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Schritt 17: Die ersten Schritte im Ausland

Schritt 17: Die ersten Schritte im Ausland

Wer seinen Wohnsitz vorübergehend oder vielleicht auch für immer ins Ausland verlegt, hat am neuen Ort erstmal jede Menge um die Ohren. Schließlich möchtest du dir im Ausland einen neuen Lebensmittelpunkt aufbauen. Da solltest du genau wissen, was alles zu tun ist und außerdem Prioritäten setzen. Einige Dinge müssen sofort erledigt werden, mit anderen kannst du dir mehr Zeit lassen. Doch was genau kommt dabei alles auf dich zu? Woran muss man denken und wie schnell muss man sich um alles kümmern?

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Neuen Wohnsitz anmelden

Wie in Deutschland auch musst du in einem neuen Land deinen Wohnsitz anmelden, wenn du dort dauerhaft oder auch nur mehrere Monate lang leben willst. Ob es in deinem konkreten Fall zwingend erforderlich ist, einen Wohnsitz anzumelden, bringst du am besten vor Ort in Erfahrung. Vor allem bei anderen Expats kannst du dazu verlässliche Informationen einhohlen. Innerhalb der EU musst du deinen Aufenthalt während der ersten drei Monate in dem jeweiligen Land meist nicht unbedingt melden. Als EU-Bürger darfst du dich schließlich uneingeschränkt in anderen EU-Ländern aufhalten und dort auch ohne Einschränkungen arbeiten. Bei kürzeren Aufenthalten von bis zu drei Monaten kann daher nicht von dir verlangt werden, dein Aufenthalts- und Arbeitsrecht mit einem Aufenthaltstitel zu bestätigen. Allerdings solltest du dich konkret für dein Land informieren, ob du bereits bei der Ankunft deine Anwesenheit melden musst oder ob du länger Zeit dafür hast. Spätestens nach drei Monaten solltest du jedoch auch im EU-Ausland deinen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde melden. Das ist meist das Rathaus oder eine örtliche Polizeistelle.

Folgende Dokumente benötigst du für die Wohnsitz-Anmeldung in der Regel:

Einen gültigen Reisepass (außerhalb der EU) oder Personalausweis (innerhalb der EU)
In Nicht-EU-Ländern: Visum bzw. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Arbeitnehmer und ins Ausland Entsandte: Arbeitsvertrag bzw. Bescheinigung über das Beschäftigungsverhältnis
Selbstständige: Nachweis über den den Status als Selbstständige/r; evtl. Nachweis über die Einkünfte der letzten Monate
Ggf. Nachweis über umfassende Krankenversicherung (vor allem Rentner)
Ggf. Nachweis über finanzielle Rücklagen
Studierende: Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über Krankenversicherung und finanzielle Rücklagen

Bei der Anmeldung solltest du eine Anmeldebescheinigung erhalten. Diese ist in den EU-Staaten uneingeschränkt gültig und darf nicht mehr kosten als ein Personalausweis für Einheimische. Wenn du später noch mal deinen Wohnsitz wechselst, musst du das der Behörde mitteilen. Deine Anmeldebescheinigung solltest du zusammen mit deinem Reisepass oder innerhalb der EU mit deinem Personalausweis immer bei dir tragen. Wer seiner Anmeldepflicht im Ausland nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen und kann in Nicht-EU-Ländern bei Verstoß sogar ausgewiesen werden.

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Steuernummer beantragen

Eine Steuernummer an deinem neuen Wohnort bzw. in deinem Gastland zu beantragen, ist in einigen Fällen zwingend erforderlich. Vor allem, wenn es dich ins außereuropäische Ausland zieht und du vor Ort einen neuen Job bei einem einheimischen Arbeitgeber beginnst, kommst du um die Beantragung einer lokalen Steuernummer nicht herum. Sie ist wichtig, da du nun höchstwahrscheinlich in deinem Gastland Steuern zahlen wirst. Das ist in den meisten Fällen ohnehin vorteilhaft, da Deutschland und Österreich beispielsweise einen der höchsten Steuersätze der Welt haben. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass du in deinem Gastland weniger Steuern zahlen wirst. Dazu benötigst du allerdings eine Steuernummer in dem jeweiligen Land, da du sonst eventuell einfach mit dem Höchststeuersatz  besteuert wirst. Daher ist einer der wichtigsten Schritte am neuen Ort, den du am besten direkt nach deiner Ankunft erledigst, die Beantragung einer lokalen Steuernummer. Außerdem solltest du die Möglichkeit prüfen, ob du die Steuernummer evtl. auch schon vor deiner Ankunft über das Internet beantragen kannst. In vielen Ländern geht das allerdings erst vor Ort, weshalb du etwas zeitlichen Puffer einbauen solltest, bevor du deinen ersten Job im Gastland beginnst. Außerdem solltest du dich in Deutschland oder einem anderen Heimatland für die Dauer deines Auslandsaufenthalts abmelden, damit du nicht doppelt besteuert wirst. Wenn du von einem deutschen Arbeitgeber für weniger als zwei Jahre ins Ausland entsendet wirst, zahlst du deine Steuern in der Regel weiterhin in Deutschland und brauchst keine lokale Steuernummer in deinem Gastland beantragen.

