Wenn Deutsche im Ausland arbeiten (z.B. im Rahmen von Work and Travel) oder Unternehmen im Ausland tätig sind beziehungsweise investieren, zahlen sie dort auch unterschiedliche Steuern in ganz unterschiedlichen Höhen. Vielen steuerpflichtigen Privatpersonen oder Unternehmen ist gar nicht bewusst, dass sie auch entsprechende Ansprüche auf Steuererstattungen in unterschiedlicher Höhe haben.
Die Steuererstattung aus dem Ausland
Das Thema Steuern ist in Deutschland kompliziert – in vielen anderen Ländern ist es einfacher. Es wird jedoch schwieriger, wenn Deutsche oder deutsche Unternehmen im Ausland Steuern zahlen und diese zurückerstattet bekommen möchten. Nicht viele Steuerberater sind besonders damit vertraut, aber es gibt einige Firmen, die sich genau auf diesen Bereich spezialisiert haben, wie zum Beispiel Taxback.
Worum genau geht es bei einer Steuerrückerstattung für im Ausland gezahlte Steuern?
Es gibt verschiedene Aspekte zu diesem Thema: Eine Gruppe von Menschen, die davon betroffen sind und oft nichts davon wissen, sind Privatpersonen, die für eine kurze oder längere Zeit im Ausland arbeiten und steuerpflichtig sind.
Viele Deutsche arbeiten derzeit im Ausland, sei es aus eigener Initiative oder für ihre deutsche Firma – vorübergehend – hauptsächlich in anderen europäischen Ländern (Großbritannien, Irland, die Benelux-Länder und skandinavische Länder sind besonders beliebt), aber auch in Japan, den USA oder Australien. Wenn dies auf dich zutrifft, dann zahlst du dort deine Steuern wie jeder andere Steuerzahler.
Steuergesetze und Vorschriften
Alle Länder haben unterschiedliche Steuergesetze und verschiedene Regelungen für dort arbeitende Ausländer. Aufgrund dieser Vielfalt sollten sich Deutsche, die im Ausland arbeiten – sei es als Selbständige, als Angestellte eines deutschen oder ausländischen Unternehmens, als Künstler, Sportler oder als Saisonarbeiter (Bau, Landwirtschaft, Gastronomie etc.) – gründlich vorbereiten und sich über die örtlichen Vorschriften informieren. Dies ist einfach im Internet möglich, zum Beispiel auf sehr detaillierten und benutzerfreundlichen Websites wie www.taxback.com.
Vergiss nicht: Eine Steuernummer muss im Ausland beantragt werden.
Überraschenderweise zahlen etwa 90 Prozent der Deutschen, die im Ausland arbeiten, zu viel Steuern und haben daher Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Dies betrifft hauptsächlich überzahlte Einkommensteuer, aber manchmal – je nach Land – auch andere Steuerarten.
Steuerrückerstattung mit Taxback
Du bist schon wieder zurück in Deutschland, hast deine Steuerrückzahlung aber noch nicht beantragt? Dann nutze den Service von Taxback:
Welche anderen Steuerrückerstattungen kann ich geltend machen?
Es gibt jedoch noch andere Varianten der Steuerrückerstattung für im Ausland gezahlte Steuern: Zum Beispiel die Vermögenssteuer für Investitionen und Vermögenswerte von Deutschen im Ausland. Auch hier gibt es Möglichkeiten, einen Teil der gezahlten Vermögenssteuer zurückzubekommen.
Dann gibt es die Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung für Unternehmen, die im Ausland tätig sind. Das bedeutet, dass Kosten, die beispielsweise bei Geschäftsreisen im Ausland für Unterkunft, Reisen, Konferenzen oder Ähnliches anfallen, erstattet werden können. Diese Steuerrückerstattung ist in der Europäischen Union seit dem 1. Januar 2010 viel einfacher geworden: Seitdem kann das Unternehmen die ausländische Mehrwertsteuer mit einem einfachen Erstattungsantrag über das Bundeszentralamt für Steuern zurückfordern.
Auch Urlauber, die in Nicht-EU-Ländern einkaufen, können die dort angefallene Mehrwertsteuer zurückfordern. Dies nennt sich steuerfreies Einkaufen und ist beispielsweise bei Reisen in die Türkei sehr beliebt, aber auch in andere Länder.
Es gibt jedoch oft einen Mindestumsatz, um vom steuerfreien Einkauf zu profitieren, und auf Einkäufe über 175 € fallen Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer an. Wer versucht, Waren am Zoll vorbeizuschmuggeln, kann hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen erhalten. Urlauber sollten sich daher genau informieren, ob das vermeintliche Schnäppchen wirklich ein Schnäppchen ist, wenn man die Steuerrückerstattung, Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer abwägt.
Es gibt auch andere spezielle Möglichkeiten wie Steuerrückerstattungen auf Land oder Eigentum, beispielsweise aus Vermietungen.
Deutsche, die gut über das Thema Steuerrückerstattungen für im Ausland gezahlte Steuern informiert sind, können viel Geld sparen oder zurückbekommen.
Fazit
Unser Tipp: Kümmere dich rechtzeitig um dieses Thema und mit der Hilfe eines Profis wie Taxback kann es sich wirklich lohnen!
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