Wenn Sie als Working Holiday Maker einen Work and Travel - Auslandsaufenthalt in Australien, Neuseeland, Kanada oder Japan absolvieren wollen, benötigen Sie ein so genanntes "Working Holiday Visum". Dieses Dokument berechtigt seinen Inhaber dazu, eines der genannten Länder für ca. 1 Jahr zu bereisen und in diesem Zeitraum vor Ort auch bezahlte Jobs anzunehmen.
Basis für die Ausstellung solcher Visa sind entsprechende Working Holiday -Programme, diese beziehen sich wiederum auf so genannte "bilaterale Abkommen". Dabei schließen zwei Staaten einen Vertrag und ermöglichen jeweils den Bürgern des anderen Staates einen längerfristigen, kombinierten Arbeits- und Reiseaufenthalt (daher "Work and Travel"). Die Bundesrepublik Deutschland unterhält solche Abkommen mit Australien, Neuseeland, Kanada und Japan.
Info: Wenn Sie Work and Travel in den USA machen wollen, benötigen Sie das so genannte J1-Visum.
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Working Holiday Visum finden Sie auch auf www.working-holiday-visum.de.
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