Zugegeben, es gibt spannendere Themen als die leidige Krankenversicherung, wenn du dich auf dein Auslandsabenteuer vorbereitest. Das andere Ende der Welt ruft und das Letzte, was du jetzt brauchst, ist eine deutsche Versicherung. Das ist soweit richtig, aber auch wenn du für die nächsten 12 Monate den Baggersee gegen das Great Barrier Reef tauscht, wirst du irgendwann in die Heimat zurückkehren und möchtest dann natürlich auch wieder versichert sein. Aber was passiert mit der deutschen Krankenversicherung, während du unterwegs bist? Muss man sich abmelden, und wird man danach wieder problemlos aufgenommen? Was ist eine sogenannte Anwartschaft und macht die überhaupt Sinn? Keine Panik, es ist gar nicht so kompliziert, wie es sich anhört. Um ein wenig Licht ins Bürokratendeutsch zu bringen und ein paar grundlegende Fragen zu beantworten, haben wir alle Informationen und ein paar nützliche Tipps für euch zusammengestellt.
THEMEN DIESER SEITE:
- Versicherungspflicht in Deutschland – Abmelden ja oder nein?
- Familienversichert – keine Abmeldung nötig
- Gesetzliche und private Krankenkasse – Abmelden oder Anwartschaft?
Versicherungspflicht in Deutschland – Abmelden ja oder nein?
In Deutschland besteht seit der Gesundheitsreform 2007 eine generelle Versicherungspflicht gegen Krankheit. Das bedeutet, dass du im Grunde auch während eines längeren Auslandsaufenthaltes in Deutschland versichert sein solltest. Das verursacht jedoch unnötige Kosten, da du Beiträge zahlst, ohne eine Leistung dafür zu erhalten. Eine Abmeldung macht daher durchaus Sinn. Bevor du jetzt Hals über Kopf die Familienversicherung kündigst, solltest du genau wissen, welche Art von Versicherung du hast.
Für dein Work & Travel Jahr brauchst du darüber hinaus eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung, da die deutschen Krankenkassen, ob gesetzlich oder privat, nicht für medizinische Kosten im außereuropäischen Ausland aufkommen. Eine normale Reiseversicherung kommt ebenfalls nicht in Frage, da diese meist auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt ist. Zwischen Deutschland und Australien besteht darüber hinaus kein Sozialversicherungsabkommen, das heißt, dass du mit einem Working Holiday Visum keinerlei Anspruch auf das australische Gesundheitssystem ‘Medicare’ hast.
Familienversichert – keine Abmeldung nötig
Wer direkt nach dem Abitur als Work & Traveller nach Australien geht, ist wahrscheinlich familienversichert und zahlt selber keine Beiträge. Die Kosten werden von den Eltern getragen. In der Regel kannst du unter gewissen Voraussetzungen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres familienversichert sein. Während eines Studiums, oder einer Schul- und Berufsausbildung sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Falls du über deine Eltern familienversichert bist, kannst du diesen Punkt von deiner To-do-Liste streichen, denn du musst dich um nichts kümmern. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht nötig und wenn du bei deiner Rückkehr immer noch die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst, bist du nahtlos wieder versichert. Ansonsten steht dir eine Auswahl an gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen zur Verfügung.
Gesetzliche und private Krankenkasse – Abmelden oder Anwartschaft?
Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet dein Anspruch auf Familienversicherung. Von nun an bist du entweder über deinen Arbeitgeber, das Jobcenter oder freiwillig versichert. Die meisten von euch werden in einer der zahlreichen gesetzlichen Krankenversicherungen landen, deren spezielle Studententarife etwas günstiger sind als der normale Beitragssatz. Falls du deine Anteile selber zahlst, solltest du dich vor deinem Jahr im Ausland unbedingt abmelden, um dir unnötige Beitragskosten zu sparen.
Wichtig: Einzige Ausnahme sind Studentenversicherungen. Hier ist eine Abmeldung leider nicht möglich. Wenn du während deines Auslandsaufenthaltes an einer deutschen Universität eingeschrieben bist und eine spezielle Studentenversicherung hast, musst du weiterhin Beiträge zahlen. Das gilt auch während eines Wartesemesters. Diese Regelung betrifft alle Studierenden ab 25 Jahre, die nicht mehr familienversichert sind.
