedoch die gleichen Regeln wie für die Einheimischen gelten, auch beim Kündigungsschutz. Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Kündigungsklausel in deinem Arbeitsvertrag den nationalen Bestimmungen entspricht, lässt du dich am besten von einem Experten beraten.

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In welchem Land zahle ich meine Steuern?

Arbeitnehmer, die nur vorübergehend im Ausland arbeiten und ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, müssen ihre Einkünfte vollständig in Deutschland versteuern. Das gilt auch für sämtliche geldwerte Sonderleistungen wie Mietkosten-Zuschuss, eine Haushaltshilfe oder Chauffeur-Dienste. Wer längerfristig im Ausland beschäftigt ist, kann sein Einkommen aber meist auch im Gastland versteuern. Damit dein Gehalt nicht unfairerweise in zwei Staaten versteuert wird, unterhält Deutschland mit vielen Ländern ein sogenanntes Doppelsteuerabkommen. Darin ist genau festgelegt, in welchem Land dein Gehalt versteuert wird.

Fazit

Einen Arbeitsvertrag im Ausland solltest du genau wie inländische Verträge gut prüfen. Wenn du die Landessprache noch nicht wirklich gut beherrschst oder dich mit dem Arbeitsrecht und Gesetzen in deinem Zielland nicht auskennst, lässt du deinen Vertrag am besten von einem Experten prüfen. Im Internet findest du unter anderem Hilfe in speziellen Foren für dein Zielland oder auch Karriere-Netzwerken wie Xing. Der entscheidende Unterschied für dich als Arbeitnehmer ist, ob du deinen deutschen Vertrag behältst oder einen lokalen Arbeitsvertrag für deine Auslandszeit bekommst. Es ist meist vorteilhafter, wenn du den deutschen Vertrag behältst, allerdings sollte dieser um eine Entsendungsklausel erweitert werden. Auch eine Gehaltsanpassung sowie den Anspruch auf Sonderleistungen solltest du prüfen. Wenn du einen neuen, lokalen Vertrag bekommst, sollte deine rechtliche Situation bei der Rückkehr in die Heimat vertraglich geregelt werden.


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