
Zweites Visum für Australien
Du verfügst bereits über viele prägende Erfahrungen als Backpacker auf dem fünften Kontinent, hast Blut geleckt und willst mehr? Die Aussie-Mentalität fließt durch deine Adern und lässt dein Herz höherschlagen? Zwölf Monate in Australien vergehen schließlich wie im Flug.
Wenn du dich Down Under pudelwohl gefühlt hast und dein Australien-Abenteuer noch nicht zu Ende sein soll, gibt es gute Nachrichten: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du ein zweites Working-Holiday-Visum für Australien beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich noch in Australien befindest oder bereits nach Deutschland zurückgekehrt bist.
Für deutsche Staatsangehörige gilt: Du kannst das Working-Holiday-Visum im Alter von 18 bis einschließlich 35 Jahren beantragen. Dein Antrag muss also spätestens vor deinem 36. Geburtstag eingereicht werden. Neben der Altersgrenze musst du für ein zweites Working-Holiday-Visum weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und wie du deinen Aufenthalt in Australien verlängern oder ein weiteres Working Holiday planen kannst, erfährst du hier kompakt im Überblick.
Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du nach deinem zweiten Working-Holiday-Visum sogar noch ein drittes WHV beantragen und dein Australien-Abenteuer weiter verlängern.
Voraussetzungen für eine zweite Vergabe
Grundsätzlich gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie beim ersten Working-Holiday-Visum. Hier kannst du sie bei Bedarf noch einmal nachlesen:
Für das zweite Working-Holiday-Visum musst du mindestens drei Monate sogenanntes „specified work“ absolviert haben. Die australische Regierung setzt diese drei Monate mit mindestens 88 Kalendertagen gleich. Dabei musst du die Anzahl an Arbeitstagen bzw. Schichten leisten, die bei einer regulären Vollzeitbeschäftigung in dem jeweiligen Beruf innerhalb dieses Zeitraums üblich wäre.
Grundsätzlich muss das anrechenbare „specified work“ bezahlt und entsprechend den australischen Arbeits- und Vergütungsvorschriften ausgeübt werden. Ausnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für freiwillige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen.
Wichtig!
Die Bearbeitungszeit für das zweite Working-Holiday-Visum kann variieren. Informiere dich deshalb vor der Antragstellung über die aktuellen Bearbeitungszeiten beim australischen Department of Home Affairs und buche verbindliche Flüge am besten erst, wenn dein Visum erteilt wurde.
Unterschiede erstes und zweites Visum
Der Unterschied zwischen den Voraussetzungen des ersten und zweiten Visums besteht darin, dass du dein zweites sowohl in Australien als auch von Deutschland aus beantragen kannst. Dabei gilt es, Folgendes zu beachten: Bewirbst du dich in Australien, so muss dies geschehen, bevor dein erstes Visum abläuft. Bewirbst du dich nach Ablauf des Visums außerhalb Australiens, so musst du dich ebenfalls beim Erhalt dieser speziellen Aufenthaltsgenehmigung außerhalb befinden. Die Beantragung des zweites Visums ist ausschließlich nur online möglich.
Bevor du dich jetzt durch das massiv befüllte Internet durchklicken musst, um die nötigen Formulare zu finden, haben wir nun für dich die wichtigsten gesammelt.
Alle Infos zur Visa-Beantragung
Was zählt zu den anerkannten Jobs?
Prüfe als erstes, ob deine absolvierte Tätigkeit von der Regierung in Bezug auf Art und Dauer anerkannt wird: Hier definiert die Regierung zunächst „specified work„.
Eine grobe Kategorisierung der Tätigkeiten umfasst z.B.:
Wichtig: Welche Tätigkeit anerkannt wird, hängt teilweise vom Arbeitsort bzw. der Postleitzahl ab. Prüfe deshalb vor Jobbeginn beim australischen Department of Home Affairs, ob sowohl deine Tätigkeit als auch dein Einsatzort die Voraussetzungen für „specified work“ erfüllen.
Wo muss ich die Tätigkeit in Australien absolviert haben und wie bewerbe ich mich?
Ebenfalls ist vorgegeben, in welchen ländlichen Regionen diese Arbeit stattfinden muss. Solltest du derzeit planen, eine solche Tätigkeit auszuüben, so hast du den Vorteil, vorab gezielt nach den richtigen zu suchen. Wir empfehlen dir in diesem Falle, am Ende deiner Arbeitsphase gleich folgendes Formular bei deinem Arbeitgeber vorzulegen. Mit diesem Formular weist du deine Tätigkeit nach und siehst gleichzeitig noch einmal alles zusammengefasst. Wenn du erst einmal wieder in Deutschland bist, müsstest du dies postalisch abwickeln, was den Bewerbungsprozess logischerweise in die Länge zieht.
Die Verwendung dieses Formulars ist durch die Immigrationsbehörde nicht zwingend vorgeschrieben, du kannst ebenso deine original oder vom Amt beglaubigte Lohnsteuerkarte, Gehaltnachweise („payslips“) oder Steuerrückzahlungen („tax returns“) einreichen. Auch ein Arbeitszeugnis („employer references“) kann als Nachweis vorgelegt werden. Jedoch empfehlen wir dir, sofern möglich, dieses Formular „1263 – Employment Verification“ zu nutzen, da es den Vorgang laut Behörde beschleunigt. Die Hauptsache ist auf jeden Fall, dass der Einwanderungsbehörde die s.g. „ABN number“ (Betriebsnummer) deines Arbeitgebers vorliegt. Dies ist unabdingbar.
Und nun heißt es: Ran an die Bewerbung!
Du erfüllst alle Voraussetzungen und dein Entschluss steht fest, das Abenteuer weitergehen lassen zu wollen? Dann bewirb dich via Internet. Über das Netz geht es natürlich wie immer schneller. Links zu den Bewerbungsanträgen und weiteren, ergänzenden Erläuterungen der Regierung findest du über diese Seite. Generell lohnt es sich, sich hier ein wenig durchzuklicken, da es die offizielle Seite der australischen Regierung ist und demnach mit noch weiteren Infos bestückt ist.
Hast du alles erledigt, sollte dem nun nichts mehr im Wege stehen, kennengelernte Einheimische noch einmal zu besuchen, in der nächsten Saison deiner Fruit-Picking Farm erneut auszuhelfen oder aber fehlende Spots auf der Karte zu erforschen. Was auch immer deine Motivation für ein zweites Visum ist.
Weitere Informationen zum Working-Holiday-Visum
Work & Travel Programme in Australien
Das Working Holiday Visum ist nur EIN wichtiger Planungsschritt…
…wenn du Work & Travel in Australien planst, stehen dir einige wichtige Planungsschritte bevor. Du benötigst nicht nur ein gültiges Visum, sondern auch z.B. einen Flug, eine Versicherung und natürlich einen gültigen Reisepass. Unsere ultimative Work & Travel Planungs-Checkliste hilft dir dabei, keinen dieser wichtigen Organisationssteps zu vergessen. Schritt für Schritt kannst du dich ganz selbständig zu deinem Work & Travel Abenteuer vorarbeiten und zwischendurch immer wieder deinen Fortschritt speichern. Los geht’s!




















