Auslandspraktika für Menschen mit Behinderung

Du bist offen, engagiert und fest entschlossen deinen Traum von einem Praktikum im Ausland zu verwirklichen? Herzlichen Glückwunsch. Das sind die besten Vorrausetzungen dieses Vorhaben zu verwirklichen. Auch wenn dir bei der Wahl deines Praktikums und bei deiner Unterbringung ein paar Steine in den Weg gelegt werden, auf Grund deines Handicaps, solltest du dich bloß nicht entmutigen lassen. Mit guter Recherche und etwas Vorbereitung, wirst du schon bald im Ausland mit deinem Können und Mut glänzen. 

Welche Bereiche kommen für dich in Frage

Die Wahl deines Arbeitsbereichs hängt selbstverständlich von deinen Qualifikationen, deinen Möglichkeiten, deiner Ausbildung/ Studium sowie von deinen Vorerfahrungen ab. Grundsätzlich sind jedoch Praktika weltweit möglich und manche Arbeitgeber sind auch bereit den Tätigkeitsbereich deinen Möglichkeiten anzupassen oder ggf. den Arbeitsbereich barrierefrei zu gestalten.

Welche Qualifikationen solltest du mitbringen

  • Fremdsprachenkenntnisse – Jeder Betrieb stellt dies bezüglich andere Anforderungen. Von dem meisten Unternehmen werden gute Englischkenntnisse jedoch vorausgesetzt. Wenn du ein Praktikum in einem weder deutsch- noch englischsprachigen Raum absolvierst, dann kann es gut sein, dass zusätzlich Kenntnisse der Landessprache vorausgesetzt werden
  • Je nach Praktikums- bzw. Arbeitsbereich werden fachspezifische Vorkenntnisse erwartet
  • Motivation, Offenheit und Lernbereitschaft.

Wieviel Zeit solltest du mitbringen

Die Dauer deines Auslandspraktikums ist grundsätzlich variabel, außer es gibt eine feste Vorgabe deiner Universität oder Fachhochschule (im Rahmen eines Pflichtpraktikums). Das bedeutet: Angefangen bei einem zweiwöchigen Praktikum, bis hin zu einem Jahr ist alles möglich. Um wirklich von deinem Praktikum profitieren zu können, raten wir dir allerdings mindestens eine Praktikumsdauer von drei Monaten anzustreben.

Wichtig: Für deine Bewerbung im Ausland solltest du etwas Zeit einplanen. Für ein Auslandspraktikum in Europa ca. drei Monate, für ein Praktikum im außereuropäischen Ausland mindestens fünf Monate.

Wichtige Unterlagen, Versicherung und Visa

Wenn du dich dazu entscheidest ein Praktikum im Ausland zu machen, bedarf es auch etwas an Vorbereitung und Papierkrieg.

Hast du dich einmal für einen Bereich entschieden, dann solltest du in deinen Bewerbungsunterlagen ein personifiziertes Anschreiben an dein Wunschunternehmen verfassen und zusammen mit einem aussagekräftigen Lebenslauf inklusive Foto sowie (falls erforderlich) ein Video einsenden.

Für deine Zeit im Ausland benötigst du einen Reisepass, welcher mindestens noch für die Zeit deines Aufenthalts gültig ist. Eine Auslandskrankenversicherung, evtl. wichtige Dokumente deiner Krankengeschichte, damit auch Ärzte vor Ort im Notfall Bescheid wissen und je nach Reiseziel auch bestimmte Impfungen.

Wenn Australien, Neuseeland, oder Kanada deine Praktikumsdestinationen sind, dann benötigst du das sogenannte Working-Holiday-Visum – dieses ermöglicht dir das Arbeiten vor Ort für maximal ein Jahr. Wenn du dich für die USA entscheidest, um Praxiserfahrungen zu sammeln, dann ist es erforderlich, dass du dich um ein J1-Visum bemühst. Für einige Länder benötigst du ausschließlich ein Touristenvisum und für andere Länder gelten ganz spezielle Regelungen. Informiere dich daher ausführlich welche Bestimmungen für dein Praktikumsland gelten. Du solltest beachten, dass manche Länder einen finanziellen Nachweis fordern, welcher dir zu jeder Zeit die Ausreise nach Deutschland ermöglicht. Doch auch dieser Betrag ist variabel je nach Destination.

