Der Reisepass ist eines der wichtigsten Dokumente für Work & Traveller. Wer eine Reise oder einen Auslandsaufenthalt außerhalb Europas plant, braucht dieses essentielle Reisedokument. Der Reisepass spielt schon lange vor der eigentlichen Abreise eine wesentliche Rolle, zum Beispiel bei der Beantragung eines Working-Holiday-Visums. Besonders relevant ist eine ausreichende Gültigkeitsdauer. Doch wie lange muss der Reisepass bei der Einreise in deine Work & Travel-Destination noch gültig sein? Wie beantragt man einen neuen Reisepass, welche Kosten entstehen dabei und bis wann sollte man das erledigen?
Was muss ich beachten?
Du solltest vor allem die Gültigkeitsdauer deines Reisepasses beachten. Dabei ist nicht nur wichtig, dass du bei der Einreise in dein Work & Travel-Land einen gültigen Reisepass vorzeigen kannst, sondern dieser muss auch über die gesamte Dauer deines Aufenthalts und manchmal auch einige Zeit darüber hinaus gültig sein. Wenn du zum Beispiel mit einem Working-Holiday-Visum nach Neuseeland reist, muss dein Reisepass bei der Einreise nach Neuseeland noch mindestens 15 Monate gültig sein. Er muss also drei Monate über die maximale Aufenthaltsdauer hinweg gültig sein. In Kanada dagegen muss der Reisepass nur bis einen Tag nach der geplanten Ausreise gültig sein. Da es unterschiedliche Regelungen gibt, solltest du dich vorab über die Bestimmungen für dein Work & Travel-Land informieren.
Work & Traveller in Australien beispielsweise sollten beachten, dass sie das Working-Holiday-Visum unter Umständen bis zu einem Jahr verlängern können – Voraussetzung ist natürlich ein Reisepass mit einer ausreichend langen Gültigkeitsdauer. Auch bei Stopovern auf der Heimreise ist Vorsicht geboten: In vielen asiatischen sowie südamerikanischen Ländern muss dein Reisepass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein, egal wie lange du im Land bleibst.
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Reisepass für die Beantragung des Working-Holiday-Visums
All diese Faktoren musst du bereits bei der Beantragung deines Working-Holiday-Visums, das du zwingend für einen bis zu einjährigen Work & Travel-Aufenthalt benötigst, beachten. Da das Working-Holiday-Visum an die Nummer deines Reisepasses gebunden ist, musst du mit dem gleichen Reisepass ins Land reisen, mit dem du dein Working-Holiday-Visum beantragt hast. Stellst du also später fest, dass dein Reisepass nicht ausreichend lange gültig ist, müsstest du auch das Working-Holiday-Visum erneut beantragen. Das würde nicht nur doppelten Zeitaufwand, sondern auch doppelte Kosten bedeuten und wäre daher doppelt ärgerlich. Deshalb solltest du die Gültigkeitsdauer deines Reisepasses überprüfen bevor du das Working-Holiday-Visum beantragst. Gegebenenfalls brauchst du einen neuen Reisepass, auch wenn der alte noch gar nicht abgelaufen ist. Für die Online-Beantragung deines Working-Holiday-Visums benötigst du außerdem eine Kreditkarte. Du kannst auch die Kreditkarte deiner Eltern nutzen, für einen einjährigen Auslandsaufenthalt empfiehlt sich aber definitiv eine eigene Kreditkarte, mit der du weltweit kostenlos Geld abheben kannst. Außerdem solltest du sichergehen, dass du alle Vorrausetzungen für das Working-Holiday-Visum erfüllst, da im Falle einer Ablehnung die Visumsgebühr nicht erstattet wird. Das sind im Falle Australiens immerhin ungefähr 300 €.
