Der Weg zu deinem Work and Travel
Für Work and Travel gibt es je nach Zielland unterschiedliche Voraussetzungen. In der Regel hängen aber fast alle Voraussetzungen mit den jeweiligen Visabedingungen zusammen. Darüber hinaus sind es häufig Fremdsprachenkenntnisse die eine Voraussetzung sein können. Wenn du dein Work and Travel mit einer Organisation machst bzw. bei einem Veranstalter buchst, können in einzelnen Fällen zusätzliche Voraussetzungen Teil des Programms sein. Da (wie bereits angedeutet) die entscheidenden Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Visum stehen, konzentrieren wir uns an dieser Stelle auf die Länder mit Working-Holiday-Visa. Infos zu den Voraussetzungen in anderen Ländern erhältst du, wenn du über den Punkt "Länder" zum Ziel deiner Wahl navigierst.
Für Australien kannst du bis zu deinem 35. Lebensjahr ein Working-Holiday-Visum beantragen. Voraussetzung ist, dass du keine Vorstrafen hast und nicht an Tuberkulose erkrankt bist. Pflicht ist auch der Nachweis einer ausreichenden Auslandskrankenversicherung für Australien. Kinder dürfen im Rahmen des Visums nicht mit nach Australien einreisen. Das WHV erlaubt "Multiple Entry": Während deines Work-and-Travel-Aufenthaltes in Australien darfst du das Land beliebig oft verlassen und anschließend wieder einreisen. Mit dem WHV darfst du maximal sechs Monate an einem Stück für einen Arbeitgeber tätig sein.
>> Working-Holiday-Visum Australien
Neuseeland stellt Bewerbern bis 30 Jahren ein Working-Holiday-Visum aus. Auch hier ist ausgeschlossen, dass du Kinder nach Neuseeland mitbringst. Verlangt werden ein Nachweis über deine Krankenversicherung und gegebenenfalls ein Tuberkulosetest. Mit dem WHV darfst du vor Ort nicht 12 Monate permanent beschäftigt sein. Seit einigen Jahren möglich: Du kannst dein 12 Monate gültiges Working-Holiday-Visum vor Ort in Neuseeland um 3 Monate verlängern.
>> Working-Holiday-Visum Neuseeland
Für ein Working-Holiday Visum Kanada dürfen Bewerber nicht älter als 35 Jahre sein. Notwendig ist überdies eine Auslandskrankenversicherung. Auch nach Kanada darfst du als Work-and-Traveller keine Kinder mitnehmen. Wie lange du vor Ort für einen Arbeitgeber tätig sein möchtest, entscheidest du selbst.
Das Kontingent für kanadische Working-Holiday-Visa ist beschränkt!
>> Working-Holiday-Visum Kanada
Innerhalb der USA gibt es mehrere verschiedene Varianten von Work & Travel. Dazu zählt man unter anderem Summerjobs, Au-pair-Aufenthalte und Freiwilligenarbeit. Ein klassisches Working-Holiday-Visum stellt die Regierung jedoch nicht aus. Aus diesem Grund sind auch die Voraussetzungen jeweils recht unterschiedlich. In der Regel musst du jedoch mindestens 18 Jahre alt sein. Für viele Varianten benötigst du ein J1-Visum. Das J1-Visum erfüllt jedoch denselben Zweck wie ein Workig-Holiday-Visum: es ermöglicht dir die Kombination von arbeiten und reisen (Work and Travel) innerhalb der USA.
>> J1-Visum USA
Bei Antragstellung für ein Working-Holiday-Visum Japan musst du zwischen 18 und 25 Jahre, in Ausnahmefällen bis 30 Jahre alt sein. Um ein Visum zu bekommen, solltest du bei guter Gesundheit und selbstverständlich straffrei sein. Pflicht ist der Nachweis einer entsprechenden Auslandskrankenversicherung. Auch nach Japan dürfen Work-and-Traveller keine Kinder mitbringen. Die japanische Regierung legt Wert darauf, dass Work & Travel Japan ein "Ferien-Arbeitsaufenthalt" ist. Dies bedeutet, dass das Reisen im Vordergrund steht und jobben lediglich dazu dienen soll die Reisekasse aufzubessern. Im Rahmen von Work & Travel Japan darfst du nicht in Nachtclubs oder Kneipen jobben.
>> Working-Holiday-Visum Japan
Auch Work & Travel in Südkorea fällt unter die Kategorie "Ferienarbeitsaufenthalt" – mit Betonung auf Ferien und Freizeit. Um ein Working-Holiday-Visum zu bekommen musst du nachweisen können, dass du deine ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren kannst. Außerdem brauchst du für Südkorea gültige Kranken- und Haftpflichtversicherungen sowie ein Gesundheitsattest. Die Altersobergrenze für ein WHV Südkorea liegt bei 30 Jahren. Klasse: Die Anzahl der Working-Holiday-Visa, die Südkorea jungen Leuten ausstellt, ist unbegrenzt.
>> Working-Holiday-Visum Südkorea
Wenn du ein Working-Holiday-Visum für Hongkong beantragen willst, muss dein erster Wohnsitz in Deutschland sein. Überdies brauchst du zwingend eine Auslandskrankenversicherung und darfst für das Visum nicht älter als 30 Jahre sein. Work & Travel in Hongkong ist ebenfalls ein Ferienarbeitsaufenthalt. Der Lohn aus deinen Jobs vor Ort dient also allein der Aufpolsterung deines Reisebudgets.
>> Working-Holiday-Visum Hongkong
Das Working-Holiday-Visum für Singapur heißt offiziell "Work-Holiday-Pass" (WHP), ist aber den anderen Working-Holiday-Visa sehr ähnlich. Der Work-Holiday-Pass erlaubt es jungen Leuten zwischen 17 und 30 Jahren sich bis zu sechs Monate lang in Singapur aufzuhalten. Der Pass ermöglicht es kurzfristige bezahlte Jobs anzunehmen oder auch ein Praktikum zu machen. Um einen Working-Holiday-Pass zu erhalten, ist dein Status als Uniabsolvent oder Vollzeitstudent Voraussetzung. Dein erster Wohnsitz muss außerdem in Deutschland liegen. Das Kontingent der WHP ist begrenzt. Wenn du nach deinem Work-and-Travel-Aufenthalt noch mal nach Singapur zurückkehren möchtest, hast du die Chance, den Pass ein zweites Mal zu beantragen.
Noch nicht sicher? Teste dich!
Wenn du noch nicht sicher bist, ob du dein Work and Travel selbst planen oder bei einer Organisation buchen willst, dann mach unseren Work and Travel-Test: