Unfälle, Ausrutscher, Missgeschicke. Auslandsaufenthalte kannst du noch so gut planen, Überraschungen warten trotzdem auf dich. Gut, wenn ein Versicherungsschutz im Ernstfall hohen Kosten für medizinische Behandlungen und Schadensersatzforderungen übernimmt. Wir zeigen dir, welche Versicherungen im Ausland eine schützende Hand über dich halten.
1. Schaden im Ausland: Was tun bei teuren Ausrutschern?
Das Flugzeug landet und du öffnest ein neues Kapitel in deinem Leben? Dann sind Missgeschicke das Letzte, woran du jetzt denken willst. Je früher du dich jedoch auf mögliche Unfälle im Ausland vorbereitest, desto niedriger die finanzielle und juristische Fallhöhe. Folgender Versicherungsschutz zählt zu den Must-Haves im Ausland:
Private Haftpflichtversicherung:
Auslandskrankenversicherung:
Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung:
2. Wer zahlt bei Schäden, wenn du keinen deutschen Wohnsitz hast?
Du hast für dein Work-&-Travel-Abenteuer deinen deutschen Wohnsitz abgemeldet und schon in den ersten Tagen, lässt du das Handy einer Freundin fallen? Dann hast du hoffentlich eine internationale Haftpflichtversicherung, denn Haftpflichtversicherer aus Deutschland sind nicht mehr zuständig.
Achte insbesondere darauf, ob die internationale Haftpflichtversicherung die Dauer deines Aufenthalts abdeckt und ob die Deckungssumme reicht. Eine Alternative sind Haftpflichtversicherer im Gastland. Hier kommt es darauf an, ob du auch auf Reisen außerhalb des Ziellandes geschützt sein willst.
3. Wer zahlt, wenn du als Student im Ausland einen Unfall verursachst?
Studienzeit ist auch Partyzeit. Bei aller Euphorie kann es aber schnell zu Unfällen kommen. Stell dir vor, du radelst zu Kommilitonen, stößt ungewollt mit einem Fahrradfahrer zusammen und das andere Rad geht zu Bruch. Vielleicht erleidet die andere Person Verletzungen. Solange du nicht vorsätzlich handelst, übernimmt in diesem Fall deine deutsche Haftpflichtversicherung Schäden an Rad sowie die Behandlungskosten anderer. Informiere deine Versicherung vor dem Auslandsaufenthalt jedoch, um Konditionen zu klären.
Wichtig: Bei einem Auslandssemester (fünf bis sechs Monate) bleibst du im EU-Ausland weiter familienversichert, wenn du unter 25 bist und dein Hauptwohnsitz Deutschland bleibt. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Krankenversicherung. In Nicht-EU-Staaten bleibst du bei zeitlich begrenzten Studienaufenthalten familienversichert, brauchst aber eine zusätzliche Krankenversicherung, denn im Nicht-EU-Ausland genügt die gesetzliche Krankenversicherung meist nicht.
4. Wer zahlt bei Arbeitsunfällen im Ausland?
Du verdienst dir im Auslandssemester als Essenslieferant etwas dazu und während der Arbeitszeit fährst du einem Privatauto den Spiegel ab? Dann haftet im glücklichsten Fall der Arbeitgeber. In Deutschland wird zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Was im Ausland gilt und ob du je nach Fall gar nicht, teilweise oder voll haftest, solltest du mit dem Arbeitgeber vorher klären.
Prüfe, inwiefern du im Ausland über einen Arbeitgeber versichert bist und stell sicher, dass du trotzdem privat haftpflichtversichert bist. Je nach Job kann eine zusätzliche Unfallversicherung sinnvoll sein.
5. Wer zahlt, wenn du Mitversicherte ungewollt verletzt?
Schäden durch Familienangehörige decken Haftpflichtversicherungen in der Regel ebenfalls ab. Nicht jedoch, wenn du mit einer mitversicherten Person (Ehe-/Lebenspartner, Kinder) in einem Haushalt im In- oder Ausland lebst und ungewollt Schäden oder Verletzungen verursachst.
Schäden durch Familienangehörige decken Haftpflichtversicherungen in der Regel ebenfalls ab. Nicht jedoch, wenn du mit einer mitversicherten Person (Ehe-/Lebenspartner, Kinder) in einem Haushalt im In- oder Ausland lebst und ungewollt Schäden oder Verletzungen verursachst.
6. Welche Versicherung zahlt bei Drohnenschäden?
In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen Pflicht. Wie das im Gast- oder Zielland aussieht, gilt es vorher zu klären, denn Drohnenschäden können teuer werden. Stell sicher, dass deine internationale Haftpflicht auch für Drohnen gilt oder erkundige dich nach einer Drohnenpolice. Nimmst du die Drohne mit auf Reisen, wohnst aber noch in Deutschland, so erkundige dich, ob deine Haftpflicht Drohnenschäden weltweit deckt.
7. Was, wenn der Schaden größer ist als die Deckungssumme?
Eine Deckungssumme in angemessener Höhe ist entscheidend, um am Ende nicht auf Restforderungen sitzen zu bleiben. Kostet der Schaden mehr als die Versicherung deckt, musst du die Differenz selbst ausgleichen. Wichtig: Für spezielle Risiken und Schäden kann es Entschädigungsgrenzen oder Sublimits geben, die unter der maximalen Deckungssumme liegen.
Fazit
Lass dir die Vorfreude auf deine Zeit im Ausland nicht von möglichen Pannen trüben. Missgeschicke sind menschlich und gehören zum Leben dazu – auch auf Reisen. Wichtig ist nur, dass ein kleiner Fauxpas nicht zum finanziellen Fiasko wird. Wenn du vor der Abreise deinen Versicherungsschutz, insbesondere die Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung, an deine Pläne anpasst und den Status deines Wohnsitzes berücksichtigst, reist nicht nur du, sondern auch dein Budget entspannt mit. So kannst du dich voll und ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Deine Erfahrungen und Erlebnisse im neuen Land.


