Was passiert mit der Krankenversicherung in Deutschland bei einem Auslandsaufenthalt?

Zugegeben, es gibt spannendere Themen als die leidige Krankenversicherung, wenn du dich auf dein Auslandsabenteuer vorbereitest. Das andere Ende der Welt ruft und das Letzte, was du jetzt brauchst, ist eine deutsche Versicherung. Das ist soweit richtig, aber auch wenn du für die nächsten 12 Monate den Baggersee gegen das Great Barrier Reef tauscht, wirst du irgendwann in die Heimat zurückkehren und möchtest dann natürlich auch wieder versichert sein. Aber was passiert mit der deutschen Krankenversicherung, während du unterwegs bist? Muss man sich abmelden, und wird man danach wieder problemlos aufgenommen? Was ist eine sogenannte Anwartschaft und macht die überhaupt Sinn? Keine Panik, es ist gar nicht so kompliziert, wie es sich anhört. Die wichtigsten Antworten findest du direkt hier:

Versicherungstyp

Abmeldung möglich?

Anwartschaft sinnvoll?

Was du tun musst

Familienversichert

Nicht nötig

Nein

Nichts – automatisch weiter versichert bei Rückkehr

Gesetzlich versichert (selbst zahlend)

Ja

Nein (Wiederaufnahme ist gesetzlich garantiert)

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt + Krankenkasse

Privat versichert

Ja

Ja, empfehlenswert

Anwartschaft beantragen, um Tarif zu sichern

Studentenversicherung

Nein

—

Beiträge weiterzahlen, auch im Wartesemester

FAQ: Krankenversicherung während des Auslandsaufenthalts

Muss ich mich bei der Krankenkasse abmelden, wenn ich Work & Travel mache?

Ja, in der Regel solltest du das. Seit der Gesundheitsreform 2007 besteht in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht, die dich zwar automatisch wieder aufnimmt, aber während deines Auslandsjahres trotzdem Beiträge kostet, ohne dass du eine Leistung bekommst. Eine Abmeldung spart dir also unnötige Kosten. Ausnahme: Studentenversicherungen können nicht abgemeldet werden.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich familienversichert bin?

Nichts – du musst dich um gar nichts kümmern. Als Kind bist du bis zum 23. Lebensjahr, bei Studium oder Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr über deine Eltern familienversichert, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Eine Kündigung ist nicht nötig, und bei deiner Rückkehr bist du automatisch weiter versichert, solange die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.

Kann ich meine Studentenversicherung für den Auslandsaufenthalt kündigen?

Nein. Studentenversicherungen sind die einzige Ausnahme von der Abmelderegel: Wenn du während deines Auslandsjahres an einer deutschen Universität eingeschrieben bist, musst du weiterhin Beiträge zahlen – auch während eines Wartesemesters. Das betrifft alle Studierenden ab 25 Jahren, die nicht mehr familienversichert sind.

Was ist eine Anwartschaft bei der Krankenversicherung?

Bei einer Anwartschaft zahlst du einen reduzierten Beitrag, um deine Mitgliedschaft während des Auslandsaufenthalts „ruhen“ zu lassen, ohne Anspruch auf Leistungen. Für gesetzlich Versicherte ist das meist unnötig, da die Versicherungspflicht dir ohnehin eine Wiederaufnahme garantiert. Für privat Versicherte kann sich eine Anwartschaft lohnen, um nach der Rückkehr zu den gleichen Konditionen versichert zu sein.

Wie melde ich mich vor dem Auslandsjahr bei der Krankenkasse ab?

Am einfachsten gleichzeitig mit der Abmeldung deines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Für die Abmeldung bei der Krankenkasse reichen in der Regel dein Flugticket und der Nachweis einer abgeschlossenen Langzeit-Auslandskrankenversicherung.

Bin ich in Australien über meine deutsche Krankenversicherung abgesichert?

Nein. Deutsche Krankenkassen – gesetzlich wie privat – übernehmen keine medizinischen Kosten im außereuropäischen Ausland. Da zwischen Deutschland und Australien zudem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, hast du mit dem Working-Holiday-Visum auch keinen Zugang zum australischen Gesundheitssystem „Medicare“. Für dein Auslandsjahr brauchst du daher eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung.

AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN

Wie melde ich mich nach der Rückkehr wieder bei der Krankenkasse an?

Direkt nach deiner Rückkehr solltest du dich umgehend wieder anmelden – gesetzlich oder privat, je nachdem, wo du vorher versichert warst. Als Nachweis reicht das Rückflugticket oder die Meldebescheinigung vom Amt.

Lohnt sich eine Anwartschaft eher bei gesetzlicher oder privater Krankenversicherung?

Vor allem für Privatversicherte. Gesetzliche Kassen prüfen deinen Gesundheitszustand bei Wiederaufnahme nicht, private Versicherungen dagegen schon – das kann nach der Rückkehr zu höheren Beiträgen führen. Eine Anwartschaft sichert dir bei privaten Kassen die Wiederaufnahme zum ursprünglichen Tarif.

Fazit

Es ist alles gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick wirkt, du kannst dich also getrost bald wieder auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren – wie viele Bikinis sollen mit und wo sehe ich mein erstes Känguru? Im besten Fall bist du familienversichert, dann musst du dich um gar nichts kümmern. Wer nicht über seine Eltern versichert ist, und seine Beiträge selber zahlt, sollte seine Krankenversicherung in Deutschland für die Dauer des Auslandsaufenthalts kündigen. Einzige Ausnahme sind Studentenversicherung. Hier ist eine Abmeldung leider nicht möglich, und die Beiträge müssen trotz Auslandsaufenthalt weiter gezahlt werden. Eine Anwartschaft macht nur Sinn, wenn du privat versichert bist, um sich eine Wiederaufnahme in den alten Tarif, zu denselben Konditionen, zu sichern. Eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist wichtig für einen reibungslosen Wiedereintritt nach deiner Rückkehr, aber vor allem natürlich für einen unbeschwerten Start in dein Abenteuer am anderen Ende der Welt.

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