Steuernummer beantragen als Work and Traveller
Work and Traveller sind nicht nur Touristen im Land, sie wollen während ihres Aufenthalts auch etwas Geld verdienen. Mit dem Privileg, im Gastland Geld verdienen zu dürfen, sind allerdings auch einige Pflichten verbunden. Für viele stellt sich dann die Frage: Welche bürokratischen Hürden muss ich überwinden, bevor ich in meinem Work-and-Travel-Land mit dem Jobben und vor allem dem Geld verdienen loslegen kann? Der vielleicht wichtigste Schritt ist die Beantragung einer lokalen Steuernummer. Alles, was du zu diesem wichtigen Thema wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag!
Brauche ich als Work & Traveller eine Steuernummer?
Wenn du in einem Land außerhalb der EU auf legale Weise Geld verdienen willst, brauchst du auf jeden Fall eine lokale Steuernummer. Als Work & Traveller zahlst du genauso wie die Einheimischen auch Steuern auf dein Einkommen. Wer glaubt, er könne ohne Steuernummer evtl. das lästige Thema Steuern umgehen, irrt leider: Wenn du keine Steuernummer beantragst, läufst du ganz im Gegenteil Gefahr, mit dem höchsten Steuersatz besteuert zu werden. Zwar kannst du dir zu viel gezahlte Steuern am Ende deines Aufenthalts zurückholen, aber das ist auf jeden Fall aufwendiger, als von vornherein eine Steuernummer zu beantragen. Deine lokale Steuernummer beantragst du am besten direkt nach deiner Ankunft im Work-and-Travel-Land. Es sollte neben der Eröffnung eines lokalen Bankkontos eines der ersten Dinge sein, die du dort erledigst.
Wo kann ich die Steuernummer beantragen?
Eine Steuernummer kannst du meist erst direkt vor Ort im Gastland beantragen. Zwar kannst du meist das Antragsformular auch online finden und schon mal ausdrucken, aber einreichen kannst du es nur im Gastland selbst. Das ist auch sinnvoll, denn in manchen Ländern ist die Steuernummer nur ein Jahr gültig. Wenn du sie schon vor deinem eigentlichen Aufenthalt beantragst, musst du sie später evtl. noch mal verlängern. Das ist doppelte Arbeit für dich und wenig sinnvoll. Außerdem musst du auf dem Formular eine Adresse in deinem Zielland sowie eine lokale Telefonnummer angeben. Diese wirst du vor deiner Anreise noch nicht wissen. Deine Steuernummer beantragst du in der Regel beim Finanzamt des jeweiligen Landes. Das ist in Australien beispielsweise das Australian Taxation Office (ATO), in Neuseeland das Inland Revenue Department (IRD) und in Kanada die Service Canada Offices. Teilweise ist die Beantragung auch schon komplett online möglich, trotzdem muss du dazu im Land sein, um das Formular abschicken zu können. Auch die Steuernummer wird in der Regel nach wie vor per Post zugestellt.
Weltweite Work & Travel Programme
Unterschiedliche Bezeichnungen
Die Steuernummer haben in den verschiedenen Work-and-Travel-Ländern unterschiedliche Bezeichnungen. In Australien beispielsweise heißt sie TFN, kurz für Tax File Number. In Neuseeland dagegen spricht man von einer IRD (Inland Revenue Department) number und die Kanadier nenne sie SIN number (Social Insurance Number). Wenn du aber einfach von einer „tax number“ sprichst, sollten alle Bescheid wissen, was damit gemeint ist. Hier findest du ausführliche Erklärungen zur Beantragung einer Steuernummer in den beliebtesten Work-and-Travel-Ländern:
Was muss ich beachten?
Bei der Beantragung einer lokalen Steuernummer musst du eine Adresse im jeweiligen Work-and-Travel-Land angeben. Deine Steuernummer wird dann per Post an diese Adresse geschickt. Die Bearbeitungszeit kann zwischen 7 und 28 Tagen betragen. Das ist für viele Work & Traveller ein Problem, denn weder haben sie eine feste Adresse, noch wissen sie, wie lange sie sich noch an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort aufhalten werden. Du kannst bei der Beantragung jedoch problemlos die Adresse deines derzeitigen Hostels angeben. Wenn du weiterreisen möchtest, bevor deine Steuernummer da ist, ist das auch kein Problem. Du kannst deine Steuernummer auch telefonisch beim zuständigen Finanzamt erfragen. Und wenn jemand anderes deine Steuernummer in die Hände bekommt? Dann ist das auch nicht schlimm, denn damit kann niemand anderes etwas anfangen, da es sich um eine individuell einzigartige Nummer handelt, die an deine Person gebunden ist. Außerdem wird niemand für dich Steuern zahlen wollen. Auch wenn du bereits einen Job gefunden hast, bevor deine Steuernummer da ist, ist das kein Problem. Du kannst in der Regel auch ohne Steuernummer schon mal anfangen zu arbeiten, musst diese aber sofort deinem Arbeitgeber nachreichen, sobald du sie kennst. Eventuell zahlst du dadurch am Anfang etwas höhere Steuern. Das ist zwar ärgerlich, aber du kannst dir zu viel gezahlte Steuern am Ende deines Aufenthalts mit einer Steuererklärung zurückholen.
Fazit
Als Work & Traveller musst du auf jeden Fall eine Steuernummer beantragen, wenn du außerhalb der EU Geld verdienen willst. Das ist zum Glück nicht besonders schwer und außerdem kostenlos. Am besten erledigst du das direkt nach deiner Ankunft, denn ggf. musst du noch einige Zeit auf deine Steuernummer warten. Du kannst aber trotzdem schon mit dem Jobben anfangen und deine Work & Travel-Steuernummer später nachreichen. Ebenso wichtig für das Jobben beim Work & Travel ist die Eröffnung eines lokalen Bankkontos, damit du dein Gehalt überhaupt bekommst. Am besten erledigst du das zeitgleich mit der Beantragung deiner Steuernummer.