Auslandspraktika für Auszubildende
Du bist Azubi/ne und möchtest einen Auslandsaufenthalt in deine Ausbildung integrieren? – Na klar! Immer mehr Azubis wagen den Schritt in die Ferne. Der beliebteste Weg ins Ausland führt dabei über ein Auslandspraktikum.
Welche Bereiche kommen für dich in Frage
Grundsätzlich ist ein Auslandspraktikum weltweit und in zahlreichen unterschiedlichen Branchen möglich. Wenn es sich jedoch um ein Praktikum handelt, welches dir für deine Ausbildung angerechnet werden soll, dann solltest du dich auch um einen Platz in einer Einrichtung bemühen, welche mit deinem Ausbildungsberuf in direktem Bezug steht.
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Welche Qualifikationen und Voraussetzungen solltest du mitbringen
- In Bezug auf dein Alter oder deine schulischen bzw. betrieblichen Leistungen gibt es keine Einschränkungen
- Fremdsprachenkenntnisse – Jeder Betrieb stellt dies bezüglich andere Anforderungen. Von dem meisten Unternehmen werden gute Grundkenntnisse in Englisch oder der jeweiligen Landessprache jedoch vorausgesetzt.
- Je nach Praktikums- bzw. Arbeitsbereich werden fachspezifische Vorkenntnisse
- Der deutsche Ausbildungsbetrieb muss deinem Auslandsaufenthalt zustimmen. Außerdem muss dieser als „Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte“ in deinen Ausbildungsvertrag aufgenommen werden.
- Deine Berufsschule muss deinem Auslandsaufenthalt ebenfalls zustimmen und dich für diese Zeit offiziell beurlauben. Dies kann für einen Zeitraum von bis zu drei Wochen erfolgen. Sämtlichen Lernstoff den versäumt hast, musst du eigenständig nachholen.
- Möchtest du dich für einen längeren Zeitraum (bis zu neun Monaten) beurlauben bzw. freistellen lassen, muss dies in gemeinsamer Abstimmung deiner Berufsschule, der Betrieb und Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer erfolgen. Andernfalls kann dein Auslandspraktikum nicht an deine Berufsausbildung angerechnet werden.
- Motivation, Offenheit und Lernbereitschaft.
Wieviel Zeit solltest du mitbringen
Du hast die Möglichkeit bis zu einem Viertel (max.) deiner Ausbildungszeit im Ausland zu verbringen. Dieser Auslandsaufenthalt kann als Teil deiner Ausbildung anerkannt werden, für den Fall dass ausbildungsrelevante Lerninhalten durchgenommen werden.
Wichtig: In den meisten Ländern gibt es das duale System (praktische Ausbildung in einem Unternehmen und theoretischer Unterricht in der Berufsschule) – in der Form wie sie in Deutschland üblich ist – nicht. Das ist der Grund weshalb sich die Ausbildungen nur schwer vergleichen lassen und der Auslandsaufenthalt sich ebenfalls nicht so einfach mit der deutschen Ausbildung abstimmen lässt. Darum entscheiden sich viele Azubis für einen kürzeren Auslandsaufenthalt, welcher meisten auf bis zu sechs Wochen beschränkt.
Wichtige Unterlagen, Versicherung und Visa
Wenn du dich dazu entscheidest ein Praktikum im Ausland zu machen, bedarf es auch etwas an Vorbereitung und Papierkrieg.
Hast du dich einmal für einen Bereich entschieden, dann solltest du in deinen Bewerbungsunterlagen ein personifiziertes Anschreiben an dein Wunschunternehmen verfassen und zusammen mit einem aussagekräftigen Lebenslauf inklusive Foto, (falls erforderlich) ein Video, deiner Schulbildung, Zeugnisse, Zertifikate und bereits absolvierte Praktika einsenden. Dein Anschreiben sollte außerdem folgende Informationen beinhalten: Welche Ausbildungseinrichtung besuchst du derzeit? In welchem Ausbildungsjahr befindest du dich? In welchem Zeitraum und in welchem Fachbereich möchtest du dein Praktikum absolvieren? Des Weiteren solltest du Angaben zu deiner Bildungseinrichtung machen (Ausbildungsbetrieb, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon, E-Mail).
