Steuererstattung von Auslandssteuern

Wenn Deutsche im Ausland arbeiten (z.B. im Rahmen von Work and Travel) oder Unternehmen im Ausland tätig sind beziehungsweise investieren, zahlen sie dort auch unterschiedliche Steuern in ganz unterschiedlichen Höhen. Vielen steuerpflichtigen Privatpersonen oder Unternehmen ist gar nicht bewusst, dass sie auch entsprechende Ansprüche auf Steuererstattungen in unterschiedlicher Höhe haben.

Die Steuererstattung aus den Ausland

Die Materie Steuer ist in Deutschland kompliziert – in vielen anderen Ländern ist es einfacher. Allerdings ist es dann wiederum schwieriger, wenn Deutsche oder deutsche Unternehmen im Ausland Steuern bezahlen und diese erstattet bekommen wollen. Damit kennen sich nicht besonders viele Steuerberater aus, aber es gibt einige Firmen, die sich genau darauf spezialisiert haben.

Worum geht es genau?

Worum geht es bei der Steuererstattung von im Ausland gezahlten Steuern genau? Es gibt einige unterschiedliche Aspekte bei diesem Thema: Eine Personengruppe, die dieses Thema betrifft, und die vielfach gar nichts davon weiß, sind die Privatpersonen, die über einen kurzen oder auch längeren Zeitraum im Ausland steuerpflichtig arbeiten. Viele Deutsche arbeiten “auf eigene Faust” oder für ihr deutsches Unternehmen – vorübergehend – im Ausland, vorwiegend im europäischen Ausland (besonders beliebt sind Großbritannien, Irland, die Beneluxländer und skandinavische Staaten), aber auch in Japan, den USA oder Australien. Dort bezahlst du wie jeder andere Steuerpflichtige deine Abgaben.

INFORMATIONEN ZUR STEUERERSTATTUNG

>> Info-PDF zur Steuerrückerstattung

>> Rückzahlungs-Rechner

Steuergesetze und Regelungen

Für alle Länder gelten unterschiedliche Steuergesetze und unterschiedliche Regelungen für Ausländer, die dort arbeiten. Wegen dieser Vielfältigkeit sollten sich Deutsche, die im Ausland arbeiten – sei es als Selbständige, als Angestellte eines deutschen oder ausländischen Unternehmens, als Künstler, Sportler oder als Saisonarbeiter (Bau, Landwirtschaft, Gastronomie o. ä.) – gründlich vorbereiten und über die vor Ort geltenden Regeln informieren. Dies geht gut im Internet zum Beispiel auf sehr ausführlichen und nutzerfreundlichen Seiten wie www.taxback.com. Nicht vergessen: Eine Steuernummer ist im Ausland zu beantragen.

Erstaunlicherweise zahlen rund 90 Prozent der Deutschen, die im Ausland arbeiten, zu viele Steuern und haben somit Ansprüche auf Steuerrückerstattung. Dabei geht es in erster Linie um zu viel gezahlte Einkommenssteuer, teilweise – je nach Land – aber auch um andere Steuerarten.

Varianten der Steuerrückerstattung

Es gibt aber noch weitere Varianten der Steuerrückerstattung für im Ausland gezahlte Steuern: Da ist zum Beispiel die Vermögenssteuer für Investitionen und Vermögen von Deutschen im Ausland. Auch hier gibt es Möglichkeiten, Teile dieser bezahlten Vermögenssteuer rückerstattet zu bekommen.

Dann gibt es die Möglichkeit der Mehrwertsteuer-Rückerstattung für im Ausland tätige Unternehmen. Dabei können bei Reisetätigkeiten im Ausland angefallene Kosten für die dortige Mehrwertsteuer beispielsweise für Unterkünfte, Fahrten, Konferenzen oder ähnliches zurückerstattet werden. Diese Steuererstattung ist seit dem 1. Januar 2010 im Bereich der Europäischen Union viel einfacher geworden: Seitdem kann sich das Unternehmen die ausländische Umsatzsteuer mit einem einfachen Erstattungsantrag über das Bundeszentralamt für Steuern zurückholen.

Urlauber, die in Nicht-EU-Staaten einkaufen, können sich die dort angefallene Mehrwertsteuer ebenfalls zurückholen. Das nennt sich steuerfrei einkaufen und ist sehr beliebt zum Beispiel bei Reisen in die Türkei, aber auch in andere Länder. Oft gibt es aber einen Mindestumsatz, um in den Genuss des steuerfreien Einkaufens zu gelangen. Allerdings sind ab einem Einkaufswert von 175 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig. Wer versucht, sich am Zoll vorbei zu schmuggeln, kann dafür mit hohen Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen belangt werden. Deshalb sollten sich Urlauber vor dem Einkauf genau erkundigen, ob das vermeintliche Schnäppchen wirklich noch eines ist, wenn man Steuererstattung, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gegeneinander abwägt.

Zudem gibt es noch weitere, spezielle Möglichkeiten wie die Rückerstattung aus Steuern, die für Grundstücke oder Immobilien, etwa aus Vermietungen, anfallen.

Fazit

Wer sich als Deutscher gut über das Thema “Steuererstattung von im Ausland gezahlten Steuern” informiert, kann eine Menge Geld sparen beziehungsweise zurückerhalten. Unser Tipp: Kümmere dich mit professioneller Hilfe rechtzeitig um dieses Thema, es kann sich wirklich lohnen!

Die wichtigsten Planungsschritte

Mach dir keine Sorgen und hol dir zusätzliche Unterstüzung bei deiner Planung

TIPP 1

DIE ORGA-APP

Nutze unsere Orga-App und lasse dich vom ersten bis zum letzten Schritt durch den Planungsprozess mit allen Infos & Tipps & Tricks führen.
ZUR ORGA-APP
TIPP 2

E-MAIL TUTORIAL

Lass dich bei der Organisation durch unser Work & Travel-Tutorial unterstützen: Insgesamt 11 E-Mails beantworten dir die wichtigsten Fragen zu deiner kommenden Reise.
BEIM TUTORIAL ANMELDEN
TIPP 3

PROGRAMME

Schau unter “PROGRAMME” vorbei und baue dir dein Work & Travel selbst zusammen. Egal, was dich interessiert, hier wirst du fündig.
ZUM PROGRAMM-FINDER

Du willst auch in Zukunft kein
Jobangebot im Ausland
verpassen? Dann werde Teil des
Kandidaten-Pools von Auslandsjob.de
und erhalte interessante Jobangebote!

Noch kein Job dabei?

x