> Steuernummer in Australien beantragen

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Bankkonto eröffnen

Auch die Eröffnung eines lokalen Bankkontos ist eine wichtige organisatorische Aufgabe, die du am besten gleich in den ersten Tagen vor Ort erledigst. Auch hier gilt wieder: Wenn du einen neuen Job bei einem lokalen Arbeitgeber im Gastland beginnst, ist das umso wichtiger. Schließlich muss dir dein neuer Arbeitgeber dein Gehalt irgendwohin überweisen und Auslandsüberweisungen sind selbst innerhalb der EU nicht gern gesehen, selbst wenn sie kostenlos sind. Professioneller ist es auf jeden Fall, wenn du bei deinem zukünftigen Arbeitgeber direkt eine inländische Bankverbindung angeben kannst. Die Eröffnung eines lokalen Bankkontos ist außerdem nicht schwer, vor allem, wenn du schon vor Ort bist und einen lokalen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Mit einem Ausweisdokument und deinem Arbeitsvertrag wirst du in fast allen Ländern problemlos ein Girokonto eröffnen können. Manchmal ist es sogar möglich, das Konto schon vor deiner Ankunft im Gastland über das Internet zu eröffnen. Vor Ort musst du dann nur noch in einer Filiale vorbeigehen, eine Unterschrift leisten und deine Bankkarte abholen. Das ist sogar in so weit entfernten Ländern wie Australien und Neuseeland möglich, wobei sich die Angebote hauptsächlich an Work & Traveller richten. Wenn du im Ausland weiterhin für deutsche Arbeitgeber tätig bist, entweder als Expatriate oder auch als digitalnomadischer Freiberufler, brauchst du nicht unbedingt eine Bankkonto im Ausland. Dein Gehalt erhältst du dann natürlich weiterhin auf deinem deutschen Konto. Um auch im Ausland jederzeit kostenlos an das Geld auf deinem deutschen Konto zu kommen, ist eine kostenlose Kreditkarte (>> zum Kreditkartenvergleich von Auslandsjob.de)auf jeden Fall empfehlenswert. Mit der kostenlosen Debitkarte der DKB kannst du beispielsweise weltweit kostenlos Bargeld an allen Automaten mit Visa-Zeichen von deinem deutschen Konto abheben. Alternativ müsstest du im Ausland ein Konto eröffnen und dir regelmäßig Geld von deinem heimischen Konto überweisen. Das ist jedoch sehr aufwendig und vor allem im außereuropäischen Ausland mit hohen Kosten verbunden. Eine kostenlose Kreditkarte solltest du dir daher unbedingt anschaffen, wenn du längere Zeit im Ausland leben und arbeiten möchtest.

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Auto anmelden

Auch ein Fahrzeug, egal ob im Ausland erworben oder mitgebracht, musst du korrekt anmelden und Zulassungssteuern dafür bezahlen. Wenn es dich für den Auslandsjob in ein anderes EU-Land zieht, ist es oft naheliegend, das Fahrzeug aus Deutschland einfach mitzunehmen, statt es zu verkaufen und im Ausland ein neues Fahrzeug zu erwerben. Die Distanzen lassen sich innerhalb der EU meist gut mit dem Auto bewältigen und du kannst außerdem mehr Sachen transportieren. Wenn du weniger als sechs Monate mit dem Wagen im EU-Ausland verbringst, bist du außerdem nicht dazu verpflichtet, den Wagen dort anzumelden. Das Auto bleibt dann für die Zeit des Auslandsaufenthalts in Deutschland zugelassen und auch dort versichert. Eventuell musst du in deinem Gastland jedoch Kraftfahrzeugsteuern zahlen. Bleibst du länger als sechs Monate, musst du allerdings auch in einem anderen EU-Land dein Auto dort anmelden und die entsprechenden Steuern und Gebühren zahlen. Welche Formalitäten und Dokumente für die Zulassung des Fahrzeugs erforderlich sind, ist von Land zu Land unterschiedlich und du informierst dich am besten vorab bei der zuständigen Behörde für dein Zielland. Falls du deinen Wagen sogar ins außereuropäische Ausland mitnehmen willst, solltest du ihn sobald wie möglich nach deiner Ankunft in dem entsprechenden Land anmelden.

Fazit

Als Neuankömmling im Ausland kommen einige wichtige organisatorische Aufgaben auf dich zu. Diese solltest du so bald wie möglich erledigen, um mögliche Bußgelder oder andere Strafen zu umgehen. Für das Jobben im Ausland sind insbesondere außerhalb der EU ein lokales Bankkonto und eine Steuernummer sehr wichtig. Wenn du im Ausland lebst, aber weiterhin für einen Arbeitgeber in der Heimat tätig bist, solltest du dir unbedingt eine kostenlose Kreditkarte zulegen, mit der du im Ausland kostenlos Geld von deinem heimischen Konto abheben kannst. Wichtige An- und Ummeldungen solltest du nicht lange aufschieben, sondern so bald wie möglich erledigen.


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