Work & Travel Australien: Visum
Für Work and Travel in Australien benötigst du das so genannte Working-Holiday-Visum (WHV) für Australien. Grundlagen dieses Visums sind ein Programm zur Förderung der Jugendmobilität und ein entsprechendes Abkommen zwischen der australischen und der deutschen Regierung. Das Working-Holiday-Visum für Australien berechtigt dich dazu, bis zu 12 Monate lang in Australien zu bleiben und in dieser Zeit bezahlte (Gelegenheits-)Jobs anzunehmen. Und was viele nicht wissen: mit dem Working-Holiday-Visum darfst du auch bis zu 4 Monate lang in Australien studieren.
Wichtiger Hinweis
Seit April 2019 hat die australische Regierung die Voraussetzungen für die Beantragung des Working-Holiday-Visum mit sofortiger Wirkung geändert und verschärft. Aber keine Sorge, die Grundvoraussetzungen sind geblieben. Wir haben für dich alles Wichtige rund ums Working-Holiday-Visum (Subclass 417) zusammengefasst:
Video-Anleitung zur Visa-Beantragung
Die wichtigsten Infos zum Visum
Voraussetzungen für das WHV Australien
Altersbeschränkung
Du musst zwischen 18 und 30 Jahren alt sein (das Working-Holiday-Visum für Australien kann bis zum Tag des 31. Lebensjahres beantragt werden). Für irische und kanadische Staatsbürger gilt eine Altersgrenze bis 35 Jahren. Eine Anhebung der Altersgrenze auf 35 Jahre für deutsche Staatsbürger ist leider bis aufs Weitere nicht in Sicht.
Staatsbürgerschaft
Für die Beantragung des Working-Holiday-Visums für Australien musst du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes, das mit Australien ein Working-Holiday-Programm unterhält)
Gültiger Reisepass
Du musst im Besitz eines gültigen Reisepasses sein. Die australischen Behörden empfehlen eine Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten. Ändern sich zwischenzeitlich deine Reisepassdaten, so musst du dieses umgehend mitteilen. Sinnvoll ist es sicherlich, wenn dein Pass über die gesamte Reisedauer Gültigkeit besitzt, um zusätzliche Behördengänge zu vermeiden.
Finanzielle Mittel
Seit April 2019 muss du bereits bei der Beantragung nachweisen, dass du ausreichend finanzielle Mittel für deinen Aufenthalt besitzt. Die Summe sollte mindestens 5.000 AUD betragen, etwa 3.150 Euro (Stand Mai 2019). Der Nachweis sollte ein Kontoauszug von einem Girokonto mit deinem Namen, Bankstempel und der entsprechenden Summe sein, der nicht älter als vier Wochen ist.
Rückflugticket
Bei Einreise nach Australien musst du ein Rückflugticket oder eine dem Ticket entsprechende Geldsumme vorweisen.
Krankenversicherung
Der Nachweis über eine für Australien gültige Work & Travel Krankenversicherung ist für das WHV zwar nicht obligatorisch, der Abschluss einer solchen Versicherung wird aber dringend angeraten!
Ort der Beantragung
Das Visum kann nur noch online bei der australischen Einwanderungsbehörde
oder über einen zertifizierten Immigration Agent beantragt werden, und du musst dich bei Beantragung des Visum außerhalb von Australien befinden.
Keine Vorstrafe(n)
Du kannst das Working-Holiday-Visum für Australien nur beantragen, wenn du keinen Eintrag im Vorstrafenregister hast.
Keine Erkrankungen
Du darfst das WHV nicht oder nur unter bestimmten ergänzenden Voraussetzungen beantragen, wenn du unter einer der folgenden Erkrankungen leidest: Tuberkulose, Blutkrankheiten, Krebs, Herzkrankheiten, Hepatitis B oder C, HIV positiv, Nierenleiden, Lebererkrankungen, Geisteskrankheiten oder schweren Atemwegserkrankungen. In solchen Fällen, solltest du vorab die Australische Botschaft in Berlin kontaktieren.
Wenn du in Australien in einer Institution mit Schülern, Studenten, Kranken, Hilfsbedürftigen oder Behinderten arbeiten möchten, musst du vor Reiseantritt eine kostenpflichtige Gesundheitsuntersuchung in Deutschland (Berlin oder Frankfurt) machen lassen.
Ohne Kinder nach Australien
Falls du Kinder hast, darfst du diese nicht mit nach Australien bringen.
Visa-Service für das Working-Holiday-Visum Australien
Weitere Informationen zum Working-Holiday-Visum
Das Working Holiday Visum ist nur EIN wichtiger Planungsschritt…
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