Weitere Einreise- und Visainformationen findest du auch auf der Seite des Auswärtiges Amtes

Kosten

Die Kosten für dein Auslandpraktikum sind variabel und von unterschiedlichen Punkten abhängig:

  • Wenn du dich selbst um ein Praktikum im Ausland bemühst statt eine Vermittlungsagentur zu beauftragen, kannst du einiges an Kosten sparen.
  • Wenn du ein Praktikum in Europa machst, ist die Anreise deutlich günstiger als der (barrierefreie) Transport nach Übersee.
  • Grundsätzlich solltest du dir im Klaren sein, dass Metropolen wie London, Paris oder New York deutlich kostspieliger sind als kleinere Städte oder weniger entwickelte Destinationen im Ausland.
  • Die Unterkunftskosten können ebenfalls unterschiedlich ausfallen. In größeren Städten gibt es häufig Studenten-/Praktikantenunterkünfte (auch barrierefrei), welche zeitlich begrenzt, Zimmerweise und meistens günstig vermietet werden. Aber auch die Unterbringung bei einer Gastfamilie ist grundsätzlich möglich. Für den Fall, dass du mit einer Assistenzkraft anreist fallen zusätzliche Unterkunftskosten für deine Begleitung an
  • Kosten für gegebenenfalls Hilfspersonal am Praktikumsplatz
  • Es können ebenfalls Kosten für ggf. Visa und Auslandskrankenversicherung anfallen – solltest du nicht über deinen Arbeitgeber versichert sein – sowie für ungedeckte medizinische Betreuungsleistungen
  • Für manche Destinationen benötigst du Impfungen, welche Kosten verursachen können

Finanzierung

Wenn du im Rahmen deines Studiums ein Auslandspraktikum absolvieren möchtest, dann kannst du in der Regel Auslands-Bafög beantragen. Die Auszahlung des Kindergelds in Deutschland läuft auch während deines Praktikums weiter. Außerdem hast du die Möglichkeit dich für unterschiedliche Stipendien  zu bewerben, die dir deinen Aufenthalt finanzieren. Das ERASMUS+-Programm ermöglicht es dir als Student für deinen Praktikumsaufenthalt, Sonderfördermittel für Mehrkosten zu beantragen. Diese können sein: Barrierefreie Unterkunft, Transportkosten, zusätzliche Unterkunft für eine Assistenz, Hilfen am Praktikumsplatz, ungedeckte medizinische Betreuungsleistungen (antragsberechtigt sind alle Studenten, die eine Behinderung von mindestens 50 % haben). Wenn du dich für deinen Aufenthalt im Ausland impfen lassen musst, kannst du dich an deine Krankenkasse wenden. Manche Kassen übernehmen einen (Groß-) Teil der Kosten.

Rechte und Pflichten

  • Pflichtpraktikum: Wenn es sich bei deinem Praktikum um eine von der Studienordnung vorgeschriebene Veranstaltung handelt, hast du keinerlei Anspruch auf eine Vergütung deiner Tätigkeit. Du hast jedoch Anspruch auf Bafög (im In- und Ausland), falls du dieses schon während deines Studiums erhalten hast.
  • Freiwilliges Praktikum: Wenn es sich bei deinem Praktikum um eine freiwillige Angelegenheit handelt, fallen deine Rechte unter das Berufsbildungsgesetz, welches dir einen Anspruch auf Vergütung einräumt – solange es sich um eine Praktikumszeit von mindestens einem Monat handelt.
  • Ausnahme: Diese Regelungen gelten jedoch nicht grundsätzlich im Ausland. Es kommt häufig vor, dass freiwillige Praktika im Ausland ebenfalls nicht bezahlt werden. Du kannst jedoch versuchen einen finanziellen Ausgleich in andere Form heraus zu handeln. Zum Beispiel durch die Übernahme der Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung o.ä.


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