Dein Jobstart im Ausland: Die ersten 5, 10, 30 und 90 Tage im Überblick

Dein Jobstart im Ausland: Die ersten 5, 10, 30 und 90 Tage im Überblick

Dein Jobstart im Ausland gelingt mit einem klaren Fahrplan für die ersten 90 Tage. Du gehst vier Phasen durch: Ankommen, Papierkram, Alltag und Bilanz. Jede Phase bekommt klare To-dos, damit du nichts Wichtiges vergisst.

Drei Fristen gehören von Anfang an auf deinen Radar. In der EU bekommst du die wesentlichen Vertragsangaben spätestens nach sieben Arbeitstagen schriftlich. Aus Deutschland meldest du dich ohne neue Wohnung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug ab. Ab drei Monaten Aufenthalt verlangen viele EU-Länder eine Registrierung vor Ort.

QUICK FACTS

Fahrplan
Vier Phasen mit 5, 10, 30 und 90 Tagen. Die Fristen legt jedes Land selbst fest.
Arbeitsvertrag
In der Europäischen Union (EU) bekommst du die wesentlichen Angaben spätestens nach sieben Arbeitstagen schriftlich.
Abmeldung aus Deutschland
Ohne neue Wohnung im Inland meldest du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug ab.
Aufenthalt über drei Monate
Viele EU-Länder verlangen dann eine Registrierung vor Ort.
Studienfakt
Laut der Global Mobility Studie 2025/2026 von Auslandsjob.de sehen 45,8 Prozent Unterkunft und Ankommen als Hürde.

Dein Fahrplan für die ersten 90 Tage im Ausland

Vertrag unterschrieben, Koffer gepackt? Jetzt entscheidet die Reihenfolge. Beim Arbeiten im Ausland zählt vor allem, was du wann erledigst.

Die vier Phasen geben Orientierung. Verbindlich sind nur die Fristen deines Ziellandes. Manche Pflichten gelten schon vor dem ersten Arbeitstag oder direkt bei der Ankunft.

Phase

Ziel

Kern-To-dos

Tag 1 bis 5

Ankommen und arbeitsfähig sein

Unterkunft und Handy klären, Ansprechperson kennen und Vertrag samt Probezeit prüfen

Tag 6 bis 10

Papierkram erledigen

Steuer- und Sozialversicherungsnummer sichern, Bankverbindung hinterlegen und in Deutschland abmelden

Tag 11 bis 30

Alltag aufbauen

Erstes Gehalt prüfen, Kosten erfassen und Anschluss finden

Tag 31 bis 90

Bilanz ziehen

Feedback einholen, Aufenthalt und Steuern prüfen und eine Entscheidung treffen

Die ersten 5 Tage im Ausland: Ankommen und Arbeitsstart

Laut der Global Mobility Studie 2025/2026 von Auslandsjob.de sehen 45,8 Prozent der Befragten Unterkunft und Ankommen als Hürde. Den Planungs- und Bürokratieaufwand nennen 44,2 Prozent, fehlende fachliche Qualifikation nur 18,5 Prozent. An der Umfrage nahmen 1.588 Auslandsjob-Interessierte teil, die Zahlen beschreiben also nur diese Gruppe. Bei deinem ersten Job im Ausland dreht sich zunächst alles um Wohnung, Erreichbarkeit und Papiere.

Unterkunft und Erreichbarkeit

Dokumentiere den Zustand deiner Unterkunft mit Fotos und prüfe Schlüssel und Mietbedingungen. Kaufe eine lokale SIM-Karte oder aktiviere eine eSIM, damit Team und Vermieter dich erreichen. Plane außerdem den Arbeitsweg, bevor der Wecker zum ersten Mal klingelt.

Erster Arbeitstag im Ausland: 5 Fragen an dein Team

Geh mit Fragen in den Tag. Die Antworten sparen dir Wochen voller Rätselraten.

