Leben im Ausland

Wer für eine längere Zeit im Ausland arbeitet, baut sich unweigerlich ein neues – ein zweites – Leben auf. Die Wohnung, Freunde, Bekannte – all sie sind nun in einem anderen Land und die Verbindungen in die alte Heimat verblassen. Einigen Menschen gefällt der neue zentrale Lebensmittelpunkt so sehr, dass sie dauerhaft in das Gastland ziehen möchten. Ist dies der Fall, müssen natürlich einige rechtliche Faktoren bedacht werden. Wird die Wohnung nicht mehr vom Arbeitgeber gestellt, möchte man sich vollständig heimisch fühlen und vielleicht auch die Familie zu sich bringen, gibt es Regeln. Dieser Artikel geht auf einige davon ein.

junge Frau mit Rucksack

Einreisebedingungen

Welche Bestimmungen es für das dauerhafte Aufenthaltsrecht gibt, hängt natürlich immer vom gewählten Land ab. Innerhalb Europas ist die Sachlage recht einfach:

  • Leben – innerhalb der europäischen Union gibt es quasi keine Ländergrenzen mehr und Bürger benötigen kein Visum oder eine andere Form der Aufenthaltserlaubnis.
  • Arbeiten – auch das ist innerhalb Europas kein Problem, selbst, wenn jemand dauerhaft in einem anderen Land arbeiten möchte.

EU-Bürger genießen in diesen Ländern dieselben Freiheiten, wie Landesangehörige und können ohne Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis hier leben. Wichtig beim Auswandern ist jedoch, dass der Wohnsitz auch in dem Land angemeldet wird und dass der Wohnsitz in Deutschland aufgelöst wird. Anderenfalls kommt die Doppelbesteuerung zum Tragen, die sich ungünstig auswirkt.

Wer hingegen dauerhaft in einem nicht der EU angehörigen Land bleiben möchte, muss einige Faktoren erfüllen und prüfen:

  • Visum – Arbeitsvisen sind nur für eine ganz bestimmte Zeit gültig. Das jeweilige Land entscheidet, was im Anschluss geschieht und inwieweit es verlängert werden kann. Wer seine Arbeitsstelle verliert und noch keinen neuen Job in Aussicht hat, wird nicht unbedingt eine Verlängerung erhalten.
  • Einbürgerung – um Bürger eines anderen Landes zu werden, müssen immer Bedingungen erfüllt werden. Auswanderer sollten sich rechtzeitig über die Formalitäten erkundigen und prüfen, ob sie überhaupt die Bedingungen erfüllen.
  • Absicherung – viele Länder erwarten, dass ein gewisser finanzieller Grundstock vorhanden ist, damit sich der Bürger auch ohne Arbeit problemlos im Land aufhalten kann und nicht auf soziale Leistungen – wenn vorhanden – angewiesen ist.

Ist der Familiennachzug geplant, gelten nochmals eigene Regeln, die beim Auswärtigen Amt zu erfragen sind. Nicht immer ist es beispielsweise dem Ehepartner erlaubt, ebenfalls zu arbeiten – ein finanzielles Risiko, das abgeklärt werden muss.

Lebenshaltung

Natürlich fallen in jedem Land auch Ausgaben für die Lebenserhaltungskosten an. Problematischer ist jedoch, dass das Anmieten einer Wohnung oft nicht so einfach ist. Wer vom Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, erhält oft eine Wohnung gestellt. Um aber nach dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland zu bleiben, müssen sich Auswanderer eigenständig um die Wohnung kümmern. Und da gibt es Hürden:

  • Wohnsitz – viele Vermieter sind Mietern gegenüber skeptisch, die keinen festen Wohnsitz vorweisen können. Gerade diejenigen, die bislang in einem Hotel oder einer gestellten Wohnung leben, könnten nun vor Problemen stehen.
  • Finanzierung – ist bereits ein Konto in dem Land vorhanden? Das ist oft eine Grundvoraussetzung – doch für das Konto ist ebenfalls ein fester Wohnsitz im Land nötig.
  • Referenzen – oftmals muss eine Arbeitsstelle inklusive der Gehaltsnachweise vorgelegt werden.
  • Pass – ist noch kein neuer Pass vorhanden, sondern wird bislang mit dem Visum und Reisepass gearbeitet, können Vermieter skeptisch reagieren.

