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Zweites Visum für Australien

Zweites Visum für Australien

Du verfügst bereits über viele prägende Erfahrungen als Backpacker auf dem fünften Kontinent, hast Blut geleckt und willst mehr? Die Aussie-Mentalität fließt durch deine Adern und lässt dein Herz höher schlagen? Zwölf Monate in Australien vergehen leider wie im Fluge. Dennoch: Du hast dich Down Under pudelwohl gefühlt und denkst dir, Australien ist eine neue Heimat geworden oder aber dein Abenteuer soll einfach nur noch nicht beendet sein. Immerhin  erlischt die Chance auch irgendwann, es noch einmal zu tun, sobald das 30. Lebensjahr vollendet ist. Möchtest du daher deinen Aufenthalt entweder verlängern oder wiederholen,  gibt eine gute Nachricht für dich- und dabei ist es egal, ob du noch mitten drin im Abenteuer steckst oder bereits heimgekehrt bist: Seit November 2005 ist ein zweites Working-Holiday-Visum de facto möglich. Doch auch Australien ist ein von Bürokratie beherrschtes Land und es gibt die ein- oder andere Voraussetzung, die du bei der Beantragung erfüllen musst. Hier gibt es kompakt alle Informationen, die du dazu benötigst.

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Voraussetzungen für eine zweite Vergabe

Grundsätzlich gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie beim ersten Working-Holiday-Visum. Hier kannst du sie bei Bedarf noch einmal nachlesen:

INFOS ZUM WORKING-HOLIDAY-VISUM AUSTRALIEN

Die Ergänzung zu den Voraussetzungen besteht darin, nachweisen zu können, dass du mindestens drei Monate oder 88 Tage in Vollzeit s.g. “specified work” getätigt hast. Dies kann bei einem oder aber mehreren Arbeitgeber/n geschehen sein. Bis 2008 beschränkten sich diese anerkannten Tätigkeiten noch auf die Landwirtschaft, doch Australiens Regierung weitete die Liste aus und fügte noch weitere Branchen hinzu.

Wichtig ist, dass nur bezahlte Tätigkeiten, die aufgrund des ersten Working-Holiday-Visums erfolgt sind, anerkannt werden. Ein Job während deines Auslandssemesters im Studium oder WWOOFing z.B. sind also keine Referenz.

2 Jahre Work and Travel in Australien
Erfahrungen einer Backpackerin, die ein zweites Visum in Australien beantragt hat
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Unterschiede erstes und zweites Visum

Der Unterschied zwischen den Voraussetzungen des ersten und zweiten Visums besteht darin, dass du dein zweites sowohl in Australien als auch von Deutschland aus beantragen kannst. Dabei gilt es, Folgendes zu beachten: Bewirbst du dich in Australien, so muss dies geschehen, bevor dein erstes Visum abläuft. Bewirbst du dich nach Ablauf des Visums außerhalb Australiens, so musst du dich ebenfalls beim Erhalt dieser speziellen Aufenthaltsgenehmigung außerhalb befinden. Die Beantragung des zweites Visums ist ausschließlich nur online möglich.

Bevor du dich jetzt durch das massiv befüllte Internet durchklicken musst, um die nötigen Formulare zu finden, haben wir nun für dich die wichtigsten gesammelt.

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Visa-Service für das Working-Holiday-Visum Australien

Visa-Service Australien
Visapath Australia – Dein Spezialist für australische Visa “We make it easy”
Unser Partner Visapath Australia ist eine auf australische Visa spezialisierte Visa Agentur und hilft dir bei der Beantragung deines Working-Holiday-Visums für Australien.
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Was zählt zu den anerkannten Jobs?

Prüfe als erstes, ob deine absolvierte Tätigkeit von der Regierung in Bezug auf Art und Dauer anerkannt wird: Hier definiert die Regierung zunächst “specified work“.

Eine grobe Kategorisierung der Tätigkeiten umfasst:

Eine grobe Kategorisierung der Tätigkeiten umfasst:

Farmarbeit
Baumschule und Baumfällarbeiten
Bergbau
Baugewerbe
Kultivierung von Tieren und Pflanzen

Fischerei und Perlenzucht

Wo muss ich die Tätigkeit in Australien absolviert haben und wie bewerbe ich mich?

Ebenfalls ist vorgegeben, in welchen ländlichen Regionen diese Arbeit stattfinden muss. Solltest du derzeit planen, eine solche Tätigkeit auszuüben, so hast du den Vorteil, vorab gezielt nach den richtigen zu suchen. Wir empfehlen dir in diesem Falle, am Ende deiner Arbeitsphase gleich folgendes Formular bei deinem Arbeitgeber vorzulegen. Mit diesem Formular weist du deine Tätigkeit nach und siehst gleichzeitig noch einmal alles zusammengefasst. Wenn du erst einmal wieder in Deutschland bist, müsstest du dies postalisch abwickeln, was den Bewerbungsprozess logischerweise in die Länge zieht.

Die Verwendung dieses Formulars ist durch die Immigrationsbehörde nicht zwingend vorgeschrieben, du kannst ebenso deine original oder vom Amt beglaubigte Lohnsteuerkarte, Gehaltnachweise (“payslips”) oder Steuerrückzahlungen (“tax returns”) einreichen. Auch ein Arbeitszeugnis (“employer references”) kann als Nachweis vorgelegt werden. Jedoch empfehlen wir dir, sofern möglich, dieses Formular “1263 – Employment Verification” zu nutzen, da es den Vorgang laut Behörde beschleunigt. Die Hauptsache ist auf jeden Fall, dass der Einwanderungsbehörde die  s.g. “ABN number” (Betriebsnummer) deines Arbeitgebers vorliegt. Dies ist unabdingbar.

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Und nun heißt es: Ran an die Bewerbung!

Du erfüllst alle Voraussetzungen und dein Entschluss steht fest, das Abenteuer weitergehen lassen zu wollen? Dann bewirb dich via Internet. Über das Netz geht es natürlich wie immer schneller. Links zu den Bewerbungsanträgen und weiteren, ergänzenden Erläuterungen der Regierung findest du über diese Seite. Generell lohnt es sich, sich hier ein wenig durchzuklicken, da es die offizielle Seite der australischen Regierung ist und demnach mit noch weiteren Infos bestückt ist.

Hast du alles erledigt, sollte dem nun nichts mehr im Wege stehen, kennengelernte Einheimische noch einmal zu besuchen, in der nächsten Saison deiner Fruit-Picking Farm erneut auszuhelfen oder aber fehlende Spots auf der Karte zu erforschen. Was auch immer deine Motivation für ein zweites Visum ist.

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Weitere Informationen zum Working-Holiday-Visum

Work & Travel Programme in Australien

Das Working Holiday Visum ist nur EIN wichtiger Planungsschritt…

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