Auslands-BAföG für Work and Travel
Auslands-BAföG bekommst du für Work and Travel nur dann, wenn es sich bei deinem Auslandsaufenthalt um ein Auslandspraktikum handelt. Und dann auch nur, wenn du Schüler(in) oder Student(in) bist und außerdem gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Genauere Infos und Tipps zum Thema Auslands-BAföG erhältst du auf dieser Seite.
Wer kann das Auslands-BaföG beantragen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dein Auslandspraktikum mittels Auslands-BAföG gefördert werden. Zunächst muss das Praktikum in einem Zusammenhang stehen mit deinem Besuch einer deutschen Hochschule, Höheren Fachschule oder einer Akademie. Überdies müssen dabei besondere Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt werden: Dein Auslandspraktikum ist im Rahmen deiner Ausbildung zwingend erforderlich. Die vorgeschriebene Dauer deines Auslandspraktikums muss mindestens zwölf Wochen betragen. Schließlich muss deine Ausbildungsstätte noch bestätigen, dass deine Praktikumsstelle auch den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.
Im Prinzip können Auslandspraktika auch im Zusammenhang mit einer Berufsfachschulausbildung gefördert werden. Hier gilt ebenfalls: Der Unterrichtsplan schreibt zwingend vor, dass die Schüler ein Praktikum im Ausland absolvieren. Selbstverständlich musst du für eine staatliche Förderung deines Auslandspraktikums auch entsprechende Fremdsprachenkenntnisse vorweisen können.
Auslands-BAföG: Was kann ich erwarten?
Die Einkommensgrenzen (deiner Eltern) liegen beim Auslands-BAföG höher als bei der Berechnung des regulären BAföGs. Aus diesem Grund ist es gut möglich, dass dein Auslandsaufenthalt staatlich gefördert wird, auch wenn du sonst für Deutschland kein BAföG erhältst. Die konkrete Fördersumme teilt sich dabei in zwei Bereiche: Für deinen Ausbildungsaufenthalt im Ausland bekommst du einerseits einen grundsätzlichen Bedarfssatz. Andererseits kommen gegebenenfalls Zuschläge zu diesem Bedarf hinzu, beispielsweise für deine Reisekosten.
Klasse: Das Auslands-BAföG wird zu einem Teil als Zuschuss zur Ausbildung und zum anderen Teil als zinsloses Staatsdarlehen geleistet.
Wichtig: Du solltest das Auslands-BAföG am besten schon ein halbes Jahr vor deinem geplanten Start ins Ausland beantragen; die Mühlen der Bürokratie mahlen bekanntlich langsam.