Wie hoch die Kosten des monatlichen Konsums sind, hängt natürlich ebenfalls vom Land ab. Diejenigen, die bereits einige Zeit im Ausland gearbeitet haben, kennen die Kostenhöhe natürlich schon. Wer gerade erst ins Ausland zieht, könnte sich hingegen in einigen Ländern wundern. Beispielsweise wird die Steuer auf Produkte in den USA nicht unbedingt immer auf dem Preisschild ausgegeben, sondern erst an der Kasse auf den Preis geschlagen.

Immobilienerwerb im Ausland

Um sich dauerhaft irgendwo niederzulassen, ist der Erwerb einer eigenen Immobilie natürlich empfehlenswert. Immerhin dient die Immobilie gleichfalls als finanzielle Absicherung. Grundsätzlich kann natürlich jeder ein Haus oder eine Wohnung im Ausland erwerben, sofern das nötige Geld vorhanden ist. Aber es sind natürlich landestypische Regelungen zu beachten:

  • Steuern – die Besteuerung auf den Immobilienerwerb ist oft anders geregelt, als in Deutschland. Während beispielsweise in Dänemark nur höchstens 1,6 Prozent Grunderwerbs- und Grundsteuer anfallen, erheben die Franzosen Grunderwerbssteuer, Wohnsteuer, Grundsteuer und eine Wertzuwachssteuer für EU-Bürger, die keine französische Staatsangehörigkeit haben.
  • Notar – selbst diejenigen, die mit der Landessprache keinerlei Probleme haben, sollten den Erwerb niemals ohne einen Notar abwickeln. Das ist zwar nicht in jedem Land die gängige Vorgehensweise, schützt aber vor Ärger.

In jedem Land dürfen EU-Bürger übrigens nicht einfach so eine Immobilie erwerben. Hier kommen oft gesonderte Vorschriften zur Geltung:

  • Schweiz – die Kantonsbehörde muss den Kauf bewilligen, sofern es sich bei dem Käufer nicht um einen Grenzgänger oder einen Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis handelt.
  • Österreich – hier wird eine Erwerbsgenehmigung benötigt.
  • Dänemark – einzig Personen, die mindestens fünf Jahre im Land gelebt haben, dürfen ein sogenanntes Sommerhaus erwerben.

Es kann nur geraten werden, dass sich Immobilienkäufer im Vorfeld ausreichend informieren und für den Kauf einen Fachmann zurate ziehen. Viele Makler unterstützen Auswanderer bei der Immobiliensuche und klären ebenfalls die rechtlichen Belange ab. Ansonsten gilt natürlich, ebenso mit Bedacht vorzugehen, wie bei einem Immobilienkauf in Deutschland. Wer sich unsicher über die Bausubstanz des Hauses oder dessen Wert ist, kann durchaus einen Gutachter mit ins Boot holen. Für diesen fallen zwar Kosten an, doch können die mitunter vom Kaufpreis abgezogen werden – und wenn nicht, schützt der Gutachter vor Fehlkäufen aufgrund von Mängeln, die der Interessent selbst nicht erkennt.

Fazit – die dauerhafte Auswanderung muss durchdacht sein

Innerhalb Europas ist die Auswanderung, selbst wenn sie von dauerhafter Natur sein soll, in der Regel kein Problem. Außerhalb der EU-Grenzen hingegen gibt es so etliche Fallstricke und Hürden, die zu beachten sind. In vielen Bereichen hilft das Auswärtige Amt, insbesondere, wenn es darum geht, die dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu erhalten.

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Abbildung 1: unsplash.com ©Felix Russell-Saw


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