Working Holidays


Work and Travel & Auslandspraktika in den USA | J1-Visum

Working Holidays USA 2010

Mit dem J1-Visum zum Auslandspraktikum oder Work & Travel in den USA

Work and Travel weltweitWork & Travel, Praktikum oder Sommerjob in den USA - hierfür benötigt man in jedem Fall ein so genanntes J1-Visum (während für die Teilnahme an einem Freiwilligenarbeits-Projekt in den USA in den meisten Fällen bereits das Besuchervisum "B1" ausreicht). Dieses "J-1 Exchange Visitor Visa" / "Austauschbesuchervisum" dient der zeitlich begrenzten beruflichen Aus- und Weiterbildung. Es ist kein Arbeitsvisum im klassischen Sinne und somit nicht für einen dauerhaften Aufenthalt in den USA ausgelegt. Letztendlich kann man sagen, dass es ein Working-Holiday-Visum für die USA ist.

 

 

Wichtig: Das DS-2019 -Formular vorab beantragen

Um das das J1-Visum bei der zuständigen U.S.-Botschaft beantragen zu können, muss man neben einigen anderen Unterlagen das sogenannte DS-2019-Formular vorlegen.

Das DS-2019 ist eine Art Eignungsbescheinigung zur Beantragung des J1-Visums und kann nur von anerkannten ausländischen Organisationen ausgestellt werden, die von der amerikanischen Regierung dazu beauftragt wurden.  Das Original des Formblatt DS-2019 muss zusammen mit dem Visaantrag und den restlichen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen US-Botschaft  eingereicht werden.  Das DS-2019 ist allerdings keine Garantie für die Erteilung eines J-1 Visums! Die endgültige Entscheidung über den Antrag liegt beim Visa Officer der zuständigen Botschaft.

Von der Antragstellung bis zur Ausstellung des DS-2019 -Formulars vergehen in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen.

Visumsservice: Das DS-2019 kann nur von wenigen Organisationen ausgestellt werden, deshalb scheitern häufig Auslandspraktika oder auch Work & Travel-Vorhaben, bevor man überhaupt das Land in Richtung USA verlassen hat. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen den J1-Visum-Service unseres Partners AYUSA.

 

Weitere Voraussetzungen für die Vergabe eines J1-Visums

  • Jobzusage aus den USA: Da in den meisten Fällen aber der Weg über einen Veranstalter gewählt wird, der sich um den Job kümmert, bzw. bei der Suche danach behilflich ist, ist dies eigentlich kein Problem. Organisiert man den USA-Aufenthalt selbst, muss man sich von Deutschland aus einen Job suchen, bevor man das Visum beantragen kann.
  • Nachweis darüber, dass der Aufenthalt finanziell abgesichert ist: Da man für seine Arbeit vor Ort bezahlt wird, ist dieser Nachweis von ca. 1000 US-Dollar in der Regel kein Problem. Die Vorlage eines Kontoauszugs mit der Summe in Euro reicht als Nachweis aus.
  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Wichtig: Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung des Antrags zum J1-Visum liegt im Ermessen des "Visa Officers" der zuständigen Botschaft. Es besteht also keine Garantie auf eine Erteilung des Visums.

 

Übersicht: Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des J1-Visums

  • das Formblatt DS-2019
  • die Visum-Antragsformulare DS-156, DS-157 sowie DS-158
  • den Reisepass (dieser muss mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein)
  • ein aktuelles Passfoto in Farbe
  • den Überweisungsbeleg für die Bearbeitungsgebühr des US-Konsulats

Diese Informationen können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Neueste Informationen zur Beantragung des J1-Visums erhalten Sie auf der Homepage der amerikanischen Botschaft.

 

Ort & Zeitpunkt der Beantragung

Das J1-Visum beantragen Sie bei der zuständigen amerikanischen Botschaft. Welche das ist, und wie genau der Ablauf des Benatragungs-Verfahrens ist, erfahren Sie hier auf den Seiten der amerikanischen Vertretung in Deutschland.

Das J1-Visum sollte nach Erhalt des DS-2019 so schnell wie möglich beantragt werden. Von der Antragstellung bis zur Ausstellung des Formblatt DS-2019 vergehen in der Regel bis zu 15 Werktage Bearbeitungszeit.

Grundsätzlich sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden, da natürlich auch einmal Komplikationen auftreten können, sich zum Beispiel ein Bearbeitungsfehler einschleicht oder die Abwicklung aus anderen Gründen ganz einfach einmal länger dauert als normalerweise.

Außerdem ist zu beachten, dass alle Inhaber eines J1-Visums nach den Bestimmungen der amerikanischen Einwanderungsbehörde frühestens 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Programms einreisen dürfen (hierbei sind die Daten im jeweiligen DS-2019 - Formular maßgeblich).

 

Gültigkeit des J1-Visums

Das J1-Visum wird für zeitlich begrenzte Aufenthalte von bis zu 12 Monaten erteilt, in einigen Ausnahmefällen ist ein Aufenthalt von bis zu 18 Monaten möglich.

 

Der J1-Visumsservice von AYUSA - Spezialist in Sachen "Praktikum USA"

Mit dem J1-Visum können Sie maximal  4 Monate in den USA  arbeiten und den 5. Monat zum Herumreisen nutzen.  Die amerikanische Regierung hat einige amerikanische Austauschorganisationen beauftragt als Sponsor für das J-1 Visum das notwenige DS-2019 Vordokument auszustellen. Unser  deutscher Partner AYUSA  arbeitet eng zusammen mit so einem amerikanischen Sponsor.  AYUSA verhilft Ihnen zu diesem Visumsvordokument, ohne dass Sie das J1-Visum ansonsten nicht bekommen würden. Wenn Sie nun also bereits einen Sommerjob in den USA , ein Auslandspraktikum oder sich Ihr Work & Travel in den USA organisiert haben, können Sie über den J1-Visumsservice von AYUSA das notwendige Visumsvordokument DS-2019 erwerben, mit dem Sie anschließend bei Ihrer US-Botschaft das J1-Visum erhalten.

• Schnell! DS-2019 innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach Erhalt aller Dokumente. Weitere 1 bis 2 Wochen für das J-1 Visum. • Kein finanzielles Risiko: Erste Kosten fallen erst an, wenn Sie und Ihre Firma alle Unterlagen korrekt ausgefüllt haben. • Wir begleiten den Bewerbungsprozess: Keine Extrakosten, wenn die Dokumente zunächst nicht korrekt sind. • Beispiele und Vorlagen für Training Plan DS-7002: Wir unterstützten die Praktikumsfirma beim Ausfüllen der nötigen Visumdokumente. • Freie Versicherungswahl • Preiswert! SEVIS Gebühr zur Beantragung des J1 Visums ($180) ist im Preis inbegriffen • Kein Preisunterschied zwischen Internship (Studenten) und Training (Berufstätige) • Simpler Prozess: Alles Organisatorische per Email und Telefon, keine Pflichtveranstaltungen • Online Englischtest und Gespräch mit uns zum Überprüfender Sprachkenntnisse. TOEFL nicht notwendig. • Unser amerikanisches Hauptbüro ist seit über 25 Jahren Sponsor für das J-1 Visum.

 

Weitere Informationen zum J1-Visumsservice von AYUSA

Wenn Sie sich für den AYUSA-Visumsservice interessieren, können Sie hier weitere Informationen zum J1-Visum sowie zum Visumsvordokument DS-2019 kostenlos anfordern:



 




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