Wer ist meine feste Ansprechperson, wenn etwas hakt?
Wo finde ich meinen Dienstplan, und wie erfasse ich meine Arbeitszeit?
Was lerne oder erreiche ich in den ersten zwei Wochen?
Wer hilft mir bei Behörden und Sozialversicherung?
Wann findet mein erstes Feedbackgespräch statt?

Wenn du nur eine Frage schaffst

Frag nach der Ansprechperson. Der Rest folgt.

Arbeitsvertrag und Probezeit im Ausland prüfen

Lies deinen Vertrag gleich am Anfang gründlich. Achte auf Gehalt, Wochenstunden, Urlaub, Überstunden und Kündigungsfristen. Faustregel: Was nicht schwarz auf weiß steht, klärst du in der ersten Woche.

Die Probezeit regelt jedes Land selbst. Laut dem EU-Portal Your Europe beträgt sie in der EU in der Regel höchstens sechs Monate. Frag außerdem, ab wann dein Kranken- und Unfallschutz gilt.

Wer in einem anderen EU-Land angestellt ist, fällt in der Regel unter dessen Sozialversicherung. Für deine deutsche Krankenversicherung gelten dann oft andere Regeln. Ausnahmen gibt es etwa bei Entsendungen.

Die ersten 10 Tage im Ausland: Bürokratie und Finanzen

Jetzt kommt der Papierkram. Er wirkt trocken, entscheidet aber über Gehalt und Aufenthalt.

Schriftliche Vertragsbedingungen einfordern

Nach Angaben von Your Europe erhältst du die wesentlichen Vertragsangaben innerhalb von sieben Arbeitstagen ab deinem ersten Arbeitstag. Dazu zählen die Vertragsparteien und deine Arbeitszeiten. Weitere Angaben, etwa zum Sozialversicherungsträger, folgen innerhalb des ersten Monats. Fehlt etwas, hakst du nach.

Steuernummer, Sozialversicherung und Bankkonto

Viele Länder vergeben eigene Nummern für Steuer und Sozialversicherung. In Portugal sind das die Steueridentifikationsnummer NIF und die Sozialversicherungsnummer NISS. Spanien vergibt die Ausländeridentitätsnummer NIE, die im Registrierungszertifikat für EU-Bürger steht.

Frag deinen Arbeitgeber, welche Nummern er für deine Anmeldung braucht. Mehr zu Anmeldung, Steuernummer und Bankkonto findest du im Ratgeber Die ersten Schritte im Ausland.

Dein Gehaltskonto darf vorerst ein deutsches bleiben. Innerhalb des Euro-Zahlungsraums SEPA gehen Euro-Überweisungen auch auf ein deutsches Konto. Ein lokales Konto erleichtert den Alltag trotzdem, etwa bei Dienstleistungen vor Ort.

Abmeldung aus Deutschland

Wer aus seiner deutschen Wohnung auszieht und keine neue im Inland bezieht, meldet sich ab. Das schreibt § 17 Bundesmeldegesetz vor, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug. Frühestens eine Woche vor dem Auszug geht die Abmeldung. Behältst du deine Wohnung, gilt etwas anderes, also frag bei deiner Meldebehörde nach.

Steuerlich zählt dein tatsächlicher Wohnsitz. Laut Bundesfinanzministerium gelten An- und Abmeldung bei der Meldebehörde lediglich als Indiz. Entscheidend ist, wo du eine Wohnung hast und nutzt.

Online abmelden kannst du zum Beispiel über unseren Partner Abmelden.de.

Länderbeispiele für den Jobstart

Jedes Land tickt anders. Die Tabelle zeigt, was dich jeweils zuerst erwartet.