Für deine Zeit im Ausland benötigst du einen Reisepass, welcher mindestens noch für die Zeit deines Aufenthalts gültig ist. Eine Auslandskrankenversicherung und je nach Reiseziel auch bestimmte Impfungen.
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ALLE WICHTIGEN INFOS ZUM TARIF YOUNG TRAVEL FINDEST DU HIERWenn Australien, Neuseeland, oder Kanada deine Praktikumsdestinationen sind, dann benötigst du das sogenannte Working-Holiday-Visum – dieses ermöglicht dir das Arbeiten vor Ort für maximal ein Jahr. Wenn du dich für die USA entscheidest, um Praxiserfahrungen zu sammeln, dann ist es erforderlich, dass du dich um ein J1-Visum bemühst. Für einige Länder benötigst du ausschließlich ein Touristenvisum und für andere Länder gelten ganz spezielle Regelungen. Informiere dich daher ausführlich welche Bestimmungen für dein Praktikumsland gelten. Du solltest beachten, dass manche Länder einen finanziellen Nachweis fordern, welcher dir zu jeder Zeit die Ausreise nach Deutschland ermöglicht. Doch auch dieser Betrag ist variabel je nach Destination.
Weitere Einreise- und Visainformationen findest du auch auf der Seite des Auswärtiges Amtes
Kosten
Die Kosten für dein Auslandpraktikum sind variabel und von unterschiedlichen Punkten abhängig:
- Wenn du dich selbst um ein Praktikum im Ausland bemühst statt eine Vermittlungsagentur zu beauftragen, oder du durch deinen Arbeitgeber vermittelt wirst, kannst du einiges an Kosten sparen.
- Wenn du in Europa Praktikum machst, ist die Anreise deutlich günstiger als der Transport nach Übersee.
- Grundsätzlich solltest du dir im Klaren sein, dass Metropolen wie London, Paris oder New York deutlich kostspieliger sind als kleinere Städte oder weniger entwickelte Destinationen im Ausland.
- Die Unterkunftskosten können ebenfalls unterschiedlich ausfallen. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, dann wirst du aller Vorrausicht nach bei einer Gastfamilie unterkommen. Anderenfalls gibt es in größeren Städten auch Praktikantenunterkünfte, welche zeitlich begrenzt, Zimmerweise und meistens günstig vermietet werden.
- Es können ebenfalls Kosten für ggf. Visa und Auslandskrankenversicherung anfallen -solltest du nicht über deinen Arbeitgeber versichert sein
- Für manche Destinationen benötigst du Impfungen, welche Kosten verursachen können– manche Krankenkassen übernehmen einen (Groß-) Teil deiner Impfungen.
Finanzierung
Da es sich bei deinem Auslandspraktikum um einen Teil deiner Berufsausbildung handelt, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet dir weiterhin dein Gehalt auszubezahlen. Kosten die für deinen Transport, Unterkunft und Verpflegung sowie private Ausgaben in deiner Zieldestination anfallen, musst du jedoch selbst tragen. Du hast jedoch auch die Möglichkeit durch ein Stipendium oder ein anderes Förderprogramm einen finanziellen Zuschuss zu bekommen, welcher einen Großteil deiner anfallenden Kosten decken kann.
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Rechte und Pflichten
Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 2 Abs 3: „Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.“
Da dein Auslandspraktikum laut Berufsbildungsgesetzt als Bestandteil deiner Ausbildung anerkannt wird und daher nicht als unterbrochen gilt, bestehen sämtliche Rechte und Pflichten deines Ausbildungsverhältnisses auch weiterhin.
Hier kannst du dich noch weiter informieren
>> ERASMUS+
>> Parlamentarische Patenschafts-Programm
>> Carina berichtet von ihrem Irland-Praktikum während der Ausbildung
Viele spannende Alternativen für Auszubildende
Du bist dir noch unsicher, ob ein Auslandspraktikum wirklich die richtige Auslandszeit für dich ist? Dann haben wir viele weitere, spannende Alternativen für dich!
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