Reiserücktrittversicherung

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Reiserücktrittversicherung

Storno vor Reiseantritt?

Der richtige Reiseschutz, wenn dein Work & Travel-Trip kurzfristig abgesagt werden muss

Neben der Auslandskrankenversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung die wichtigste Versicherung für alle Reisenden, denn sich sichert die Reisekosten für Flug und andere Reiseleistungen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ab. Die Versicherung übernimmt die vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses. Die Reiserücktrittsversicherung besitzt weltweite Gültigkeit und ist für den Work and Travel Reisenden, Au-Pair oder den Auslandsstudenten gleichermaßen abschließbar, egal ob die Reise mit dem Flugzeug, dem Schiff, dem Bus oder der Bahn angetreten wird.

Was ist versichert?

Die unerwartete und schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung oder der Todesfall z.B. eines Familienangehörigen zählen dabei zu den häufigsten Gründen für eine Inanspruchnahme der Rücktrittsversicherung und sind abgesichert. Um zu erfahren, welche Ereignisse zusätzlich abgesichert sind, solltest du kurz in die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Reiseversicherers schauen.  Bei der ERV und der HanseMerkur sind z.B. die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule, Universität oder Fachhochschule während der geplanten Reisezeit mit abgesichert. Der Termin für die Prüfung muss aber unerwartet und darf nicht vor Buchung der versicherten Reise bekannt gewesen sein.

Bei vielen Versicherungen sind z.B. auch eine Impfunverträglichkeit, der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung, eine unerwartete Komplikation bei einer bestehenden Schwangerschaft oder die Schwangerschaft selbst, die dann allerdings erst nach Versicherungsbeginn eingetreten sein darf, abgesichert.  Die Reiseversicherung der Würzburger-Versicherungs AG (TravelSecure) leistet sogar bei einer Impfunverträglichkeit oder schweren Erkrankung eines für die Reise angemeldeten mitreisenden Hundes.

Neben der Übernahme der Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise durch die Versicherung werden i.d.R. auch Mehrkosten für einen verspäteten Reiseantritt aufgrund eines versicherten Ereignisses, wie einer unerwarteten Erkrankung oder der Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet.  Bei der Union Reiseversicherung ist sogar in der Reiserücktrittsversicherung ein ergänzender Rückreise-Schutz inkludiert. Entstandene Gebühren für eine Umbuchung der Reise werden bis zu einem bestimmten Betrag übernommen. Die genaue Höhe der Kostenübernahme variiert allerdings bei den Versicherern.

Macht der Abschluss einer Rücktrittsversicherung Sinn?

Insbesondere bei einem hohen Reisepreis und bei langfristig gebuchten Reisen wie eben einem Working Holiday bzw. Work & Travel ist der Abschluss einer Stornokosten-Versicherung sinnvoll. Liegt zwischen der Reisebuchung und dem Reisebeginn ein längerer Zeitraum, dann erhöht sich natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass etwas im Vorfeld der Reise passiert. Aber auch bei kurzfristigen Buchungen sollte man den Abschluss in Erwägung ziehen, denn je dichter der Reisetermin rückt, umso höher sind mögliche Stornierungskosten und diese können dann schon mal 80 % des Reisepreises betragen. Die HanseMerkur Reisversicherung bietet z.B. einen günstigen Last-Minute Tarif für Flugreisen und Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn an. Vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung solltest du daher eventuell anfallende Stornogebühren eines Veranstalters oder Fluggesellschaft genau prüfen, um dann die Entscheidung für den Abschluss einer Versicherung zu treffen.

Wie teuer ist die Versicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung ist anders als die Auslandskrankenversicherung vom Reisepreis abhängig, d.h. je höher der Reisepreis, desto höher ist auch die zu zahlende Versicherungsprämie. Die Erstattung der Stornokosten erfolgt maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wobei diese dem versicherten Reisepreis entspricht. Der maximal online zu versichernde Reisepreis beträgt 10.000 EUR. Eine Absicherung höhere Reisepreise sollte direkt beim Versicherer angefragt werden.

Bis wann leistet die Versicherung?

Der Reiseschutz einer Reiserücktrittversicherung ist unabhängig von der Reisedauer. Der Versicherungsschutz beginnt dabei mit der Zahlung der Versicherungsprämie und endet immer mit dem Reisebeginn. Wann gilt eine Reise als angetreten?  Bei einer Flugreise z.B.  gilt die Reise mit dem Check-in am Flughafen als angetreten. Bei einem Vorabend Check-in mit der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag.

Versicherungstarif mit oder ohne Selbstbehalt?

Du entscheidest selbst, ob du einen Versicherungstarif mit oder ohne Selbstbehalt (SB) abschließen möchtest. Die meisten Versicherer bieten hier entsprechende Wahlmöglichkeiten. Die Tarife ohne SB sind  zwar meistens teurer, aber dafür sind i.d.R. alle finanziellen Risiken bereits bei Versicherungsabschluss abgedeckt. In den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur ist z.B. eine ambulant behandelte Erkrankung von dieser Regelung ausgeschlossen und ein Selbstbehalt wäre fällig. Ein genauer Blick in die Bedingungen des Versicherers kann daher helfen. Die klassische Selbstbehaltregelung umfasst als Eigenanteil i.d.R. 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 EUR je versicherte Person. Bei teuren Reisen und einem Nichtantritt der Reise kurz vor dem geplanten Reisebeginn, kann das schon mal einen höheren Betrag ergeben.

Wann kann ich noch von der Reise zurücktreten?

Nicht nur die versicherte Person selbst, sondern auch sogenannte Risikopersonen, z.B. Familienangehörige wie Eltern, Großeltern oder Geschwister können einen versicherten Rücktritt von der  geplanten Reise auslösen.  Sollte z.B. deine Mutter unerwartet schwer erkranken, musst du die Reise nicht antreten und bekommst die fälligen Stornierungskosten vom Versicherer zu 100% erstattet.

Bis wann kann ich die Versicherung abschließen?

Die Abschlussfristen für die Reise-Rücktrittsversicherung sind bei den Reiseversicherern sehr unterschiedlich. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen sollten daher genau betrachtet werden. Hier 2 Beispiele:

Beispiel 1

Bei der Union Reiseversicherung ist der Abschluss der Rücktrittsversicherung bei Buchung der Reise, aber spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise möglich. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn muss der Abschluss der Reiseversicherung allerdings direkt am Tag der Buchung, spätestens aber am folgenden Buchungstag erfolgen.

Beispiel 2

Bei der ERV sollte der Versicherungsabschluss direkt bei Buchung, aber jedoch spätestens 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn kann der Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung nur am Buchungstag, spätestens aber innerhalb der nächsten 3 Werktage erfolgen.

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