Land

Was du jetzt klärst

Offizielle Quelle

NIF und NISS besorgen. Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der ersten drei Monate

Regierungsportal gov.pt

Bei mehr als drei Monaten Eintrag ins Zentrale Ausländerregister, das Zertifikat enthält deine NIE

Real Decreto 240/2007

Nach Ablauf der ersten drei Monate persönlich bei der Polizeibehörde registrieren

Regierungsportal gov.gr

Malta

Beschäftigung bei Jobsplus registrieren lassen, bei mehr als drei Monaten zusätzlich bei Identità

Identità Malta

Schweiz

Bei Jobs über drei Monate Aufenthaltsbewilligung vor Arbeitsbeginn bei der Wohngemeinde beantragen

Portal ch.ch

Australien

Tax File Number beantragen. Startest du ohne, hast du 28 Tage, sie deinem Arbeitgeber zu nennen

Australian Taxation Office

Kanada

Social Insurance Number deinem Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen nach Arbeitsbeginn nennen

Regierung von Kanada

Die Angaben gelten für Deutsche mit regulärem Arbeitsvertrag. In Australien und Kanada klärst du Visum und Arbeitserlaubnis vor der Abreise. Fristen ändern sich, prüfe sie deshalb vor dem Start auf der offiziellen Seite.

Die ersten 30 Tage im Ausland: Alltag, Gehalt und Anschluss

Dein erstes Gehalt: Stimmt das Netto?

Der erste Abrechnungslauf zeigt, ob Vertrag und Realität zusammenpassen. Prüfe Auszahlungstag, Abzüge, Zulagen und bezahlte Überstunden. Zieht dein Arbeitgeber Geld für eine Mitarbeiterunterkunft ab, gehört auch das auf den Tisch. Wundert dich eine Zahl, frag sofort nach.

Der erste Kassensturz

Notiere vier Wochen lang, was du wirklich ausgibst. Miete, Essen, Mobilität und Freizeit ergeben dein echtes Monatsbudget. Vergleiche es mit deinem Netto.

Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen: Bei 1.900 Euro netto und 700 Euro Miete bleiben dir 1.200 Euro für alles andere. Reicht das Geld knapp, rechnest du jetzt nach statt erst im dritten Monat.

Eingewöhnung im Ausland: Heimweh und Anschluss

Irgendwann endet die Urlaubsstimmung, und der Alltag übernimmt. Ein Tief gehört zum Ankommen.

Such dir in den ersten 30 Tagen eine feste Aktivität außerhalb der Arbeit. Ideen sind ein Sprachkurs, Sport oder eine lokale Community. Sprich außerdem jede Woche kurz mit einer vertrauten Person im Team über offene Fragen. So bleiben kleine Fragen klein.

Relocation Package prüfen

Hat dein Arbeitgeber ein Relocation Package zugesagt, schau genau hin. Kläre, ob er den Flug vorab zahlt oder erstattet. Frag, ob die Unterkunft kostenlos ist oder vom Gehalt abgeht, und wie lange du dort wohnst. Achte auf Rückzahlungsklauseln, falls du früh kündigst.

„Bei uns endet die Vermittlung nicht mit der Jobzusage. Wir führen mit allen Kandidaten ein persönliches Recruitinggespräch und begleiten sie bis zum Start vor Ort. Genau in den ersten Tagen und Wochen entscheidet sich, ob aus einem Jobstart ein guter Jobstart wird.“

Matthias Maier, Head of Recruiting, INITIATIVE auslandszeit GmbH

Die ersten 90 Tage im Ausland: Bilanz und Perspektive

Nach drei Monaten legt sich der erste Wirbel. Jetzt siehst du, was bleibt.

Probezeit im Ausland: Feedback einholen

Bitte deine Führungskraft um ehrliches Feedback zu deiner Arbeit. Frag, was gut läuft, was du verbessern kannst und welche Entwicklung möglich ist. Das Gespräch zeigt dir, wo du im Team stehst.

Aufenthalt prüfen

Bleibst du länger als drei Monate, verlangen viele EU-Länder eine Registrierung. Die Fristen unterscheiden sich, wie die Ländertabelle oben zeigt. Wer in Portugal ohne Registrierung bleibt, riskiert laut Regierungsportal ein Bußgeld von 400 bis 1.500 Euro. Kontrolliere deshalb jetzt, ob dein Termin gebucht ist.

