Working Holidays


Wer kann am Work & Travel-Programm teilnehmen?

Work and Travel weltweit

Work and Travel Teilnahmebedingungen

Generell können Sie in den USA, in Australien, in Neuseeland als auch in Kanada am Work & Travel-Programm teilnehmen. Jedoch gelten hier unterschiedliche Teilnahmebedingungen je Programm, die sie unten in nachfolgender Tabelle gegenübergestellt aufgelistet finden.




Programm
Alter
Nationalität
Sprachkenntnisse
Praktische Erfahrungen
Sonstiges
18 - 30
deutsch
englisch
Nicht nötig, allerdings bei einigen Jobs von Vorteil
Working-Holiday-Visum:
  • 18-30 Jahre alt bei Beantragung
  • Ausreise innerhalb von 12 Monaten nach Beantragung
    (also ggf. auch mit 31 Jahren)
  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Nachweis von 5000 AUS$ (ca. 3.000 €) Taschengeld
  • Maximal 6 Monate bei demselben Arbeitgeber
  • Max. 12 Monate Aufenthalt *
  • Keine versorgungspfl. Kinder
  • Ausstellung nur 1x im Leben
  • Visumskosten an die Austral. Botschaft ca. 100 €
* Wenn Sie 31 Jahre oder älter sind, können Sie ein Touristenvisum beantragen, mit dem Sie sich 6 Monate lang in Australien aufhalten können, jedoch nicht arbeiten dürfen.
18 - 30
deutsch
englisch
Nicht nötig, allerdings bei einigen Jobs von Vorteil
Working-Holiday-Visum:
  • 18-30 Jahre alt (zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung)
  • Ausreise innerhalb von 12 Monaten nach Beantragung (also ggf. auch mit 31 Jahren)
  • Maximal 12 Monate Aufenthalt (mehrfache Ein- u. Ausreise in diesem Zeitraum möglich)
  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Visumskosten an die neuseel. Botschaft ca. 65 €
  • Ausstellung nur 1x im Leben
  • Bei Einreise Nachweis von 4.200 NZ$ (ca. 2.200 €) sowie Rückflugticket
18 - 30
deutsch
englisch
Nicht nötig, allerdings bei einigen Jobs von Vorteil
Eingeschriebener Student:

Sie müssen von der Anmeldung bis über die Rückkehr hinaus an einer deutschen oder schweizerischen Hochschule als VollzeitstudentIn eingeschrieben sein und dürfen nicht mehr als einmal an einem Travel&Work-USA-Programm (ausgenommen Summer Camp USA und AuPair USA) teilgenommen haben. WiederholerInnen sollten sich unbedingt frühzeitig bei TravelWorks melden.

J-1-Visum:

Basierend auf dem von TravelWorks vermittelten Visumsvordokument DS-2019 beantragen Sie bei den US-amerikanischen Behörden das für den Aufenthalt erforderliche J-1-Visum. Dieses berechtigt Sie zu einem Arbeitsaufenthalt von bis zu 4 Monaten - der gesamte Aufenthalt muss grundsätzlich in Ihren Semesterferien liegen und zwischen dem 01. Juni und dem 31. Oktober stattfinden. Im Anschluss an Ihre Jobtätigkeit können Sie innerhalb der genannten Zeit noch 25 Tage zum Reisen nutzen.
18 - 35
deutsch
englisch
Nicht nötig, allerdings bei einigen Jobs von Vorteil
Working-Holiday-Visum:

  • 18-35 Jahre alt (zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung)
  • Maximal 12 Monate Aufenthalt (mehrfache Ein- u. Ausreise in diesem Zeitraum möglich)
  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt (empfehlenswert sind 2.500 - 3.000 €)
Die Anzahl der Working-Holiday-Visa für Kanada ist stark limitiert. Bei Interesse an diesem Programm empfehlen wir, möglichst früh zu buchen und dann das Visum sehr zeitnah zu beantragen!




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