So beantragst du einen neuen Reisepass
Einen Reisepass beantragst du bei dem für dein Wohngebiet zuständigem Bürgeramt. Folgende Unterlagen benötigst du für die Beantragung eines Reisepasses:
- Den alten Reisepass, auch wenn er bereits ungültig ist
- Ggf. Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Personalausweis (falls nicht vorhanden auch Führerschein oder anderes Lichtbilddokument)
- Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
- Aktuelles, biometrisches Passbild (Maße: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, keine Kopfbedeckung, einfarbiger und heller Hintergrund)
Das Antragsformular kannst du entweder vorab aus dem Internet herunterladen und in Druckbuchstaben oder am PC ausfüllen. Alternativ kann man den Antrag auch direkt im Bürgeramt gemeinsam mit dem/der Sachbearbeiter/in ausfüllen. Wichtig ist, dass man für die Beantragung eines Reisepasses persönlich erscheint. Man kann sich nicht vertreten lassen. Unter 18-Jährige benötigen außerdem für die Beantragung eines Reisepasses eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten (Mutter, Vater, ggf. Betreuer).
Wichtige Hinweise
Folgendes musst du bei der Beantragung eines Reisepasses beachten:
- Reisepässe können nicht verlängert werden
- Personen bis einschließlich 23 Jahre erhalten einen Pass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren
- Personen ab 24 Jahre bekommen einen Pass mit einer Gültigkeit von zehn Jahren
Kosten für den Reisepass
Die Kosten für den Reisepass hängen von deinem Alter, der Seitenanzahl sowie der Bearbeitungszeit ab. Derzeit kostet ein Reisepass:
- ca. 37 € für Personen bis einschließlich 23 Jahre (6 Jahre gültig)
- ca. 60 € für Personen ab 24 Jahre (10 Jahre gültig)
Vielreisende haben darüber hinaus die Möglichkeit, einen Reisepass mit extra vielen Seiten zu beantragen. Diese Reisepässe haben 16 Seiten mehr, nämlich 48 statt 32 Seiten. Die extradicken Pässe kosten zwischen ca. 60 € und 80 € (je nach Alter der Person)
Was ist ein Express-Reisepass?
Wenn du knapp dran bist, kannst du außerdem einen Express-Reisepass beantragen. Dieser hat genau dieselben Eigenschaften wie der normale Reisepass, nur die Bearbeitungszeit ist deutlich schneller. Ansonsten eignet er sich genauso für die Work & Travel-Reise und die Beantragung eines Working-Holiday-Visums wie der reguläre Reisepass. Allerdings fallen für den Express-Reisepass aufgrund der schnellen Bearbeitungszeit höhere Preise an: Du musst mit ca. 70 € bis 115 € rechnen – je nach Alter und Seitenanzahl (unter 24 Jahre/ab 24 Jahre bzw. 32 oder 48 Seiten).
Die Bearbeitungszeit für einen Express-Reisepass liegt in der Regel bei drei bis maximal vier Arbeitstagen. Wenn der Express-Reisepass bis 11 Uhr beantragt wurde, gilt der Beantragungstag als ein Arbeitstag.
Was ist ein vorläufiger Reisepass?
Wenn die Bearbeitungszeit von drei bis vier Tagen für einen Express-Reisepasses immer noch zu lang ist, kann man sich auch einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der vorläufige Reisepass kostet ca. 26 €, ist ein Jahr lang gültig und man kann ihn direkt mitnehmen. Voraussetzung für einen vorläufigen Reisepass ist, dass man dem Amt glaubhaft nachweist, dass selbst der Express-Reisepass nicht rechtzeitig vor Reiseantritt ausgestellt werden könnte. Als Beweis dienen Reiseunterlagen wie gebuchte Flüge, Unterkünfte etc. Für eine Work & Travel-Reise eignet sich ein vorläufiger Reisepass jedoch nicht. Erstens ist die Gültigkeit von einem Jahr meist nicht ausreichend, da der Reisepass in vielen Work & Travel-Ländern auch über die eigentliche Aufenthaltsdauer hinweg gültig sein muss. Zweitens kann man mit einem vorläufigen Reisepass auch nicht das zwingend notwendige Working-Holiday-Visum beantragen. Eine Einreise in die USA ist mit einem vorläufigen Reisepass generell nicht, da in diesem Dokument keine Fingerabdrücke gespeichert werden.
Reisepass verloren – was tun?
Du hast deinen Reisepass während deines Auslandsaufenthaltes z.B. in Australien verloren oder er wurde sogar gestohlen? Dann heißt es erst einmal: Keine Panik und Ruhe bewahren! Hier haben wir die wichtigsten Schritte aufgeführt, die du dann angehen solltest:
>> Reisepass verloren – was tun?