Arbeiten im Ausland und Steuern: Die 183-Tage-Regel

Viele glauben, Steuern im Ausland beginnen erst nach 183 Tagen. Laut Steuertipps.de bleibt Deutschland nur dann zuständig, wenn drei Bedingungen gleichzeitig stimmen:

Du hältst dich höchstens 183 Tage im Zielland auf.
Dein Arbeitgeber sitzt nicht im Zielland.
Keine Betriebsstätte im Zielland trägt dein Gehalt.

Sitzt dein Arbeitgeber im Zielland, fehlt eine Bedingung schon. Jedes Doppelbesteuerungsabkommen regelt Details anders. Ein Steuerberater klärt deinen Fall verbindlich.

Dein 90-Tage-Check: Bleiben, verlängern oder wechseln?

Beantworte fünf Fragen ehrlich:

Was läuft gut?
Was belastet mich?
Reicht mein Einkommen?
Fühle ich mich im Team wohl?
Will ich sechs oder zwölf weitere Monate bleiben?

Faustregel

Fällt dir bei drei Fragen etwas Belastendes ein, sprich mit deinem Arbeitgeber über Änderungen.

Stop-Kriterium

Liegen deine Kosten nach dem Kassensturz über deinem Netto, verhandle nach oder such dir eine Alternative.

Dein Job ist anders als versprochen? So gehst du vor

Das Netto fällt niedriger aus, die Unterkunft passt nicht zur Beschreibung, oder zugesagte Leistungen fehlen. Atme durch und geh Schritt für Schritt vor.

Vertragsunterlagen prüfen
Abweichungen mit Datum dokumentieren
Gespräch mit der Personalabteilung suchen
Bei Bedarf eine Beratungsstelle vor Ort kontaktieren

Als Arbeitnehmer in der EU genießt du in der Regel Gleichbehandlung bei Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Berufe dich im Gespräch ruhig darauf.

Fazit

In den ersten 90 Tagen im Ausland wird aus dem Neustart ein Alltag. Wer früh fragt, Papiere sortiert und sein erstes Gehalt prüft, startet sicherer. Nutze die vier Phasen als Fahrplan und plane die Fristen deines Ziellandes ein. Nach drei Monaten weißt du, ob du bleibst, verlängerst oder etwas änderst.

Dein Start wartet schon.

Häufige Fragen (FAQ): Jobstart im Ausland

Was muss ich in den ersten Tagen meines Auslandsjobs erledigen?

Kläre in den ersten fünf Tagen Unterkunft, Erreichbarkeit und deine Ansprechperson. Prüfe außerdem Vertrag, Gehalt, Probezeit und Versicherungsschutz. Ab Tag sechs folgen Steuer- und Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und die Abmeldung in Deutschland.

Muss ich mich innerhalb von 90 Tagen im Ausland anmelden?

Das hängt vom Land ab. Bei einem Aufenthalt über drei Monate verlangen viele EU-Länder eine Registrierung. In Portugal beantragst du sie innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der ersten drei Monate. Griechenland verlangt nach den ersten drei Monaten die persönliche Registrierung bei der Polizeibehörde. In der Schweiz beantragst du bei Jobs über drei Monate die Aufenthaltsbewilligung vor Arbeitsbeginn.

Bin ich ab dem ersten Arbeitstag im Ausland krankenversichert?

Das hängt von deinem Arbeitsverhältnis ab. Wer in einem anderen EU-Land angestellt ist, fällt in der Regel unter dessen Sozialversicherung. Für deine deutsche Krankenversicherung gelten dann oft andere Regeln. Frag deinen Arbeitgeber, ab welchem Tag dein Schutz gilt. In der Schweiz schließt du die Krankenversicherung spätestens drei Monate nach Ankunft oder Arbeitsbeginn ab.