Für alle anderen ist eine Abmeldung der Krankenkasse am einfachsten mit einer Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, wenn du gleichzeitig deinen Wohnsitz in Deutschland abmeldest. Dafür reicht in der Regel die Vorlage deines Flugtickets und Visum beim zuständigen Amt. Bei deiner Rückkehr kannst du dich dann problemlos wieder anmelden, wo immer es dich auch hin verschlägt. Für die Abmeldung bei der Krankenkasse reicht in der Regel die Vorlage eines Flugtickets und der Nachweis einer abgeschlossenen Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
Wichtig: Spare nicht an der Länge deiner Auslandskrankenversicherung. Wer kurzfristig ein paar Euros sparen möchte, könnte am Ende langfristig draufzahlen. Der Nachweis eines durchgehenden Versicherungsschutzes ist ausschlaggebend, wenn es bei deiner Rückkehr um die Festlegung deiner Beitragskosten geht. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung die Beiträge für deine Auslandszeit nachträglich einfordern, obwohl du gar nicht in Deutschland warst.
Wenn du zurückkommst, musst du dich umgehend wieder bei einer Krankenkasse anmelden, gesetzlich oder privat, je nachdem wo du vorher warst. Als Nachweis reicht hier die Vorlage des Rückflugtickets oder die Meldebescheinigung vom Amt, um zu sehen, ab wann du wieder versichert sein musst.
Der Begriff der Anwartschaft wird immer wieder, und besonders gerne von den Krankenkassen in den Mixer geworfen und dem ratlosen Kunden ans Herz gelegt. Der Sinn und Nutzen ist allerdings mehr als umstritten. Bei einer sogenannte Anwartschaft zahlst du einen prozentualen Anteil deiner regulären Beiträge, um deine Mitgliedschaft vorübergehend auf Eis zu legen. Trotz deiner Beitragszahlungen hast du keinerlei Anspruch auf irgendwelche Leistungen. Der Betrag gilt lediglich als Garantie, auf einen gesicherten Platz bei deiner Rückkehr.
Wichtig: Die bereits erwähnte allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland sichert dir diesen Anspruch auch ohne eine Anwartschaft zu! Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, jeden deutschen Staatsbürger wieder aufzunehmen, egal wie alt oder krank man ist.
Eine Anwartschaft ist lediglich sinnvoll für alle Privatversicherten, die nach ihrer Rückkehr zu den gleichen Konditionen versichert sein wollen. Hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Deutschland.
Gesetzliche Kassen prüfen deinen Gesundheitsstand nicht. Eventuelle Vorerkrankungen oder dein Alter haben keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Private Versicherungen prüfen den Gesundheitszustand ihrer Bewerber vor der Wiederaufnahme, daher kann es passieren, dass sich die Beiträge nach deiner Rückkehr erhöhen. Mit einer Anwartschaft lässt du deine Versicherung nur ruhen und garantierst dir damit eine Wiederaufnahme zum selben Tarif bei gleichen Leistungen.
Fazit
Es ist alles gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick wirkt, du kannst dich also getrost bald wieder auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren – wie viele Bikinis sollen mit und wo sehe ich mein erstes Känguru? Im besten Fall bist du familienversichert, dann musst du dich um gar nichts kümmern. Wer nicht über seine Eltern versichert ist, und seine Beiträge selber zahlt, sollte seine Krankenversicherung in Deutschland für die Dauer des Auslandsaufenthalts kündigen. Einzige Ausnahme sind Studentenversicherung. Hier ist eine Abmeldung leider nicht möglich, und die Beiträge müssen trotz Auslandsaufenthalt weiter gezahlt werden. Eine Anwartschaft macht nur Sinn, wenn du privat versichert bist, um sich eine Wiederaufnahme in den alten Tarif, zu denselben Konditionen zu sichern. Eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist wichtig für einen reibungslosen Wiedereintritt nach deiner Rückkehr, aber vor allem natürlich für einen unbeschwerten Start in dein Abenteuer am anderen Ende der Welt.
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