Work and Travel & Kindergeld
Kindergeld fällt erst mal flach
Wenn du vor deinem Work-and-Travel-Aufenthalt bereits studiert hast, haben deine Eltern wahrscheinlich weiterhin das gewohnte Kindergeld erhalten. Während deines Auslandsaufenthalts bekommen sie aber in der Regel keines. Denn wie der Name schon sagt, geht es beim Work and Travel ums Arbeiten, genauer gesagt, um Erwerbstätigkeit. Kindergeld bekommt man aber nur, wenn man eine Ausbildung macht oder studiert und zu diesem Zweck auf Erwerbseinnahmen verzichtet. Ausnahmen gibt es zum Beispiel dann, wenn du einen nicht unerheblichen Teil des Work-and-Travel-Aufenthalts mit einem Sprachkurs verbringst. Dann aber gibst du für den Sprachkurs womöglich mehr Geld aus, als deine Eltern über das Kindergeld einnehmen.
Wer trickst, riskiert eine Strafe
Wer dennoch versucht, über Tricks weiterhin an Kindergeld zu kommen, riskiert juristische Konsequenzen und muss das zu Unrecht erhaltende Kindergeld zurückzahlen.
Letztlich entscheidet deine Familienkasse bzw. Kindergeldkasse im Einzelfall. Wenn du deinen Auslandsaufenthalt als Praktikum deklarieren kannst und nur sehr wenig verdienst, können deine Eltern eventuell auch doch weiterhin Kindergeld bekommen. In diesem Fall solltest du überprüfen, ob du die Reisekosten als Werbungskosten geltend machen kannst.
Berufsausbildung zählt eventuell
Aber Vorsicht: Wie es im trockenen Juristendeutsch heißt, werden Sprachaufenthalte im Ausland nur dann als Berufsausbildung anerkannt, wenn sie entweder mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden sind oder von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluss auf eine hinreichende (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt.
Ist dein Work-and-Travel-Jahr vorbei und bist du wieder in Deutschland, können deine Eltern aber erneut Kindergeld beantragen, wenn du dann eine Ausbildung machst oder dich arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungsplatzsuchend meldest oder wenn du eine Bescheinigung darüber vorlegen kannst, dass du eine weiterführende Bildungseinrichtung besuchst – also wenn du studierst und einen Studierendenausweis besitzt.
Angeblich steigen die Chancen auf fortgesetzte Zahlung des Kindergeldes, wenn du dich während der Work-and-Travel-Zeit weiter um einen Ausbildungsplatz bemühst und dies mit Hilfe von Kopien Deiner Bewerbungsunterlagen nachweisen kannst. Erkundige dich hierzu am besten bei deiner Familienkasse.
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