Kann mein Gehalt auf mein deutsches Bankkonto überwiesen werden?

In der Regel ja, wenn dein Arbeitgeber in Euro zahlt. Innerhalb des Euro-Zahlungsraums SEPA gehen Überweisungen auch auf ein deutsches Konto. Zahlt er in einer anderen Währung, etwa in Schweizer Franken, klärst du die Kontofrage mit ihm. Ein lokales Konto erleichtert dir trotzdem den Alltag vor Ort.

Muss ich mich in Deutschland abmelden?

Ja, wenn du aus deiner Wohnung ausziehst und keine neue im Inland beziehst. § 17 Bundesmeldegesetz verlangt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug. Frühestens eine Woche vor dem Auszug geht sie. Behältst du die Wohnung, frag bei deiner Meldebehörde nach. Für die Steuerpflicht zählt dein tatsächlicher Wohnsitz, die Abmeldung ist nur ein Indiz.

Wie lange dauert die Probezeit im Ausland?

Das regelt jedes Land selbst. Nach Angaben von Your Europe beträgt die Probezeit in der EU in der Regel höchstens sechs Monate. Die genaue Dauer steht in deinem Vertrag. Prüfe sie am besten am ersten Arbeitstag.

Ab wann muss ich im Ausland Steuern zahlen?

Die Antwort hängt von deinem Einzelfall ab. Entscheidend sind dein Wohnsitz, dein Arbeitgeber und das Doppelbesteuerungsabkommen. Die 183-Tage-Regel ist eine Ausnahme und gilt nur, wenn drei Bedingungen gleichzeitig stimmen. Sitzt dein Arbeitgeber im Zielland, fehlt eine davon schon. Ein Steuerberater klärt deinen Fall verbindlich.

Brauche ich im Zielland eine Steuernummer?

In vielen Ländern ja. Portugal vergibt die Steueridentifikationsnummer NIF, Spanien die Ausländeridentitätsnummer NIE. Australien verlangt eine Tax File Number und gibt dir nach Jobstart 28 Tage, sie deinem Arbeitgeber zu nennen. Kanada verlangt die Social Insurance Number innerhalb von drei Tagen nach Arbeitsbeginn.

Was mache ich, wenn mir mein neuer Job nicht gefällt?

Prüfe zuerst deine Vertragsunterlagen und notiere Abweichungen mit Datum. Suche dann das Gespräch mit der Personalabteilung. Hilft das nicht, kontaktierst du eine Beratungsstelle vor Ort. Als Arbeitnehmer in der EU genießt du in der Regel Gleichbehandlung bei Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Gefällt dir die Arbeit trotz korrektem Vertrag nicht, sprich offen im Feedbackgespräch.

Was steckt in einem Relocation Package?

Ein Relocation Package ist die Unterstützung deines Arbeitgebers beim Umzug, etwa bei Flug, Unterkunft oder Behördengängen. Der Umfang unterscheidet sich stark. Kläre vorab, ob er den Flug zahlt oder erstattet. Frag auch, ob die Unterkunft kostenlos ist oder vom Gehalt abgeht. Achte außerdem auf Rückzahlungsklauseln bei früher Kündigung.

Weiterführende Quellen

Arbeitsverträge (Your Europe, EU-Kommission)
Welche Angaben dein Arbeitgeber schriftlich bestätigt und wie lang die Probezeit höchstens dauert.
§ 17 Bundesmeldegesetz (Gesetze im Internet)
Der Gesetzeswortlaut zur Anmeldung und Abmeldung deines Wohnsitzes.
Kranken- und Pflegeversicherung bei Auslandsaufenthalten (Bundesgesundheitsministerium)
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland gibt Auskunft zum Versicherungsschutz im Ausland.
Arbeiten im Ausland: die Entsendung (Deutsche Rentenversicherung)
Wann du in Deutschland versichert bleibt und wann das Recht des Arbeitslands gilt.

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